RRB Nr. 1407/2010
Eidg. Volksabstimmung von 26. September 2010, Ergebnisse, Veröffentlichung
29. September 2010Deutsch2 min
Source zh.ch
Eidg. Volksabstimmung von 26. September 2010, Ergebnisse, Veröffentlichung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. September 2010
1407. Eidgenössische Volksabstimmung vom 26. September 2010,
Erwägungen
Ergebnisse, Publikation Am 26. September 2010 fand die eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlage statt: Änderung vom 19. März 2010 des Bundesgesetzes über die obliga- torische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG) (BBl 2010 2089). Die Zusammenstellung der Auswertungsergebnisse der Wahlbüros liegt vor. Gestützt auf Art. 14 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 17. Dezem- ber 1976 über die politischen Rechte sind die Ergebnisse im Amtsblatt zu veröffentlichen. Binnen einer Frist von drei Tagen, den Herausgabetag der vorliegenden Nummer des Amtsblattes nicht mitgerechnet, kann beim Regierungsrat betreffend diese Volksabstimmung schriftlich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist eingeschrieben zuzu- stellen. Die Abstimmungsprotokolle sind innert zehn Tagen nach Ab- lauf der Beschwerdefrist der Bundeskanzlei zuzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 26. Sep- tember 2010 werden mit Rechtsmittelbelehrung gemeindeweise im Amtsblatt, Textteil, veröffentlicht (ABl 2010, 2070).
II. Die Abstimmungsprotokolle werden innert zehn Tagen nach Ab- lauf der Beschwerdefrist der Bundeskanzlei zugestellt.
III. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern und an das Statistische Amt.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi