RRB Nr. 1399/2021
Kindesschutzkommission, Amtsdauer 2019-2023, Ersatzwahl
1. Dezember 2021Deutsch1 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Dezember 2021
1399. Kindesschutzkommission (Amtsdauer 2019–2023, Ersatzwahl)
Erwägungen
Mit Beschluss Nr. 647/2019 wählte der Regierungsrat die Mitglieder der Kindesschutzkommission für die Amtsdauer 2019–2023. Infolge Reorganisation der Gesundheitsdirektion per 1. Januar 2022 und entsprechender Änderungen interner Zuständigkeiten wird Nadja Weir, stellvertretende Abteilungsleiterin Versorgungsplanung, Fachver- antwortliche Psychiatrie, anstelle von Marianne Gussmann, Leiterin der Fachstelle Rechtsmittel, ab 1. Januar 2022 Einsitz in die Kantonale Kin- desschutzkommission nehmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Marianne Gussmann wird unter Verdankung der geleisteten Dienste per 31. Dezember 2021 als Mitglied der Kindesschutzkommission ent- lassen.
II. Als Mitglied der Kindesschutzkommission wird für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 mit Wirkung ab 1. Januar 2022 gewählt: Nadja Weir, stellvertretende Abteilungsleiterin Versorgungsplanung, Ge- sundheitsdirektion.
III. Mitteilung an die Genannten, die Kindesschutzkommission (Ver- sand durch Bildungsdirektion), die Gesundheitsdirektion sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli