RRB Nr. 1410/2011
Entsorgung tierischer Nebenprodukte, Vertragsänderung, Ermächtigung
23. November 2011Deutsch3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. November 2011
1410. Entsorgung tierischer Nebenprodukte (Vertragsänderung)
Erwägungen
A. Nach 37 der Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Entsorgung tierischer Nebenprodukte (VTNP, SR 916.441.22) stellen die Kantone die Entsorgung der tierischen Nebenprodukte, für die sie verantwort- lich sind, durch eine Vereinbarung mit einem Entsorgungsbetrieb sicher. Mit Beschluss Nr. 2508/1993 hat der Regierungsrat die Volkswirtschafts- direktion erstmals ermächtigt, mit der TMF Extraktionswerk AG, Ba- zenheid, einen entsprechenden Vertrag abzuschliessen. Im Vertrag vom 21. September 1993 wurde hinsichtlich der Entsorgungskosten die Auf- teilung nach Einwohnergleichwerten vereinbart. Nach dem Auftreten der Rinderkrankheit Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) und dem Verbot der Tiermehlfütterung im Jahre 1996 führte diese Art der Aufteilung in einwohnerstarkten Kantonen aber zu sehr hohen Kosten im Verhältnis zum Umfang der angelieferten Tonnen tierischer Neben- produkte, weil durch den Wegfall der Erlöse aus dem Verkauf der Tier- mehle die Kosten insgesamt sehr stark anstiegen. Deshalb wurde 1998 einvernehmlich ein neuer Vertrag ausgehandelt und der Regierungsrat hat die Volkswirtschaftsdirektion mit Beschluss Nr. 1968/1998 dazu er- mächtigt, diesen zu unterzeichnen. Kantone mit hohen Einwohnerzah- len bezahlten aber auch mit dem seit nunmehr 13 Jahren geltenden Ver- teilschlüssel zu hohe Preise. In Einzelfällen kann der Tonnenpreis das Doppelte desjenigen in einem anderen Kanton ausmachen. Auf Anre- gung des Kantons Zürich wurde deshalb der Kostenteiler erneut über- prüft. Ein Nachtrag zum Vertrag vom 9. September 1998 sieht nunmehr vor, die Betriebskosten nur noch nach den verarbeiteten Mengen auf die Kantone aufzuteilen und bei den Beschaffungskosten den Einwoh- nerbezug von 50 auf 33% zu senken. Bei den Beschaffungskosten recht- fertigt sich ein gewisser Einwohnerbezug weiterhin, weil die der Tier- seuchenbekämpfung dienende Infrastruktur zum Teil der Bekämpfung von Tierkrankheiten dient, die auch für den Menschen gefährlich sein können (Zoonosen). Diese Neuerungen senken für den Kanton Zürich die Betriebskosten von Fr. 142.14 pro Tonne auf Fr. 93.35 pro Tonne bzw. um rund Fr. 115 000 pro Jahr. Bei den Beschaffungskosten erfolgt
eine Senkung von Fr. 180.83 pro Tonne auf Fr. 172.42 pro Tonne bzw. um rund Fr. 20 000 pro Jahr. Gesamthaft ergibt sich eine Senkung von rund Fr. 140 000 pro Jahr. Der für den Kanton Zürich vorteilhaften Vertrags- änderung ist deshalb zuzustimmen und die Gesundheitsdirektion ist zu ermächtigen, den Nachtrag zum Vertrag vom 9. September 1998 zu un- terzeichnen.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Gesundheitsdirektion wird ermächtigt, den am 28. Oktober 2011 von der TMF Extraktionswerk AG unterzeichneten Nachtrag zum Vertrag vom 9. September 1998 betreffend Entsorgung tierischer Nebenprodukte zu unterzeichnen.
II. Mitteilung an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi