RRB Nr. 1377/2014
Langfristige Raumentwicklungsstrategie Kanton Zürich, Festlegung
17. Dezember 2014Deutsch9 min
Source zh.ch
Langfristige Raumentwicklungsstrategie Kanton Zürich, Festlegung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Dezember 2014
1377. Langfristige Raumentwicklungsstrategie Kanton Zürich (Festsetzung)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Auftrag Der Kanton Zürich hat in den letzten Jahren ein starkes Wachstum erfahren. Auch für die nähere Zukunft sind steigende Bevölkerungszah- len prognostiziert. Bis 2040 ist gemäss Prognosen des Statistischen Amts (Prognose 2015–2040, Szenarium «Trend ZHz») mit 1,7 Mio. Einwohne- rinnen und Einwohnern im Kanton Zürich zu rechnen. Gleichzeitig mit diesem Wachstum verändert sich auch die Bevölkerungs- und Wirt- schaftsstruktur. Diese Dynamik bietet einerseits Gestaltungsmöglich- keiten für die Raumentwicklung. Die steigende Nachfrage nach Raum zum Wohnen und Arbeiten bietet an vielen Orten im Kanton Zürich die Gelegenheit, Quartiere und Räume zu erneuern und attraktiv zu ge- stalten sowie die Infrastruktur aufrechtzuerhalten oder wo nötig auszu- bauen. Anderseits stellt das Wachstum den Kanton auch vor bedeutende Aufgaben. So sind z. B. gesteigerte Mobilitätsbedürfnisse sowie ein er- höhter Bedarf an sozialen Infrastrukturen und der damit verbundenen Folgen für die kantonalen Finanzen grosse Herausforderungen, die sich bereits heute abzeichnen. Den Lebensraum für die nachfolgenden Ge- nerationen zukunftsorientiert, attraktiv und qualitätsvoll zu gestalten, bildet eine übergeordnete Aufgabe für die Raumentwicklung. Raum- wirksame Tätigkeiten finden sich in allen Politikbereichen. Sie sollen von den Aufgabenträgern in den betroffenen Fachbereichen koordiniert an- gegangen werden. Dies bedeutet, dass neben einer sinnvollen Aufgaben- teilung zwischen Kanton, Regionen und Gemeinden auch eine direktions- übergreifende Zusammenarbeit innerhalb der kantonalen Verwaltung nötig ist. Die Schaffung eines auf einen langfristigen Horizont ausgerich- teten Orientierungsrahmens für abgestimmte raumwirksame Tätigkeiten erleichtert diese Zusammenarbeit wesentlich. Diese Grundsatzfragen einer besser koordinierten Raumentwicklung wurden unter anderem auch mit dem am 21. Dezember 2012 verabschiedeten Raumkonzept Schweiz des Bundes aufgegriffen, das gemeinsame Strategien für eine nachhaltige Raumentwicklung auf allen drei Staatsebenen benennt. Die Metropoli- tankonferenz Zürich hat sich des Themas des zukunftsfähigen Lebens- raumes ebenfalls angenommen. Der Kanton Zürich ist aufgefordert,
einen Beitrag dazu zu leisten und seine Entwicklungsvorstellungen mit dem Bund und innerhalb der Metropolitankonferenz mit den Nachbar- kantonen abzustimmen. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat am 25. Januar 2012 be- schlossen (RRB Nr. 70/2012), die Erarbeitung einer langfristigen Raum- entwicklungsstrategie für den Kanton Zürich in der Legislatur 2011–2015 an die Hand zu nehmen (Legislaturziel 8c).
B. Prozess der Erarbeitung Die Projektleitung der langfristigen Raumentwicklungsstrategie wurde dem Amt für Raumentwicklung übertragen. Erarbeitet wurde die lang- fristige Raumentwicklungsstrategie in einem direktionsübergreifenden Prozess, indem ein Kernteam aus verwaltungsinternen Fachleuten sich der Inhalte der Strategie angenommen hat. Als Grundlage für die In- halte der Strategie wurden im Rahmen von Teilprojekten Studien zu ver- schiedenen Themen erarbeitet. Die Auswahl der Themen ist einerseits durch eine Trendanalyse zustande gekommen, anderseits durch Frage- stellungen, die sich im direktionsübergreifenden Austausch während des Erarbeitungsprozesses ergeben haben. Die Projektleitung der Teilpro- jekte lag bei unterschiedlichen Ämtern und Fachstellen der kantonalen Verwaltung. Teilweise wurden auch die Planungsregionen und betroffene Gemeinden sowie externe Expertinnen und Experten in die Erarbeitung der Studien miteinbezogen. Begleitet wurde der Erarbeitungsprozess der langfristigen Raumentwicklungsstrategie durch einen wissenschaft- lichen Beirat aus verwaltungsexternen Expertinnen und Experten sowie durch die direktionsübergreifende Plattform Raumentwicklung, die für den frühzeitigen und regelmässigen Austausch zwischen den Direktionen eingerichtet wurde. Ihr gehören alle kantonalen Fach- und Amtsstellen mit raumwirksamen Aufgaben an. Der Steuerungsausschuss, präsidiert vom Vorsteher der Baudirektion, hat wesentliche Richtungsentscheide getroffen. Der Regierungsrat wurde während des Erarbeitungsprozesses über den Zwischenstand der langfristigen Raumentwicklungsstrategie im Rah- men seiner Frühjahrsklausur 2014 orientiert und hat diesen gutgeheissen. Der Entwurf des Schlussberichts wurde bei den Direktionen und der Staatskanzlei in die Vernehmlassung gegeben. Die eingegangenen Stel- lungnahmen haben zu mehreren Anpassungen am Schlussbericht geführt. Während der Vernehmlassung wurde die langfristige Raumentwicklungs- strategie verschiedenen Institutionen, Fach- oder Interessensverbänden im Rahmen eines Echoraumes sowie in bestehenden Gremien vorgestellt.
C. Form und Inhalt der langfristigen Raumentwicklungsstrategie Die langfristige Raumentwicklungsstrategie liegt als Bericht vor. Die- ser zeigt in fünf Kapiteln die Langfristperspektive des Kantons Zürich mit Zeithorizont 2050 in Bezug auf die Raumentwicklung auf und er- läutert, wie das Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum genutzt werden soll, um die bestehende hohe Standort- und Lebensqualität im Kanton Zürich weiterzuentwickeln. Mit insgesamt sieben thematischen Strate- gien wird aufgezeigt, welche Stossrichtungen der Regierungsrat bei der künftigen Raumentwicklung verfolgt und wie der Kanton Zürich seine Qualitäten stärken und auf die Herausforderungen reagieren will, die sich aufgrund von Trends in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Um- welt abzeichnen. Als zentrale Herausforderung in den nächsten Jahren wird das Bevölkerungswachstum erachtet. Die Strategien befassen sich mit den räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten des Wirtschaftsstandorts Zürich, dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, der Stärkung der polyzentrischen Struktur und der Abstimmung mit der Mobilität, den Frei- räumen für die Erholung, der Entwicklung von ortsspezifischen Dich- ten und dem qualitätsvoll gestalteten Wohnraum für unterschiedliche Lebensstile und -phasen. Die Strategien beeinflussen sich gegenseitig und weisen teilweise auch Wechselwirkungen auf. Ein zunehmendes Bevölke- rungswachstum erfordert mehr Wohnraum. Die Bereitstellung von mehr Wohnraum muss in Abstimmung mit den Zielen der Raumentwicklung aus dem kantonalen Raumordnungskonzept erfolgen und den Boden haushälterisch nutzen. Künftig sollen 80% des Bevölkerungszuwachses in den urbanen Handlungsräumen «Stadtlandschaft» und «urbane Wohn- landschaft» konzentriert werden. Der Kanton Zürich lenkt dazu seine Siedlungsentwicklung nach innen. An Orten mit geeigneter Siedlungs- struktur, guter Erreichbarkeit und genügender Freiraumversorgung wer- den höhere bauliche Dichten und Nutzungsdichten verwirklicht. Bei die- ser Innenentwicklung und den damit verbundenen Bautätigkeiten sind die räumlichen Qualitäten und die natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Wasser, Luft und Biodiversität, die den Kanton Zürich heute auszeichnen, zu sichern. Anhand einzelner sogenannter «Strategieräume» wird beispielhaft ver- anschaulicht, welche Herausforderungen in unterschiedlichen Räumen anstehen und wie die Strategien zur langfristigen Entwicklung dieser Räume beitragen. Die Umsetzung der langfristigen Raumentwicklungsstrategie erfolgt über Aufgaben und strategische Projekte, die es innerhalb der kantona- len Verwaltung kurz-, mittel- und langfristig anzugehen gilt und die teil- weise den Dialog mit weiteren Akteuren wie Regionen, Gemeinden oder Nachbarkantonen erfordern. Bei der Umsetzung werden Schwer- punkte gesetzt, neue Aufgaben angegangen oder bestehende Aufgaben angepasst und verstärkt, um die Strategien zu verfolgen.
D. Stellenwert Nach der Genehmigung bildet die vorliegende langfristige Raument- wicklungsstrategie einen Orientierungsrahmen für alle raumwirksamen Tätigkeiten und Entscheide der kantonalen Verwaltung. Durch die in der langfristigen Raumentwicklungsstrategie definierten Aufgaben und strategischen Projekte werden ämter- und direktionsübergreifend Schwer- punkte für die Raumentwicklung des Kantons Zürich festgelegt, die zu einer besseren Abstimmung in der Zusammenarbeit des kantonalen Han- delns sowie zu einem optimierten Mitteleinsatz beitragen. Die langfris- tige Raumentwicklungsstrategie ergänzt den kantonalen Richtplan. Mit der Ausrichtung auf 2050 hat sie einen wesentlich längeren Zeithorizont und kann durch die zukunftsgerichtete umfassende Perspektive auf die Raumentwicklung Grundlagen für künftige Richtplanrevisionen liefern. Sie erstreckt sich zudem über die klassischen Planungsinstrumente hinaus auf alle raumwirksamen Tätigkeiten.
E. Umsetzung und Überprüfung Die Umsetzung der langfristigen Raumentwicklungsstrategie wird von verschiedenen Stellen vorangetrieben. Im Rahmen der Festlegung der Legislaturziele 2015–2019 wird zu prüfen sein, ob und inwieweit bezüg- lich der Umsetzung der langfristigen Raumentwicklungsstrategie Schwer- punkte zu setzen sind. Die kantonalen Amts- und Fachstellen werden die kurz-, mittel- und langfristig ausgerichteten Aufgaben und Projekte dementsprechend umsetzen. Bei ihren raumwirksamen Tätigkeiten be- rücksichtigen sie die strategische Ausrichtung der langfristigen Raum- entwicklungsstrategie. Das Amt für Raumentwicklung koordiniert die Umsetzung und stellt den Dialog mit Planungsregionen und Gemein- den sowie dem Bund und den Nachbarkantonen sicher. Einerseits wird somit das kantonale Handeln transparent gemacht, anderseits erfor- dern gewisse Aufgaben und strategische Projekte den Einbezug unter- schiedlicher Akteure. In der Plattform Raumentwicklung, die aus Vertreterinnen und Ver- tretern der wichtigsten kantonalen Ämter und Fachstellen mit raum- wirksamen Aufgaben aller sieben Direktionen und der Staatskanzlei besteht, wird die Umsetzung der Aufgaben und strategischen Projekte beraten und werden jeweils frühzeitig Zwischenerkenntnisse eingebracht. Damit künftig wichtige raumrelevante Entscheide, Aufgaben und Pro- jekte im Zusammenhang mit der Umsetzung der langfristigen Raument- wicklungsstrategie hauptsächlich im Rahmen dieses Gremiums direk- tionsübergreifend beraten werden können, werden die Direktionen aufgefordert, ihre Delegation in die Plattform Raumentwicklung erneut
zu prüfen. Der Steuerungsausschuss, der während der Erarbeitung der langfristigen Raumentwicklungsstrategie mit dem Vorsteher der Bau- direktion und den Amtschefs der Ämter für Raumentwicklung, für Land- schaft und Natur und für Verkehr besetzt war, wird im Rahmen der Um- setzung mit dem Vorsteher der Volkswirtschaftsdirektion ergänzt. Der Steuerungsausschuss begleitet und beurteilt die laufenden Arbeiten der Umsetzung. Er schlägt dem Regierungsrat bei Bedarf Anpassungen an der langfristigen Raumentwicklungsstrategie vor. Der wissenschaftliche Beirat gibt dem Regierungsrat eine unabhängige Einschätzung zur Um- setzung und Weiterentwicklung der langfristigen Raumentwicklungs- strategie ab. Er setzt sich zusammen aus verwaltungsexternen Expertin- nen und Experten, die durch den Steuerungsausschuss bestimmt werden. Sitzungen werden in einem Rhythmus von ungefähr zwei Jahren statt- finden. Im Rahmen der Berichterstattung gemäss § 10 des Planungs- und Baugesetzes über die Durchführung und den Verwirklichungsstand der Raumplanung, die alle vier Jahre mit dem Raumplanungsbericht erfolgt, wird auch über den Stand der Umsetzung der langfristigen Raument- wicklungsstrategie Bericht erstattet. Somit kann deren Wirkung in regel- mässigen Abständen überprüft werden. Dabei wird evaluiert, inwieweit die formulierten Aufgaben und strategischen Projekte umgesetzt sind und ob diese die erwartete Wirkung zeigen. Gegebenenfalls werden neue Aufgaben oder strategische Projekte bezeichnet oder bestehende abge- ändert und die Inhalte der Strategien angepasst. Bei wesentlichen Ver- änderungen der Rahmenbedingungen oder der Herausforderungen für die räumliche Entwicklung muss die langfristige Raumentwicklungsstra- tegie grundsätzlich überprüft und nötigenfalls neu ausgerichtet werden.
F. Festsetzung Die langfristige Raumentwicklungsstrategie ist vom Regierungsrat fest- zusetzen.
G. Veröffentlichung Die langfristige Raumentwicklungsstrategie soll am 10. Februar 2015 von den Vorstehern der Baudirektion, der Volkswirtschaftsdirektion und der Direktion der Justiz und des Innern im Rahmen einer Medien- konferenz vorgestellt werden. Im Anschluss daran wird sie zusammen mit den Studien, die als Grundlage für die langfristige Raumentwick- lungsstrategie gedient haben, der Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die langfristige Raumentwicklungsstrategie wird festgelegt.
II. Die Baudirektion wird beauftragt, mit dem Raumplanungsbericht gemäss § 10 des Planungs- und Baugesetzes auch über den Stand der Umsetzung der langfristigen Raumentwicklungsstrategie Bericht zu er- statten.
III. Die Direktionen und die Staatskanzlei werden beauftragt, ihre De- legation für die Plattform Raumentwicklung zu überprüfen.
IV. Nach der Medienkonferenz vom 10. Februar 2015 wird die lang- fristige Raumentwicklungsstrategie zusammen mit den Studien, die im Rahmen der langfristigen Raumentwicklungsstrategie erarbeitet wur- den, der Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht.
V. Mitteilung an die Mitglieder und die Direktionen des Regierungsra- tes sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi