RRB Nr. 1394/2022
Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Inlandhilfe, Beiträge 2022
26. Oktober 2022Deutsch23 min
Source zh.ch
Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Inlandhilfe, Beiträge 2022
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Oktober 2022
1394. Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich (Beiträge 2022 an die Inlandhilfe) Gemäss dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Direktion über die Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds. Übersteigt ein Beitrag 1 Mio. Franken, bedarf der Entscheid der Ge- nehmigung des Kantonsrates. Das fakultative Referendum ist ausge- schlossen (§ 9 Abs. 1 LFG). Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden (§ 9 Abs. 4 LFG). Bedingungen und Auf- lagen von untergeordneter Bedeutung kann die Fondsverwaltung nach- träglich ganz oder teilweise aufheben (§ 9 Abs. 5 LFG). Alle Beiträge werden praxisgemäss auf ein Vielfaches von 1000 Franken abgerundet. Bis zum Vortag dieses Beschlusses hat der Regierungsrat bereits die folgenden Beschlüsse zur Gewährung von Beiträgen aus dem Gemein- nützigen Fonds mit dem folgenden Gesamtbetrag gefasst (in den mit einem * bezeichneten Fällen unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Kantonsrates): RRB Nr. 71/2022 Ein Naturmuseum für Zürich Fr. 6 000 000 RRB Nr. 73/2022 Special Olympics World Winter Games 2029 Fr. 1 800 000 RRB Nr. 357/2022 Soforthilfe für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine Fr. 1 000 000 RRB Nr. 720/2022 Beiträge 2022, 1. Serie Fr. 2 046 000 RRB Nr. 813/2022 Soforthilfe für die Ukraine Fr. 100 000 RRB Nr. 971/2022 Soforthilfe für die Hungersnot in Ostafrika Fr. 300 000 RRB Nr. 1145/2022* Gastauftritt Kanton Zürich OLMA 2023 Fr. 1 682 000 RRB Nr. 1147/2022 Beiträge 2022, 2. Serie Fr. 1 123 000 RRB Nr. 1262/2022* Neubau und Sanierung Fotomuseum Winterthur Fr. 6 500 000 RRB Nr. 1264/2022* Betriebsbeitrag 2023–2027 an die Zoo Zürich AG Fr. 16 801 000 RRB Nr. 1304/2022* Phänomena Fr. 5 000 000 Total Fr. 42 352 000 Die Finanzdirektion beantragt dem Regierungsrat vorliegend die Ge- währung mehrerer Beiträge aus dem Bereich der Inlandhilfe (IH) in dessen abschliessender Zuständigkeit. Sie hat zu den Gesuchen die erfor- derlichen Stellungnahmen der betroffenen Fachdirektionen eingeholt.
Erwägungen
1. Allgemeines
1.1 Vorgaben gemäss Lotteriefondsgesetz Gemäss § 6 Abs. 1 lit. b LFG sind die Beiträge aus dem Gemeinnüt- zigen Fonds für Vorhaben zu verwenden, die einen Bezug zum Kanton Zürich haben und in erster Linie dessen Bevölkerung zugutekommen. In der Verordnung über den Gemeinnützigen Fonds (VGF; LS 612.1) ist im Sinne einer Ausnahme in § 5 Abs. 1 lit. c festgelegt, dass bei Vorhaben in struktur- oder finanzschwachen Regionen anderer Kantone – und damit der IH – davon abgewichen werden kann. Beiträge aus dem Ge- meinnützigen Fonds an Vorhaben der IH müssen gemäss den Rechts- grundlagen gleich wie Beiträge an andere Vorhaben grundsätzlich die Voraussetzungen von § 6 Abs. 1 LFG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 VGF erfüllen. Gestützt auf § 2 Abs. 3 VGF ist die Gewährung eines Beitrags während vier Jahren, nachdem einer juristischen Person ein Beitrag gewährt wurde, ausgeschlossen. Davon kann gemäss § 5 Abs. 1 lit. c VGF bei Vorhaben in struktur- und finanzschwachen Regionen anderer Kantone abgewichen werden. Aus diesem Grund ist eine jährliche Gewährung von Beiträgen an die Inlandhilfeorganisationen mit den gesetzlichen Grundlagen ver- einbar. Dies rechtfertigt sich insbesondere auch deswegen, weil die Bei- träge nicht durch die Gesuchstellenden selbst verwendet werden, sondern diese den Projektpartnern zur Verwirklichung der einzelnen Vorhaben zur Verfügung gestellt werden. Einzelne Vorhaben werden hingegen nicht vor Ablauf der Sperrfrist erneut mit einem Beitrag unterstützt. § 5 Abs. 2 VGF schreibt vor, dass der Gesamtbetrag der in einem Jahr gewährten Beiträge an überkantonale, nationale und internationale Vorhaben in der Regel einen Fünftel der Mittel, die dem Fonds im Vor- jahr zugewiesen wurden, nicht übersteigen darf. Gestützt auf die An- nahme, dass dem Fonds aufgrund eines Gewinnanteils von Swisslos aus dem Geschäftsjahr 2021 24 Mio. Franken zur Verfügung stehen, hat der Regierungsrat für die Gewährung von Beiträgen in diesem Gesamtbe- reich für ausserkantonale Vorhaben 4,8 Mio. Franken zur Verfügung. Die Finanzdirektion hat festgelegt, dass dieser Betrag wie folgt aufge- teilt wird: Je höchstens 2 Mio. Franken stehen für die Entwicklungszu- sammenarbeit und die IH zur Verfügung; 0,8 Mio. Franken können für überkantonale, nationale und allenfalls weitere internationale Vorha- ben eingesetzt werden.
1.2 Zielsetzung der IH Zweck der IH ist es, mitzuhelfen, die Lebensgrundlage der Bevölke- rung im Berggebiet zu sichern. Dies erfolgt durch die gezielte Unter- stützung von Vorhaben in finanzschwachen Gebieten. Insbesondere unterstützt der Kanton dabei: – Präventionsmassnahmen, um dadurch mögliche Schadenereignisse zu verhindern oder mindestens zu verringern, – Massnahmen zum Beheben von Unwetterschäden, – regional wichtige Natur- und Umweltschutzvorhaben sowie – bedeutende Kultur- und Alpwirtschaftsvorhaben. Nicht unterstützt werden reine Infrastrukturvorhaben.
1.3 Vorgehen Der Kanton arbeitet für die IH in der Regel mit folgenden Organisa- tionen zusammen: – dem Verein Schweizer Patenschaft für Berggemeinden (SPB) und – der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL). Diese Organisationen unterbreiten dem Kanton jeweils vor der eigent- lichen Gesucheingabe mehrere Vorhaben verschiedener Projektpartner, aus denen in Absprache mit dem Gemeinnützigen Fonds eine Auswahl für die Gesucheingabe getroffen wird. Andere Organisationen reichen dem Kanton einzelfallweise IH-Gesuche ein. Dazu zählen insbesondere Organisationen, die Arbeitseinsätze (Arbeitswochen) im Berggebiet durchführen (Stiftung Bergwaldprojekt; Stiftung Umwelt Einsatz Schweiz).
2. Eingegebene Vorhaben
2.1 Übersicht 2022 wurden dem Kanton insgesamt zwölf Vorhaben eingereicht, mit denen IH-Beiträge in der Gesamtsumme von Fr. 3 252 700 beantragt wurden (2021: 13 Vorhaben im Gesamtbetrag von Fr. 2 590 900) und damit Fr. 1 252 700 mehr, als Mittel für die IH zur Verfügung stehen. Es muss demnach eine entsprechende Kürzung bei einzelnen nachgesuchten Beiträgen vorgenommen bzw. können einzelne Vorhaben nicht berück- sichtigt werden. Die Dossiers gingen nach Vorprüfung durch den Ge- meinnützigen Fonds zur Prüfung an die jeweils fachlich zuständigen Direktionen. Deren Beurteilungen sind mitentscheidend für die Be- rücksichtigung der Vorhaben bzw. für das Festlegen der jeweiligen Bei- tragshöhe.
2.2 Abgelehnte Vorhaben Von den eingereichten Vorhaben wurden zwei nicht in den Antrag übernommen (2021: drei Vorhaben). Dies sind: Org. Bezeichnung des Vorhabens Begründung der Ablehnung SPB Luzein (GR) Gesamt- Das Vorhaben entspricht inhaltlich den Beitragskriterien melioration Luzein des Fonds am wenigsten, insbesondere da der grösste Teil der Kosten die Modernisierung des Wegnetzes zur effizienteren Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzungsflächen umfasst. SL Maggia (TI) Landschafts- Das Vorhaben umfasst mehrere Elemente, die noch aufwertung in Moghegno etwas wenig priorisiert sind. Zudem ist die Finanzie- rung gemäss der SL noch nicht gesichert.
3. Ausgewählte Einzelvorhaben In drei Fällen erfolgt aufgrund der zur Verfügung stehenden finan- ziellen Mitteln eine Kürzung am nachgesuchten Betrag um Fr. 166 667 (Vorhaben Nrn. 1–3), sowie in einem Fall um Fr. 4000 (Vorhaben Nr. 8). Zudem ist die Auszahlung in mehreren Fällen – wie bei Fondsbeiträgen übliche Praxis – an die Erfüllung von Auflagen geknüpft. Die folgende Auflistung der berücksichtigten Einzelvorhaben enthält die notwendigen Kurzinformationen zu den Vorhaben. Angegeben sind dabei auch die jeweiligen Projektbegleitkosten (PBK), die höchstens 10% des gesamten Beitrags betragen dürfen.
3.1 Vorhaben der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden (Vorhaben Nrn. 1–3) Vorhaben Anzahl Gesamtsumme in Fr. Eingereichte 4 2 000 000 Berücksichtigte 3 1 000 000
1. Schweizer Patenschaft für Berggemeinden (Behebung Rutschung Wagenrunse in Schwanden) Region Schwanden, Kanton Glarus Ausführung des Gemeinde Glarus Süd Vorhabens durch Vorhaben Im Dezember 2020 löste sich in der Gemeinde Glarus Süd im Bereich der Wagenrunse spontan ein grosser Erdrutsch, wobei rund 100 000 m3 Erd- und Felsmaterial in Bewegung gerieten. Dadurch sackte die Niederentalstrasse auf einer Länge von rund 50 Lauf- metern rund einen Meter tief ab und wurde zudem durch steinig- blockiges Rutschmaterial verschüttet. Eine nachfolgende Rutschung im Jahr 2021 erschwerte die begonnenen Wiederinstandstellungs- arbeiten und machte zusätzliche Sicherungsmassnahmen notwendig. Mit dem Vorhaben soll die Niederentalstrasse, welche die Haupt- erschliessungsachse für die Bewirtschaftung von rund 1000 ha Schutzwald, zwei Alpen, der Wasserversorgung Schwanden und für weitere Nutzungen ist, gesichert und wiederhergestellt werden. Begünstigte Einwohnerinnen und Einwohner des Niederentals in Schwanden, Wasserversorgungs- und Kraftwerksbetreiber, Durchgangsverkehr sowie Besucherinnen und Besucher Kosten Fr. 3 928 300 Finanzierung Bund Fr. 550 000 Standortkanton/-region Fr. 750 000 SN Energie AG / Luftseilbahn Kies-Mettmen AG Fr. 308 000 Andere Fr. 57 790 Restkosten Die Restkosten von Fr. 2 262 510 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich verringert werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 6% PBK Fr. 500 000 Gewährter Beitrag Fr. 334 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Vorgaben gemäss LFG und VGF. Es handelt sich insgesamt um ein gut nachvollziehbares Projekt, das eine bestehende Infrastruktur unter heutigen Sicherheits- anforderungen wieder nutzbar macht. Das Vorhaben ist eine Massnahme zur Behebung von Unwetter- schäden in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabekriterien.
2. Schweizer Patenschaft für Berggemeinden (Hochwasserschutz Pradella Val Triazza, Folgeprojekt Unwetter 2015) Region Scuol, Kanton Graubünden Ausführung des Gemeinde Scuol Vorhabens durch Vorhaben Heftige Gewitter führten am 22. und 24. Juli 2015 zu Hochwasser mit Murgängen im Val Triazza. Dabei wurden mehrere Gebäude zum Teil schwer beschädigt, eine grosse Fläche Kulturland wurde über- murt und eine Betonbrücke zerstört. Das Konzept zum Hochwasserschutz der Aval Val Triazza sieht vor, häufige und seltene Ereignisse durch den Projektperimeter zu leiten. Dazu werden oberhalb des Dorfes die Ausbruchstellen durch Terrain- anpassungen behoben und das unbebaute Gebiet unterhalb des Dorfes als Ablagerungsfläche genutzt. Dadurch können die Objekte im bebauten Gebiet mit angemessenen Schutzzielen gesichert werden und eine allfällige Ausuferung erfolgt erst im Unterlauf ins Wiesland, das keine Fruchtfolgeflächenqualität aufweist. Zur Erreichung dieser Schutzziele werden verschiedene Massnahmen umgesetzt: Terrainanhebung in der Zulaufstrecke mit Anschluss an einen neuen Leitdamm; Instandstellung der beschädigten Schwellen; Sohlriegel und Ufermauern erstellen; Hochwasserschutzmauer mit armiertem Betonkern erstellen; Bau eines Fussgängersteges, der bei Murgangereignissen abgeschwemmt wird; Wiederherstellung einer renaturierten Bachmündung und des Deltabereiches usw. Begünstigte Einwohnerinnen und Einwohner von Pradella einschliesslich Land- wirtschaft, Gewerbe, Camping sowie Besucherinnen und Besucher Kosten Fr. 3 328 300 Finanzierung Bund Fr. 1 155 000 Standortkanton/-region Fr. 660 000 Restkosten Die Restkosten von Fr. 1 513 300 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich verringert werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 6% PBK Fr. 500 000 Gewährter Beitrag Fr. 333 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Vorgaben gemäss LFG und VGF. Die Schutzziele sind angemessen und die vorgeschlagenen Mass- nahmen den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Das Vorhaben ist eine Massnahme zur Schadenprävention in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabekriterien.
3. Schweizer Patenschaft für Berggemeinden (Instandsetzung Verbauung Nolla) Region Tschappina und Urmein, Kanton Graubünden Ausführung des Gemeinden Tschappina und Urmein Vorhabens durch Vorhaben Im Rahmen der Bauwerkskontrollen nach den Hochwasserereig- nissen im Sommer und Herbst 2020 wurden verschiedene Schäden an der Nolla-Wildbachverbauung festgestellt. Um den Rückhalt der vielen Tausend Kubikmeter Nolla-Geschiebe trotz der latenten Rutschgefahr in der Heinzenberger Talflanke zu sichern, müssen bei fünf Sperren Schäden in den Abflusssektionen behoben werden. Bei einer weiteren Sperre soll eine naturnahe Geländerippe erstellt werden, die einen bestehenden Waldweg schützt und das Umfliessen der Verbauung verhindert. Eine Sperre, der eine zentrale Funktion für die Stabilität des ganzen Verbauungssystems zukommt, muss ersetzt werden. Deren Bauwerksstabilität entspricht nicht mehr den Anforderungen, die für eine zentrale Schlüsselsperre notwendig sind. Begünstigte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Tschappina und Urmein, Durchgangsverkehr sowie Besucherinnen und Besucher Kosten Fr. 4 028 300 Finanzierung Bund Fr. 1 400 000 Standortkanton/-region Fr. 980 000 Gemeinden Fr. 864 000 Restkosten Die Restkosten von Fr. 784 300 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich verringert werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 6% PBK Fr. 500 000 Gewährter Beitrag Fr. 333 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Vorgaben gemäss LFG und VGF. Die Schutzziele sind angemessen und die vorgeschlagenen Mass- nahmen den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Das Vorhaben ist eine Massnahme zur Schadenprävention in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabekriterien.
3.2 Vorhaben der Stiftung Landschaftsschutz (Vorhaben Nrn. 4–10) Vorhaben Anzahl Gesamtsumme in Fr. Eingereichte 8 1 252 700 Berücksichtigte 7 1 000 000
4. Stiftung Landschaftsschutz (Sanierung von Trockensteinmauern im UNESCO-Welterbe Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch) Region Gemeinden Riederalp und Bettmeralp, Kanton Wallis Ausführung des Geteilschaften Bettmeralp, Riederalp, Greich und Goppisberg; Vorhabens durch Managementzentrum UNESCO-Welterbe Schweizer Alpen Jungfrau- Aletsch; Stiftung Landschaftsschutz Schweiz Vorhaben Im Rahmen der zweiten Etappe des Projektes «Sanierung von Trockensteinmauern im UNESCO-Welterbe Schweizer Alpen Jung- frau-Aletsch (SAJA)» sollen acht Trockenmauern (insgesamt 1519 Laufmeter) als wichtige Elemente der ökologischen Infrastruktur, als Zeugen einer traditionellen, seit Jahrhunderten angewendeten Bautechnik und als vielfältige charakteristische Kulturlandschafts- elemente instand gestellt werden. Damit wird neben der Erhaltung des ökologisch wertvollen Lebensraums für Flora und Fauna die Ablesbarkeit und Strukturvielfalt der typischen Kulturlandschaft im SAJA sichergestellt. Die Trockenmauern werden in traditioneller Bauweise mit Steinen aus der Umgebung instand gestellt. Durch den aktiven Einbezug von unterschiedlichen Akteuren in die Instandstel- lungsarbeiten kann zum Erhalt des Handwerks beigetragen werden. Begünstigte Einheimische, insbesondere die Mitglieder der Geteilschaften und die allgemeine Wohnbevölkerung auf der Rieder- und Bettmeralp, Besuchende und Gäste der Region, zukünftige Generationen durch Erhalt des kulturhistorischen Erbes Kosten Fr. 349 300 Finanzierung Eigenleistung (Alpgeteilschaften) Fr. 40 000 Standortkanton/-region Fr. 75 000 Fonds Landschaft Schweiz Fr. 82 000 Andere Fr. 50 000 Restkosten Die Restkosten von Fr. 102 300 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich gedeckt werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 3% PBK Fr. 102 300 Gewährter Beitrag Fr. 102 000 Bedingungen – Auflagen Der Schlussbericht ist mit einer (Foto-)Dokumentation der Sanie- rungsmassnahmen zu ergänzen. Begründung Das Vorhaben entspricht den Vorgaben gemäss LFG und VGF. Das Vorhaben trägt zum Erhalt von Kulturlandschaften in der Schweiz bei. Es ist sowohl eine kulturhistorische als auch eine Massnahme zum Natur- und Umweltschutz in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabekriterien.
5. Stiftung Landschaftsschutz (Wanderziegenprojekt Urserental, Bündner Oberland und Calancatal) Region Gemeinden Andermatt, Hospenthal und Realp, Kanton Uri, sowie Gemeinden Lumnezia, Tujetsch und Rossa, Kanton Graubünden Ausführung des Oekoskop, Basel, und Stiftung Landschaftsschutz Schweiz Vorhabens durch Vorhaben Im Projekt werden mehrere unternutzte Allmenden oder brachliegende Trockenstandorte vom Vorderrheintal bis zum Furkapass von Ziegen bestossen. Die Tiere befreien die wertvollen Flächen von Büschen, Jungbäumen und Altgras. Das schafft Platz für seltene, licht- und wärmeliebende Arten. Die Projektphase erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren (2023–2024). Ein bis zwei Herden von jeweils rund 100 bis 200 Ziegen sind für fünf Monate auf rund 50 ha wertvoller Flächen im Alpenraum unterwegs. Die Weiden werden eingezäunt und die Tiere täglich von einem Hirtenteam betreut. Ziel des Projektes ist die Rückführung, Erhaltung bzw. Vergrösserung qualitativ hochwertiger Trockenstandorte, die Aufwertung ungenutzter Weiden in Bezug auf Artenreichtum und Biodiversität sowie die Rückführung der Gebiete in landwirtschaftlich nutzbare Flächen. Des Weiteren wird die Sensibilisierung in Zusammenhang mit Trockenwiesen und -weiden in der Region durch das Projekt gefördert, und es werden Grundlagen für die Durchführbarkeit ähnlicher Projekte geschaffen. Begünstigte Einheimische (Einwohnerinnen und Einwohner sowie Landwirtinnen und Landwirte) der erwähnten Gemeinden, Naturliebhaberinnen und Naturliebhaber, Wanderinnen und Wanderer sowie Gäste Kosten Fr. 297 120 Finanzierung Sömmerungs-, Tierhalter- und BFF-Beiträge Fr. 62 458 Standortkanton/-region Fr. 52 000 Korporation Urseren Fr. 9 000 Andere Fr. 73 332 Restkosten Die Restkosten von Fr. 100 300 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich gedeckt werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 3% PBK Fr. 100 300 Gewährter Beitrag Fr. 100 000 Bedingungen – Auflagen Die Empfängerin informiert das Amt für Landschaft und Natur über den Projektverlauf. Begründung Das Vorhaben entspricht den Vorgaben gemäss LFG und VGF. Das Vorhaben mit ganzheitlichem Ansatz hat Pilotcharakter und wird Erkenntnisse liefern, die für die Erhaltung der Biodiversität im Alpenraum von grosser Bedeutung sind. Diese sind auch für das Berggebiet des Kantons Zürich von Interesse. Das Vorhaben ist eine Massnahme zum Natur- und Umweltschutz in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabekriterien.
6. Stiftung Landschaftsschutz (Landschaftsaufwertung in Campo Vallemaggia [Paesaggio Campo Vallemaggia]) Region Gemeinde Campo Vallemaggia, Kanton Tessin Ausführung des Patriziato di Campo Vallemaggia und Stiftung Landschaftsschutz Vorhabens durch Schweiz Vorhaben Hauptziele des Projektes sind der Schutz und die Aufwertung der ländlichen, kulturellen und natürlichen Landschaft von Campo Valle- maggia. Das vom Patriziato di Campo Vallemaggia eingeleitete Projekt zur Aufwertung der Landschaft ist in die Bereiche Kulturelles Erbe, Natur und Landwirtschaft sowie Wandern und Didaktik geglie- dert. Es sind insbesondere folgende Massnahmen vorgesehen: Wiederherstellung und Erhaltung von historischen Bauernhöfen, Ställen und Trockenmauern; Aufwertung von landwirtschaftlichen Flächen, Kastanienselven und Weideflächen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Landwirtinnen und Landwirte und der Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie die Vermittlung von Natur- und Umweltschutzinhalten. Begünstigte Einwohnerinnen und Einwohner von Campo Vallemaggia, Besucherinnen und Besucher Kosten Fr. 1 275 800 Finanzierung Eigenleistung (Patriziato) Fr. 100 000 Standortkanton/-region Fr. 340 000 Bezirk (ERS Locarno e Valli) Fr. 25 000 (Bürger-)Gemeinde Fr. 100 000 Stiftungen Fr. 460 000 Restkosten Die Restkosten von Fr. 250 800 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich gedeckt werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 2% PBK Fr. 250 800 Gewährter Beitrag Fr. 250 000 Bedingungen – Auflagen Die Empfängerin informiert das Amt für Landschaft und Natur über den Projektverlauf. Begründung Das Vorhaben entspricht den Vorgaben gemäss LFG und VGF. Das Vorhaben ist eine Massnahme im Bereich Natur- und Umwelt- schutz in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabekriterien.
7. Stiftung Landschaftsschutz (Ökologische und landschaftliche Aufwertungen in Ces) Region Gemeinde Faido, Kanton Tessin Ausführung des Fondazione per la Rinascita di Chiesso / Ces und Stiftung Land- Vorhabens durch schaftsschutz Schweiz Vorhaben Das Vorhaben zielt darauf ab, wertvolle Lebensräume aufzuwerten, die ohne verstärkte Anstrengungen dauerhaft geschädigt oder ganz verloren gehen würden. Im Vordergrund stehen folgende Ziele: Verbesserung des Zustands eines Moors; Aufwertung der Trocken- wiese beim südlichen Dorfeingang; Verbesserung von extensiv bewirtschafteten Weideflächen und Förderung der Biodiversität in Bezug auf den Bewuchs, die Besonnung und die Strukturvielfalt; Schaffung von vielfältigen, vielgestaltigen und dadurch biodiversitäts- fördernden Weideflächen; Erhöhung der Pflanzenvielfalt, insbesondere auch in den Randbereichen; Aufwertungen bzw. Instandstellung des Lebensraums Felsensteppe. Begünstigte Die breite Bevölkerung und auch die zukünftigen Generationen, Einheimische und Besuchende von Ces Kosten Fr. 745 100 Finanzierung Bund (WSL) Fr. 2 000 Standortkanton/-region Fr. 74 985 (Bürger-)Gemeinde Fr. 72 212 Stiftungen Fr. 463 903 Restkosten Die Restkosten von Fr. 132 000 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich gedeckt werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 2% PBK Fr. 132 000 Gewährter Beitrag Fr. 132 000 Bedingungen – Auflagen Die Empfängerin informiert das Amt für Landschaft und Natur über den Projektverlauf. Begründung Das Vorhaben entspricht den Vorgaben gemäss LFG und VGF. Das Vorhaben ist eine Massnahme im Bereich Natur- und Umwelt- schutz in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabekriterien.
8. Stiftung Landschaftsschutz (Instandstellung des Polenwegs Tomülpass, 2. Etappe) Region Gemeinden Safiental und Vals, Kanton Graubünden Ausführung des Gemeinden Safiental und Vals, Naturpark Beverin und Stiftung Vorhabens durch Landschaftsschutz Schweiz Vorhaben Der Polenweg am Tomülpass ist ein exemplarisches Beispiel für die Wegbauten der während des zweiten Weltkriegs in der Schweiz internierten polnischen Soldaten. Der Ausbau des Wegs mit Stütz- mauern, Kehren, Strassendämmen, Pflästerungen, Durchlässen und Querabschlägen wurde sehr genau an die örtlichen Verhältnisse angepasst. Er war gleichzeitig funktionell, ökonomisch und sehr robust. Der Weg wurde optimal ins Gelände eingepasst und weist eine regelmässige Steigung auf. Die vorhandene Bausubstanz, die beispielhafte Weganlage, aber vor allem der Denkmalwert machen diesen Wegabschnitt zu einem historischen Verkehrsweg von nationaler Bedeutung, der im Zuge einer Nachführung ins Bundes- inventar der historischen Verkehrswege aufgenommen werden wird (Zusicherung des Bundesamtes für Strassen [ASTRA]). Im Rahmen der ersten Etappe der Sanierung des Polenwegs konnte aus verschiedenen Gründen (z. B. Murgang über einen bereits sanierten Wegabschnitt) nicht der gesamte Abschnitt von Safien Thalkirch bis zum Tomülpass saniert werden. Dies soll nun im Rah- men einer zweiten Etappe nachgeholt werden, damit der Polenweg als kulturhistorisch bedeutender Weg wieder erlebt werden kann. Begünstigte Einwohnerinnen und Einwohner des Safientals sowie Besucherinnen und Besucher des Safientals und des Naturparks Beverin Kosten Fr. 456 148 Finanzierung Eigenleistung (Naturpark Beverin) Fr. 20 000 Bund (ASTRA) Fr. 111 537 Standortkanton/-region Fr. 94 500 Standortgemeinden (Safiental und Vals) Fr. 100 000 Andere Fr. 20 000 Restkosten Die Restkosten von Fr. 110 111 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich gedeckt werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 2% PBK Fr. 110 100 Gewährter Beitrag Fr. 106 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Vorgaben gemäss LFG und VGF, mit Ausnahme von § 4 Abs. 2 VGF, wonach an jedes Vorhaben nur ein Beitrag gewährt wird. Gemäss § 5 Abs. 3 VGF kann im vorliegenden Fall eine Ausnahme gemacht werden, da durch die Sanierung des Polenwegs im Rahmen der zweiten Etappe ein historischer Verkehrs- weg von nationaler Bedeutung vollständig wiederhergestellt und für die nächste Generation gesichert und erlebbar gemacht wird. Auf- grund der gewährten Ausnahme ist eine geringfügige Kürzung des Beitrags um Fr. 4000 gerechtfertigt. Das Vorhaben ist eine kultur- historische Massnahme in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabekriterien.
9. Stiftung Landschaftsschutz (Instandstellung historischer Verkehrsweg zwischen Sant Antoni und Steimatte) Region Gemeinde Saas-Balen, Kanton Wallis Ausführung des Gemeinde Saas-Balen und Stiftung Landschaftsschutz Schweiz Vorhabens durch Vorhaben Auf dem Gemeindegebiet von Saas-Balen befinden sich mehrere Verkehrswege von nationaler oder regionaler Bedeutung, teilweise mit viel Substanz. Sie wurden früher als Saumwege genutzt. Im Rahmen des Projektes soll der historische Verkehrsweg von natio- naler Bedeutung (IVS VS 22.2) zwischen Sant Antoni und Steimatte auf einer Länge von rund 860 m instand gestellt werden. Die Arbeiten umfassen in erster Linie die Instandstellung der schadhaften tal- und bergseitigen Stützmauern (Trockenmauern) sowie die Sanierung der Gehfläche. Zudem werden die traditionellen Wegmarkierungssteine, in der Umgangssprache auch Käfersteine genannt, die zum Teil abgesackt oder gekippt sind, wieder aufgerichtet. Begünstigte Einwohnerinnen und Einwohner sowie Besucherinnen und Besucher der Gemeinde Saas-Balen, künftige Generationen Kosten Fr. 586 297 Finanzierung Bund (ASTRA) Fr. 143 000 Standortkanton/-region Fr. 114 025 Standortgemeinde Fr. 70 000 Stiftungen Fr. 80 000 Restkosten Die Restkosten von Fr. 179 272 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich gedeckt werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 3% PBK Fr. 179 200 Gewährter Beitrag Fr. 179 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Vorgaben gemäss LFG und VGF. Durch die Sanierung wird ein historischer Verkehrsweg von nationaler Bedeutung wiederhergestellt und für die nächste Generation gesichert und erlebbar gemacht. Das Vorhaben ist eine kulturhistorische Massnahme in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabekriterien.
10. Stiftung Landschaftsschutz (Instandstellung Stockalperweg im Abschnitt Gampisch–Simplon Dorf) Region Gemeinde Simplon Dorf, Kanton Wallis Ausführung des Ecomuseum Simplon und Stiftung Landschaftsschutz Schweiz Vorhabens durch Vorhaben Das Projekt bezweckt die Sanierung des letzten noch nicht restau- rierten Abschnittes des Stockalperwegs im Abschnitt Gampisch– Simplon Dorf. Dieser bildet als Objekt von nationaler Bedeutung gemäss dem Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz ein tragendes Kernelement des Ecomuseums und der Passlandschaft am Simplonpass. Die Sanierungsmassnahmen umfassen den Wiederaufbau von ein- gestürzten Stützmauern und Entbuschungen. Stellenweise müssen auch die vorhandenen alten Pflästerungen und Querabschläge erneuert werden. Konkret sollen 610 m² Trockenmauern restauriert, 70 m Mauerkronen repariert, 75 m Lesesteinwälle zurückgeschich- tet, 140 m² Pflästerungen erneuert, auf 450 m Entbuschungsarbeiten durchgeführt und drei Steinplatten-Durchlässe erneuert werden. Begünstigte Die Bevölkerung von Simplon Dorf, aber auch die kulturinteressierten Menschen von nah und fern Kosten Fr. 609 900 Finanzierung Eigenleistung (Berg- und Geteilschaften) Fr. 21 000 Bund Fr. 165 000 Standortkanton/-region Fr. 110 000 Stiftungen Fr. 115 000 Restkosten Die Restkosten von Fr. 198 900 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich verringert werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 2% PBK Fr. 131 000 Gewährter Beitrag Fr. 131 000 Bedingungen – Auflagen Der Schlussbericht ist mit einer (Foto-)Dokumentation der Sanierungsmassnahmen zu ergänzen. Begründung Das Vorhaben entspricht den Vorgaben gemäss LFG und VGF. Durch die Sanierung wird ein historischer Verkehrsweg von nationaler Bedeutung wiederhergestellt und für die nächste Generation gesichert und erlebbar gemacht. Das Vorhaben ist eine kulturhistorische Massnahme in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabekriterien.
4. Überblick Im Rahmen der IH 2022 werden in den Kantonen Glarus, Graubün- den, Tessin, Uri/Graubünden und Wallis die folgenden Vorhaben unter- stützt: Kantone Org. Vorhaben Nr. / Bezeichnung in Franken GL SPB 1 Behebung Rutschung Wagenrunse in Schwanden 334 000 Total Glarus 334 000 GR SPB 2 Hochwasserschutz Pradella Val Triazza, Folgeprojekt Unwetter 333 000 SPB 3 Instandsetzung Verbauung Nolla 333 000 SL 8 Instandstellung des Polenwegs Tomülpass, 2. Etappe 106 000 Total Graubünden 772 000 TI SL 6 Landschaftsaufwertung in Campo Vallemaggia 250 000 (Paesaggio Campo Vallemaggia) SL 7 Ökologische und landschaftliche Aufwertungen in Ces 132 000 Total Tessin 382 000 UR/GR SL 5 Wanderziegenprojekt Urserental, Bündner Oberland und 100 000 Calancatal Total Uri/Graubünden 100 000 VS SL 4 Sanierung von Trockensteinmauern im UNESCO-Welterbe 102 000 Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch SL 9 Instandstellung historischer Verkehrsweg zwischen Sant Antoni 179 000 und Steimatte SL 10 Instandstellung Stockalperweg im Abschnitt Gampisch–Simplon 131 000 Dorf Total Wallis 412 000 Total alle Kantone 2 000 000 Der Betrag ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026 eingestellt und der Fonds kann diese Verpflichtung mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Den folgenden Empfängerinnen werden für die genannten Vorha- ben die folgenden Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds gewährt: 1. Schweizer Patenschaft für Berggemeinden Fr. 1 000 000 2. Stiftung Landschaftsschutz Schweiz Fr. 1 000 000 Total Fr. 2 000 000
II. Die Gewährung erfolgt unter den Bedingungen und Auflagen, die in den Erwägungen zu den einzelnen Beiträgen genannt sind, sowie unter den folgenden allgemeinen Bedingungen und Auflagen: a) Die Empfängerin oder der Empfänger hat der Fondsverwaltung elek- tronisch die Erfüllung aller Auflagen zuzusichern (Bedingung). b) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung innert drei Jahren seit der Gewährung elektronisch um Auszahlung der ers- ten 90% des Beitrags zu ersuchen (Bedingung für diese Auszahlung). c) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung innert fünf Jahren seit der Gewährung elektronisch um die Auszahlung der restlichen 10% des Beitrags zu ersuchen und der Fondsverwaltung den Schlussbericht gemäss § 11 Abs. 2 Satz 1 LFG in einer von dieser ak- zeptierten Fassung einzureichen (Bedingung für diese Auszahlung). d) Die Empfängerin oder der Empfänger hat geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption und Kickbacks, zu treffen (Auflage). e) Die Empfängerin oder der Empfänger hat den Gemeinnützigen Fonds an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwähnen, wenn möglich unter Verwendung des Logos des Gemeinnützigen Fonds (Auflage). f) Ergibt sich nach der Verwirklichung des Vorhabens eine Überfinan- zierung, hat die Empfängerin oder der Empfänger dem Gemeinnützi- gen Fonds davon den Teil zu erstatten, der dem Anteil des Fonds an der Finanzierung des Vorhabens entspricht (Auflage).
III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Beiträge gemäss Dis- positiv I unter Berücksichtigung der Bedingungen und Auflagen gemäss Dispositiv II auszubezahlen.
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an die Empfängerinnen der Beiträge gemäss Disposi- tiv I (durch die Finanzdirektion), die Genossenschaft Swisslos Interkan- tonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, 4052 Basel, die Finanzkommis- sion des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli