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Entscheid

RRB Nr. 141/2017

Denkmalpflegekommission, Amtsdauer 2015-2019, Ersatzwahl

15. Februar 2017Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Februar 2017

141. Denkmalpflegekommission

Erwägungen

(Ersatzwahl, Rest der Amtsdauer 2015–2019) Mit Beschluss Nr. 698/2015 wählte der Regierungsrat den Präsidenten und die Mitglieder der Denkmalpflegekommission für die Amtsdauer 2015– 2019. Im vergangenen Jahr traten Marcel Odermatt als Mitglied und Dr. Heinz Horat als Präsident zurück. Da der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 339/2016 ein bisheriges Mitglied als Präsidenten wählte, entstanden zwei Vakanzen. Die Suche nach geeigneten Nachfolgern gestaltete sich schwierig. Aus diesem Grund konnte bis Ende 2016 erst eine kompetente Nachfolgerin gefunden werden, die mit Beschluss Nr. 55/2017 als neues Mitglied ge- wählt wurde. Für die zweite Vakanz wurde eine Fachperson gesucht, die über praktische Erfahrung im Umgang mit Schutzobjekten verfügt. Es ist gelungen, den Architekten und Kunsthistoriker Roman Brunner für die Mitarbeit in der Kommission zu gewinnen. Als Bauberater der Zuger Denkmalpflege ist er mit einem breiten Spektrum von Aufgaben im Zu- sammenhang mit der Restaurierung von Schutzobjekten vertraut. Die Kommission schlägt deshalb Roman Brunner zur Wahl vor.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Mitglied der Denkmalpflegekommission für den Rest der Amts- dauer 2015–2019 wird gewählt: Roman Brunner, Architekt und Kunsthistoriker, geboren 1976, Luzern.

II. Mitteilung an Roman Brunner, Klosterstrasse 12, 6003 Luzern, die Denkmalpflegekommission sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi