Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 1408/2013

Anfrage Margreth Rinderknecht, Wallisellen, betreffend Finanzierung der Mittelschulen, Beantwortung

11. Dezember 2013Deutsch4 min

Source zh.ch

Anfrage Margreth Rinderknecht, Wallisellen, betreffend Finanzierung der Mittelschulen, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 290/2013

Sitzung vom 11. Dezember 2013

1408. Anfrage (Finanzierung der Mittelschulen) Kantonsrätin Margreth Rinderknecht, Wallisellen, hat am 23. September 2013 folgende Anfrage eingereicht: Die Beiträge, welche der Kanton den Mittelschulen bezahlt, berechnen sich aus der Anzahl Lernenden multipliziert mit einem Lektionenfaktor.

Erwägungen

1. Trifft diese Berechnung zu?

2. Wie hoch ist dieser Lektionenfaktor, gilt für alle Mittelschulen der gleiche Ansatz?

3. Trifft es zu, dass die Mittelschulen für Lernende, welche die Probezeit nicht bestehen und die Schule verlassen, diese Beiträge trotzdem für das ganze Schuljahr zugesprochen erhalten?

4. Wie viele Lernende bestehen die Probezeit nicht und verlassen die Mittelschulen nach einem halben Jahr wieder?

5. Gilt für alle Mittelschulen eine Probezeit von einem Semester oder gibt es Schulen mit anderen Regelungen?

6. Es gibt Kreise, welche die Probezeit auf ein Jahr verlängern möchten. Unterstützt die Bildungsdirektion solche Pläne? Welche Vorteile hätte eine solche Regelung gegenüber der heutigen Richtlinie?

7. Wie kann im laufenden Budgetprozess oder in der KEF-Debatte der geltende Lektionenfaktor beeinflusst werden?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Margreth Rinderknecht, Wallisellen, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Das Budget der einzelnen Schulen wird im Wesentlichen aufgrund von Pauschalen für die Bereiche Unterricht sowie Verwaltungs- und Betriebskosten ermittelt. Für einzelne Aufgaben ist der tatsächliche Auf- wand massgebend. Im Bereich Unterricht wird das Budget wie folgt berechnet: Anzahl Lernende × Lektionenfaktor × schulspezifische Lohnkosten pro Jahreslektion

Der durchschnittliche Lektionenfaktor für alle Mittelschulen beträgt gemäss dem Leistungsgruppenindikator der Leistungsgruppe Nr. 7301, Leistung L1, 1,95. Im Rahmen des Sanierungsprogrammes 04 wurde dieser Wert von 2,03 auf 1,95 gesenkt. Der Lektionenfaktor 1,95 bedeu- tet, dass der Schule pro Schülerin und Schüler und Schuljahr 1,95 Lek- tionen pro Woche zur Verfügung stehen. Damit muss der unterrichtsnahe Personalaufwand finanziert werden, einschliesslich z. B. Projektwochen oder die Maturitätsarbeit. Das Budget für die Verwaltungs- und Betriebskosten wird aus der Anzahl Schülerinnen und Schüler multipliziert mit einer für alle Mittel- schulen einheitlichen Pauschale ermittelt, die zurzeit Fr. 3447 beträgt. Besondere Schulkosten, die sich von Schule zu Schule erheblich unterscheiden, werden nach tatsächlichem Aufwand berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise der Instrumentalunterricht und die Infrastruktur- kosten. Zu Frage 3: Der für die Berechnung der finanziellen Mittel massgebende Stichtag ist der 15. September. Die Mittelschulen haben deshalb für Schülerinnen und Schüler, die nach dem Stichtag die Schule verlassen, die Pauschale für das ganze Schuljahr zugute. Im Gegenzug werden die Schülerinnen und Schüler, die nach diesem Datum in die Schule eintreten, nicht be- rücksichtigt. Diese Regelung ist sachgerecht, weil Klassenzusammen- legungen während des Schuljahres zu vermeiden sind. Zu Frage 4: Seit der Einführung der Zentralen Aufnahmeprüfung (ZAP) 2007 an den Langgymnasien bzw. 2008 an den Kurzgymnasien bewegte sich die Anzahl Schülerinnen und Schüler an den Mittelschulen (einschliesslich Fach-, Handels- und Informatikmittelschule), welche die Probezeit nicht bestanden, in der Grössenordnung von 450. 2012 wurde die Probezeit auf ein halbes Jahr verlängert. Weil Ver- gleichsjahre fehlen, können die Folgen dieser neuen Regelung zurzeit noch nicht beurteilt werden. Zu Frage 5: Die Probezeit von einem halben Jahr gilt für alle Mittelschulen. Zu Frage 6: Nachdem der Regierungsrat am 6. Juli 2011 zahlreiche Änderungen im Aufnahmeverfahren an die Mittelschulen beschlossen hat (ABl 2011, 1952), einschliesslich der Verlängerung der Probezeit, sind zurzeit keine weiteren Änderungen geplant.

Zu Frage 7: Der Kantonsrat kann mittels einer Leistungsmotion Einfluss auf den Lektionenfaktor nehmen (vgl. KR-Nr. 30/2004, Leistungsmotion der Kommission für Bildung und Kultur betreffend Lektionenfaktor im Globalbudget der Mittelschule).

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi