RRB Nr. 1381/2009
Beitragssatz des Infrastrukturfonds an die 4. Teilergänzungen der S-Bahn, Schreiben an das UVEK
1. September 2009Deutsch7 min
Source zh.ch
Beitragssatz des Infrastrukturfonds an die 4. Teilergänzungen der S-Bahn, Schreiben an das UVEK
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. September 2009
1381. Beitragssatz des Infrastrukturfonds an die 4. Teilergänzungen
Erwägungen
der S-Bahn (Schreiben an das UVEK) Das Bundesamt für Verkehr (BAV), das Bundesamt für Raumentwick- lung (ARE) und der Kanton Zürich unterzeichneten am 5. September 2008 eine Finanzierungslösung für die Durchmesserlinie (DML) sowie ein Finanzierungskonzept für die 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn (RRB Nr. 1170/2008). In diesem DML-Vertrag verpflichtete sich der Kanton Zürich, die finanziellen Engpässe beim Bund und bei den SBB mittels einer Vorfinan- zierung von höchstens 500 Mio. Franken zu überbrücken. Dadurch ent- stehen dem Kanton Zürich Zinskosten von 60 bis 70 Mio. Franken. Zudem stimmte der Kanton Zürich auch der sogenannten «Drittels- lösung» beim Gesamtprojekt DML zu. Dies bedeutet, dass der Kosten- anteil des Fernverkehrs am Projekt gegenüber der ursprünglichen Verein- barung vom 12. Dezember 2002 um einen Drittel vermindert wird. Dies, obwohl die DML weiterhin wie geplant zu je 50% von der S-Bahn und dem Fernverkehr genutzt werden wird. Im Gegenzug wurde im gleichen DML-Vertrag eine Annahme für die Bundesbeitragssätze an die DML und die 4. Teilergänzungen aus dem Infrastrukturfonds von 50 bzw. 40% getroffen. Im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses durfte der Kanton Zürich deshalb davon ausgehen, dass die getroffene «Annahme 40%» für die 4. Teilergänzungen ein realistischer Beitragssatz ist. Dies gilt umso mehr, weil das ARE den Vertrag ebenfalls unterzeichnet hatte. Am 19. Dezember 2008 wurden dem Kanton Zürich die Unterlagen zur Vernehmlassung des Programms Agglomerationsverkehr zusammen mit dem Prüfbericht für das Agglomerationsprogramm des Kantons Zürich zugestellt. Demnach soll das Agglomerationsprogramm des Kantons Zürich mit Ausnahme der DML einen Beitragssatz aus dem Infrastrukturfonds von lediglich 35% erhalten. Zudem wurden beim Projekt 4. Teilergänzungen einzelne Projekte vollständig gestrichen. Der Regierungsrat nahm in seiner Vernehmlassungsantwort vom 8. April 2009 dazu Stellung (RRB Nr. 548/2009). Darin hielt er fest, dass der Beitragssatz von 35% an das Agglomerationsprogramm des Kantons Zürich für ihn nicht nachvollziehbar ist. Dass darunter aber auch die Objekte der 4. Teilergänzungen fallen, widerspricht der im September 2008 getroffenen Vereinbarung. Im erwähnten Finanzierungskonzept für die 4. Teilergänzungen, das Bestandteil des DML-Vertrags ist, gingen
der Kanton Zürich, das BAV und das ARE von einem Beitragssatz von 40% aus. Der Zürcher Verkehrsverbund und das Amt für Verkehr führ- ten deshalb im Auftrag der Volkswirtschaftsdirektion in den letzten Monaten Verhandlungen mit den zuständigen Bundesämtern BAV und ARE. Gemäss Verlautbarungen soll nach diesen Verhandlungen der Antrag des ARE an das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kom- munikation (UVEK) bezüglich Aufnahme aller Projekte der 4. Teil- ergänzungen zwar geändert, der Beitragssatz jedoch unverändert bei 35% belassen werden. Deshalb soll nun der Vorsteher des UVEK an die vor einem Jahr getroffene Vereinbarung zwischen Bund und Kanton Zürich erinnert werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das UVEK: Den Unterlagen zur Vernehmlassung des Programms Agglomerations- verkehr (Bericht zur Vernehmlassung und Prüfbericht für die Agglome- ration Zürich) vom 19. Dezember 2008 entnehmen wir, dass beim Projekt 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn einzelne Projekte vollständig gestrichen wurden und der Bundesbeitrag lediglich 35% betragen soll. Mit diesen Änderungen weicht das Antrag stellende Amt für Raument- wicklung (ARE) vom Vertrag mit dem Kanton Zürich über die Finan- zierung der Durchmesserlinie (DML) vom 5. September 2008 ab. In den letzten Monaten fanden zu diesem Thema Verhandlungen mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) und dem ARE statt. In deren Nach- gang erlauben wir uns nun, direkt an Sie zu gelangen mit dem Ersuchen, dass Ihr Departement den von BAV und ARE unterzeichneten DML- Vertrag gegenüber dem Kanton Zürich einhält. Nach langen und intensiven Verhandlungen konnten das BAV, das ARE sowie der Kanton Zürich im September 2008 mit dem DML- Vertrag eine Finanzierungslösung für das Gesamtprojekt DML verein- baren. Diese sieht einerseits vor, dass der Kanton Zürich die finanziellen Engpässe beim Bund und den SBB mittels einer Vorfinanzierung von höchstens 500 Mio. Franken überbrückt. Dadurch entstehen dem Kanton Zürich Zinskosten von 60 bis 70 Mio. Franken. Den Nutzen dieser Vor- finanzierung trägt nicht zuletzt der Bund. Die DML ist das Kernstück der zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) und damit von zentraler Bedeutung für den weiteren Ausbau des Fernverkehrs in der ganzen Schweiz.
Des Weiteren stimmte der Kanton Zürich neben der Vorfinanzierung auch der sogenannten «Drittelslösung» beim Gesamtprojekt DML zu. Diese führt dazu, dass der Kostenanteil des Projektes, der dem Fernver- kehr zugerechnet wird, gegenüber dem ursprünglich zwischen den SBB und dem Kanton Zürich abgeschlossenen Vertrag vom 12. Dezember 2002 um einen Drittel vermindert wurde. Mit anderen Worten wurde mit der Schaffung des Infrastrukturfondsgesetzes (IFG) der Anteil des Regional- bzw. des Agglomerationsverkehrs am Gesamtprojekt DML erhöht, obwohl die künftige Nutzung der DML durch den S-Bahn- und den Fernverkehr mit je 50% gleich geblieben ist. Eine Entlastung des Kantons aufgrund des IFG fand infolge dieser «Drittelslösung» nicht im erwarteten Umfang statt. Im Gegenzug für dieses Entgegenkommen seitens des Kantons Zürich bei der Vorfinanzierung und der «Drittelslösung» wurde im Rahmen des DML-Vertrags gleichzeitig ein Finanzierungskonzept der weiteren Investitionen, insbesondere der 4. Teilergänzungen der S-Bahn, verein- bart. Darin wurden die Beitragssätze für die DML auf 50 und für die 4. Teilergänzungen auf 40% festgelegt. Zum Vergleich: Bei den 3. Teil- ergänzungen der S-Bahn betrug der Bundesbeitrag noch 65%. Der Kanton Zürich kam dem Bund mit dem vereinbarten Beitragssatz von 40% somit bereits stark entgegen und darf ohne Weiteres davon aus- gehen, dass die im Finanzierungskonzept getroffene «Annahme 40%» für die 4. Teilergänzungen ein gleichermassen realistischer wie verläss- licher Beitragssatz ist. Durch den seitens des ARE überraschend und in Abweichung von dieser klaren Vereinbarung neu vorgeschlagenen Beitragssatz von ledig- lich 35% für das Agglomerationsprogramm und damit auch für die darin enthaltenen 4. Teilergänzungen sollen sich die Lasten des Kantons Zürich nun ein weiteres Mal erhöhen. Es muss festgestellt werden, dass der Kanton Zürich mit der Einführung des IFG bei S-Bahn-Erweiterungs- investitionen nicht entlastet wird. Im Gegenteil: Der Kanton Zürich muss einen deutlich höheren Anteil an den Kosten tragen als noch bei den 3. Teilergänzungen. Hinzu kommen wie erwähnt die Kosten von 60 bis 70 Mio. Franken für die teilweise Vorfinanzierung der DML. Es ist für uns nicht nachzuvollziehen, warum das gesamte Agglome- rationsprogramm des Kantons trotz klarer anders lautender Vereinbarung lediglich den niedrigen Beitragssatz von 35% aus dem IFG erhalten soll. Dass darunter aber auch die Objekte der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn fallen, widerspricht dem im September 2008 abgeschlossenen DML-Vertrag. Im dortigen Finanzierungskonzept für die 4. Teilergän- zungen legten der Kanton Zürich, das BAV und das ARE wie erwähnt einen Beitragssatz von 40% fest. Dieses Abkommen ist vorliegend zu
berücksichtigen; der entsprechende Beitragssatz für die 4. Teilergänzun- gen sollte demnach gesondert behandelt werden, wie es auch mit dem- jenigen für den zweiten Teil der DML (50%) geschieht. Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass die Projekte der 4. Teilergänzungen der Zürcher S-Bahn mit dem neuesten Kosten- stand deutlich günstiger geworden sind als zum Zeitpunkt der Eingabe des Agglomerationsprogramms. Daher würde sich der absolute Bundes- beitrag auch mit 40% Bundesanteil gegenüber der Vernehmlassung nicht erhöhen. Abstriche bei Projekten in anderen Kantonen wären demnach nicht nötig. Wir ersuchen Sie daher mit Nachdruck, dass der im DML-Vertrag vom 5. September 2008 angenommene Beitragssatz von 40% an die 4. Teilergänzungen eingehalten wird und die 4. Teilergänzungen wie auch der zweite Teil DML gesondert behandelt werden, damit sich die finanziellen Lasten des Kantons Zürich nicht noch weiter erhöhen. Für Ihr Verständnis und für Ihre Bemühungen danken wir Ihnen im Voraus bestens.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Volks- wirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi