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Entscheid

RRB Nr. 140/2019

AJB Umsetzung Kinder- und Jugendheimgesetz, Stellenplan, zusätzlich gebundene Ausgabe

13. Februar 2019Deutsch6 min

Source zh.ch

AJB Umsetzung Kinder- und Jugendheimgesetz, Stellenplan, zusätzlich gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Februar 2019

140. Amt für Jugend und Berufsberatung, Umsetzung Kinder- und Jugendheimgesetz (Stellenplan und zusätzliche Ausgabe)

Erwägungen

1. Ausgangslage Das Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge vom 1. April 1962 (Jugendheimgesetz; LS 852.2) wird durch das Kinder- und Jugendheimgesetz vom 27. November 2017 (KJG; Vorlage 5222) abgelöst werden. Das neue Gesetz hat zum Ziel, mit bedarfsgerechten und aufeinander abgestimmten Angeboten die Betreuung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen zur Bewältigung schwieriger Lebenslagen sicherzu- stellen. Die Gestaltung der Angebote erfolgt auf der Grundlage einer kan- tonalen Gesamtplanung und trägt den Grundsätzen der Wirksamkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit Rechnung. Mit dem Inkrafttreten des KJG übernimmt der Kanton zusätzliche Aufgaben im Bereich der ergänzenden Hilfen zur Erziehung. Für die Umsetzung des KJG muss der Kanton im Bereich Informatik Massnah- men ergreifen, um die neuen Aufgaben zielführend abwickeln und die finanzielle Steuerung verbessern zu können. Zudem fallen umfangreiche Arbeiten an, um die Einführung der neuen Aufgaben im Hinblick auf das Inkrafttreten des KJG gewährleisten zu können. Mit RRB Nr. 713/2016 wurde eine gebundene Ausgabe für die Pla- nungs- und Umsetzungsarbeiten der Totalrevision des Jugendheimge- setzes bewilligt und der Stellenplan des Amtes für Jugend und Berufs- beratung (AJB) befristet bis 30. Juni 2019 um eine Stelle erweitert. Die detaillierte Planung der Umsetzung und der Vorbereitung des Vollzugs des KJG in der Konzeptphase zeigt nun, dass weitere Ausgaben für Dienst- leistungen Dritter und die Verlängerung der Stelle der Projektleitung notwendig sind.

2. Neue Aufgaben Das Gesetz sieht vor, dass die Bildungsdirektion eine kantonale Ge- samtplanung für ein bedarfsgerechtes Angebot an ergänzenden Hilfen zur Erziehung für Kinder und Jugendliche erstellt (§ 3 Abs. 4 in Verbin- dung mit § 5 lit. b KJG).

Der Kanton tritt neu als Leistungsbesteller von ergänzenden Hilfen zur Erziehung auf. Er schliesst dazu jährlich ungefähr 200 Leistungsver- einbarungen mit den Leistungserbringenden ab (§ 14 KJG). Das Kon- traktmanagement umfasst neben der Auswahl der Leistungserbringen- den und der Vereinbarung von bereitzustellenden Leistungen das Con- trolling und die Qualitätsüberprüfung der Leistungserbringung und die Abgeltung der Leistungen. Der Bezug von Leistungen wird bei Anbietenden mit Leistungsver- einbarung von Kanton und Gemeinden finanziert, wenn dafür eine An- ordnung einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, eines Gerichts oder eine Kostenübernahmegarantie der Direktion vorliegt (§ 22 Abs. 1 KJG). Aufgrund derzeitiger Schätzungen ist von jährlich 6000 Kosten- übernahmegarantien auszugehen. Das Gesetz ermöglicht weiter die Erhebung und Bearbeitung sämtli- cher leistungs- und betriebsbezogenen Daten bei Leistungserbringenden melde- und bewilligungspflichtiger Tätigkeiten (§ 29 KJG). Damit kann zukünftig eine auf Individualdaten der platzierten und begleiteten Kin- der und Jugendlichen beruhende zentrale Statistik entwickelt werden. Eine solche ist einerseits nötig als Grundlage für die Gesamtplanung, anderseits kann damit der Verlauf des individuellen Leistungsbezugs besser verfolgt und Fragen der Wirksamkeit sowie der Kostenentwick- lung untersucht werden. Für die Übernahme der neuen Aufgaben und die Anpassung der bis- herigen Aufgaben ist die Entwicklung einer neuen Geschäftsorganisation nötig. Sowohl der Aufbau als auch die Abläufe dieser neuen Geschäfts- organisation müssen nach der Konzeption in der anstehenden Umset- zungs- und Einführungsphase detailliert ausgestaltet und die notwendi- gen Hilfsmittel erarbeitet werden. Vom neuen KJG sind zudem zahlrei- che Zusammenarbeitspartner (z. B. Leistungserbringende, zuweisende Stellen, Gemeinden, andere kantonale Amtsstellen) betroffen. Deren Ein- bezug und Information bis hin zu eigentlichen Schulungen zu den neuen Abläufen muss im Rahmen verschiedener Kommunikationsmassnahmen gewährleistet werden.

3. Erforderliche Mittel

3.1 Dienstleistungen Dritter In der Konzeptphase der Vorbereitung und Umsetzung des Vollzugs des KJG wurden neben fachlichen konzeptionellen Grundlagen auch die zukünftige Geschäftsorganisation und deren Einführung erarbeitet. Diese umfangreichen Planungsgrundlagen zeigen auf, dass zur Erfüllung der anstehenden Arbeiten in der gebotenen Qualität Bedarf an zusätzlichen Mitteln für Dienstleistungen Dritter besteht.

Zur Qualitätssicherung des Projekts wird externe Unterstützung auf den Ebenen der Projektsteuerung und -führung beansprucht. Weiter ist bei der Detailspezifikation der zukünftigen Ablauforganisation und der Erarbeitung der entsprechenden Hilfsmittel die Unterstützung durch externe Analystinnen und Analysten notwendig. Zudem werden ein- zelne inhaltliche Arbeiten aufgrund besonderer Fachkompetenz extern vergeben werden müssen.

3.2 Personelle Mittel Mit RRB Nr. 713/2016 wurde der Stellenplan des AJB für die Projekt- leitung der Planungs- und Umsetzungsarbeiten um 1,0 Stelle wissenschaft- liche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter in Lohnklasse 20 befristet bis Ende Juni 2019 erweitert. Die Stelle der Projektleitung wird aufgrund der noch anstehenden umfangreichen Tätigkeiten über die- sen Zeitpunkt hinaus benötigt. Die befristete Erweiterung des Stellen- plans soll daher bis zum 30. Juni 2022 verlängert werden. Die Kosten da- für belaufen sich auf jährlich Fr. 170 000 bzw. auf Fr. 510 000 bis 2022. Sie sind im Budget 2019 und KEF 2019–2022 enthalten.

3.3 Kosten Mit RRB Nr. 713/2016 bewilligte der Regierungsrat für Dienstleistun- gen Dritter eine gebundene Ausgabe von Fr. 604 000 zulasten der Erfolgs- rechnung und von Fr. 1 000 000 für Informatik-Software zulasten der In- vestitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugend- hilfe. Ausgaben zulasten der Investitionsrechnung fielen bisher nicht an, da die Mittel vorab in den Bereichen Prozessentwicklung und Spezifika- tion der Software-Anforderungen eingesetzt worden sind. Die aktuali- sierte Projektplanung zeigt, dass aufgrund des Umfangs und der Kom- plexität des Vorhabens höhere Kosten für Dienstleistungen Dritter zu ver- anschlagen sind. Diese fallen insbesondere im Zusammenhang mit der Spezifikation der Software-Entwicklung, der Software-Evaluation ab 2019, dem Projektcontrolling sowie der Information, Kommunikation und Schulung aller Beteiligten an. Übersicht Gesamtkosten Projektkosten (in Franken) Vorjahre 2018 2019 2020 2021 Total Dienstleistungen Dritter 526 000 176 000 248 000 248 000 248 000 1 446 000 Informatik-Software – – 200 000 600 000 200 000 1 000 000 Gesamtkosten 2 446 000

Übersicht bewilligte Ausgaben / zusätzliche Ausgaben Projektkosten (in Franken) Erfolgsrechnung Investitionsrechnung Total Bewilligte Ausgabe 604 000 1 000 000 1 604 000 (RRB Nr. 713/2016) Zusätzliche Ausgaben 842 000 – 842 000 Gesamtkosten 1 446 000 1 000 000 2 446 000 Die Personalkosten gelten mit der Stellenschaffung als bewilligt, wes- halb zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 713/2016 zusätzliche Aus- gaben von Fr. 842 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, zu bewilligen sind. Die zu bewilligen- den Ausgaben gelten gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Cont- rolling und Rechnungslegung (LS 611) als gebunden. Sie sind im Budget 2019 und im KEF 2019–2022 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die befristete Erweiterung des Stellenplans des Amtes für Jugend und Berufsberatung um 1,0 Stelle wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in, Lohnklasse 20, gemäss RRB Nr. 713/2016 wird bis zum 30. Juni 2022 ver- längert.

II. Für die Umsetzung des Kinder- und Jugendheimgesetzes wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 713/2016 eine zusätzliche gebun- dene Ausgabe von Fr. 842 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 2 446 000.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli