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Entscheid

RRB Nr. 138/2019

Sozialplan Bildungszentrum Limmattal, gebundene Ausgabe

13. Februar 2019Deutsch4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Februar 2019

138. Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Sozialplan)

Erwägungen

2010 hat der Regierungsrat die Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Berufsbildung (LS 413.312) erlassen. Damit wurden u. a. die Subventionen an die allgemeine sowie die berufsorientierte Weiter- bildung festgelegt. Diese Festlegungen führten dazu, dass für die Kurse des Bildungszentrums Limmattal in Dietikon ein höherer Deckungsgrad erforderlich wurde. Im Folgenden zeigte sich, dass am Bildungszentrum Limmattal wegen des Kurs- und Buchungsrückgangs ein Personalabbau vorgenommen werden muss. Eine Analyse der Situation durch die Schul- leitung und die Schulkommission ergab, dass der Lehrgang Mechatronik wegen rückläufiger Studentenzahlen ab dem Schuljahr 2019/2020 nicht mehr angeboten werden kann. Die Klasse Logistik HF 2018 wird wegen der zahlreichen Studienabbrüche aufgelöst. Im Bereich Logistikfach- frau/-fachmann sind die Anmeldezahlen ebenfalls rückläufig und damit kostendeckende Kurse nicht mehr möglich. Die Mitarbeitenden sowie die Personalverbände VPV und VPOD wurden anlässlich einer Informationsveranstaltung am 27. Juni 2018 in- formiert. Von den (Teil-)Kündigungen sind zwölf Personen betroffen. Die Kündigungen werden im Februar 2019 auf Ende August 2019 ausge- sprochen. Die Bildungsdirektion hat in Anwendung von § 27 des Personalgeset- zes vom 27. September 1998 (PG; LS 177.10) in Verbindung mit §§ 16d ff. der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz vom 19. Mai 1999 (VVO; LS 177.111) einen Sozialplan ausgearbeitet. Die Leistungen gemäss Sozial- plan und die Situation der Mitarbeitenden lassen sich wie folgt zusam- menfassen: – Der Sozialplan sieht Abfindungen zwischen sechs und zwölf Monats- löhnen vor. Härtefälle liegen keine vor. Die gesamten Kosten für die Abfindungen betragen rund Fr. 226 107. – Auf Wunsch wird den Mitarbeitenden eine beruf‌liche Standortbestim- mung in einem Berufsinformationszentrum oder ein Beitrag an eine Weiterbildung im Umfang von Fr. 2000 angeboten. Die Kosten dieser Massnahmen betragen insgesamt Fr. 24 000. – Bei drei Mitarbeitenden erfolgt eine Entlassung altershalber gemäss § 24b Abs. 1 lit. c PG. Die Kosten für diese Massnahme betragen Fr. 225 785. Gesamthaft werden 2,2 Stellen abgebaut. Der Sozialplan führt zu Kos- ten von insgesamt Fr. 475 892, einschliesslich Sozialleistungen. Die Kosten pro abgebaute Stelle belaufen sich auf Fr. 219 325.

Den Personalverbänden VPV und VPOD wurde der Entwurf am 13. Dezember 2018 vorgelegt. Die VPV erklärten sich mit dem Sozialplan einverstanden. Der VPOD brachte in seiner Stellungnahme konkret vor, dass die Berechnungsweise für die Abfindungen nach wie vor bemängelt werde und nicht nachvollziehbar sei. Der VPOD fordert, dass bei der Be- rechnung der Abfindungen grundsätzlich vom durchschnittlichen aus- zuzahlenden Beschäftigungsgrad ausgegangen werden müsse. Die derzei- tige Berechnungspraxis wird im Mittelschul- und Berufsbildungsamt – auch bei vorhergehenden Sozialplänen – seit Längerem angewendet. Liegt der durchschnittliche Beschäftigungsgrad seit der letzten Anpassung des garantierten Pensums, längstens während der vergangenen fünf Jahre, erheblich über dem garantierten Pensum, so ist dieser Durchschnitt mass- gebend. Erheblich ist die Abweichung, wenn sie 15% und mehr beträgt. Um den in Einzelfällen daraus resultierenden Nachteil etwas abzumil- dern, wird den betroffenen Lehrpersonen die Abfindung um einen zu- sätzlichen Monatslohn erhöht. Das Personalamt stimmt den vorgesehenen Sozialplanleistungen zu. Bei den Aufwendungen handelt es sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Ge- setzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (LS 611) um gebundene Ausgaben. Für den Sozialplan sind in der Erfolgsrechnung zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, Fr. 475 892 zu be- willigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Sozialplan für das Bildungszentrum Limmattal wird festgelegt.

II. Für den Sozialplan wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 475 892 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbil- dung, bewilligt.

III. Mitteilung an die Vereinigten Personalverbände des Kantons Zü- rich (Peter Reinhard, Präsident, c/o EVP ZH, Josefstrasse 32, 8005 Zü- rich), den VPOD Zürich (Roland Brunner, Regionalsekretär, Birmens- dorferstrasse 67, Postfach 8180, 8036 Zürich), sowie an die Finanzdirek- tion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli