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Entscheid

RRB Nr. 1378/2012

Zentrum für Gehör und Sprache, Zentrumsrat, Amtsdauer 2013-2016, Erneuerungswahl

19. Dezember 2012Deutsch4 min

Source zh.ch

Zentrum für Gehör und Sprache, Zentrumsrat, Amtsdauer 2013-2016, Erneuerungswahl

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Dezember 2012

1378. Zentrum für Gehör und Sprache, Zentrumsrat (Erneuerungswahl)

Erwägungen

1. Ausgangslage Der Zentrumsrat ist gemäss § 5 des Gesetzes über das Zentrum für Gehör und Sprache vom 11. Februar 2008 (LS 412.41) das oberste Füh- rungsorgan des Zentrums. Gemäss § 5 Abs. 2 des Gesetzes wählt der Regierungsrat die Präsidentin oder den Präsidenten und sechs weitere Mitglieder auf eine Amtsdauer von vier Jahren. Gemäss RRB Nr. 2038/2008 setzt sich der Zentrumsrat für die Amts- dauer ab 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2012 wie folgt zusammen: – Karin Maeder-Zuberbühler (Präsidentin), geboren 1965, 8630 Rüti; – Doris Hermann, geboren 1962, Niederhasli; – Tino Käser, geboren 1964, Rheinau; – Dr. Martin Koenig, geboren 1947, Kilchberg; – Dr. med. Dorothe Veraguth, geboren 1966, Zumikon; – Emanuela Wertli, geboren, 1946, Aarau; – Heinz Wiedmer-Keller, geboren 1969, Langnau a. A.

2. Wahl für die Amtsdauer 2013–2016 Die erste Amtsdauer des Zentrumsrates endet am 31. Dezember 2012. Dr. Martin Koenig und Heinz Wiedmer-Keller treten auf diesen Zeit- punkt von ihrem Amt zurück. Die übrigen Mitglieder stellen sich für eine weitere Amtsdauer zur Verfügung. Heinz Wiedmer-Keller betreute innerhalb des Zentrumsrates den Bereich Finanzen, Dr. Martin Koenig den Bereich Recht. Diese Aufgabenbereiche sollen wieder mit geeigne- ten Persönlichkeiten abgedeckt werden. Für die frei werdenden Sitze stellen sich lic. iur. Michael Neidhart, geboren 1950, und Wolfgang Annighöfer, geboren 1957, zur Verfügung. Michael Neidhart studierte an der Universität Zürich Rechtswissen- schaften. Nach verschiedenen Auditoriaten auf der Bezirksanwaltschaft Uster und der Jugendanwaltschaft Zürich war Michael Neidhart von 1982 bis 1989 Leiter des Rechtsdienstes und der Flüchtlingshilfe Caritas. Von 1989 bis 2012 war er als Jugendsekretär im Bezirksjugendsekreta- riat Winterthur tätig. Er amtet ferner seit 1995 als Präsident der Kom- mission des pädagogischen Zentrums Pestalozzihaus Räterschen und als Präsident des Vereins Familien- und Jugendhilfe Winterthur.

Wolfgang Annighöfer absolvierte ein Studium der Betriebswirtschaft an der Universität Essen. Nach beruflichen Tätigkeiten in der Privat- wirtschaft war Wolfgang Annighöfer als stellvertretender Stadtschreiber in Adliswil und in der Staatskanzlei des Kantons Zürich tätig. 1997 trat er in den Dienst der Bildungsdirektion als Leiter der Stabsstelle beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt. 2001 wechselte er zum Hochschul- amt, wo er die Abteilung Finanzen leitete. Seit 2008 ist Wolfgang Annig- höfer Leiter der Abteilung Finanzen und Controlling der Bildungs- direktion.

3. Entschädigung Die Entschädigung der Präsidentin oder des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Zentrumsrates wird als Jahrespauschale ausge- richtet. Sie beträgt Fr. 5000 für die Präsidentin oder den Präsidenten und Fr. 3000 für die übrigen Mitglieder des Zentrumsrates. Die Entschädigung von Spesen wird von der Bildungsdirektion geregelt.

4. Amtsdauer Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Sie beginnt am 1. Januar 2013 und endet am 31. Dezember 2016.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Präsidentin des Zentrumsrates wird für die Amtsdauer ab 1. Ja- nuar 2013 bis zum 31. Dezember 2016 gewählt: – Karin Maeder-Zuberbühler, geboren 1965, Kehrwiesenstrasse 15, 8630 Rüti;

II. Als weitere Mitglieder des Zentrumsrates werden für die Amts- dauer ab 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2016 gewählt: – Doris Hermann, geboren 1962, Stationsstrasse 2, 8155 Niederhasli; – Tino Käser, geboren 1964, Salmenweg 6, 8462 Rheinau; – Dr. Dorothe Veraguth, geboren 1966, Max Daetwyler-Strasse 24, 8126 Zumikon; – Emanuela Wertli, geboren 1946, Imhofstrasse 18, 5000 Aarau; – Michael Neidhart, geboren 1950, Arosastrasse 24, 8008 Zürich; – Wolfgang Annighöfer, geboren 20. Oktober 1957, Haldenstrasse 12, 8708 Männedorf.

III. Die Präsidentin oder der Präsident des Zentrumsrates wird mit einer Jahrespauschale von Fr. 5000 entschädigt. Jedes weitere Mitglied des Zentrumsrates wird mit einer Jahrespauschale von Fr. 3000 ent- schädigt.

IV. Mitteilung an die Gewählten sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi