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Entscheid

RRB Nr. 1383/2011

Kinderhaus Zentrum Inselhof, Zürich, Beitragsberechtigung, Erneuerung

16. November 2011Deutsch3 min

Source zh.ch

Kinderhaus Zentrum Inselhof, Zürich, Beitragsberechtigung, Erneuerung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. November 2011

1383. Kinderhaus Zentrum Inselhof, Zürich

Erwägungen

(Erneuerung der Beitragsberechtigung) Gemäss § 10 der Jugendheimverordnung vom 4. Oktober 1962 (LS 852.21)

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung von Jugend- heimen bezüglich der Ausrichtung von Staatsbeiträgen (Kostenanteile) gemäss §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes vom 1. April 1962 (LS 852.2). Mit Beschluss Nr. 1835/2007 erteilte der Regierungsrat dem Verein Inselhof Triemli eine Beitragsberechtigung für den Betrieb des Kinder- hauses Zentrum Inselhof in Zürich. Mit Eingabe vom 15. Dezember 2010 ersucht der Verein Inselhof Triemli um Erneuerung der Beitrags- berechtigung. Das Kinderhaus Zentrum Inselhof bietet Plätze für Säuglinge und Kinder im Alter bis zu sieben Jahren an. Es verfügt über 30 Plätze ver- teilt auf vier Heimgruppen und bietet zusätzlich eine Tagesstruktur für Kinder aus sozial benachteiligten Familien an. Die Gruppen sind hin- sichtlich Alter, Geschlecht, familiärer Hintergrund, Risikofaktoren im familiären Umfeld und Perspektive des Aufenthaltes heterogen zusam- mengesetzt. Die meisten werden mit einer vormundschaftlichen Mass- nahme (Obhutsentzug) platziert. Das Kinderhaus ist seit Jahren voll- ständig ausgelastet. Der Verein Inselhof Triemli verfügt über die notwendige Bewilligung zum Betrieb des Kinderhauses, die ihm gestützt auf das von der Bildungs- direktion anerkannte Rahmenkonzept erteilt wurde. Der Betrieb des Kinderhauses beruht auf dem Rahmenkonzept vom Jahr 2011. Dieses stellt die verbindliche, qualitative und quantitative Grundlage für die vom Heim zu erbringenden Leistungen dar, an die der Kanton gestützt auf § 2 des Staatsbeitragsgesetzes (LS 132.2) in Verbindung mit §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes Kostenanteile leistet. Das Angebot des Kinder- hauses entspricht einem Bedarf und die Trägerschaft erfüllt die Voraus- setzungen für die Ausrichtung von Staatsbeiträgen (vgl. § 2 Jugendheim- verordnung). Die Beitragsberechtigung ist um drei Jahre zu verlängern. Unter Berücksichtigung der anerkannten Bruttotageskosten und der verlangten Sollauslastung ist mit einem jährlichen Staatsbeitrag von rund Fr. 2 263 000 zu rechnen. Gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) entscheidet die Bildungsdirektion über die Ausrichtung von Kostenanteilen an Jugendheime gemäss § 7 des Jugendheimgesetzes.

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beitragsberechtigung des Vereins Inselhof Triemli für den Be- trieb des Kinderhauses Zentrum Inselhof wird mit Wirkung ab 1. Januar 2012 erneuert.

II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2014. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist von der Trägerschaft gege- benenfalls bis 31. Dezember 2013 zusammen mit dem aktualisierten Rahmenkonzept einzureichen.

III. Konzept- und Angebotsänderungen bedürfen der vorgängigen Zustimmung durch die Bildungsdirektion.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an den Verein Inselhof Triemli, Romana Leuzinger, Präsidentin, Minervastrasse 114, 8032 Zürich (E), das Kinderhaus Zent- rum Inselhof, Dietmar Bechinger, Leiter, Birmensdorferstrasse 505, 8055 Zürich, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi