RRB Nr. 1411/2010
Gemeindewesen, Zweckverband Zivilschutzregion Lägern-Egg, Statuten, Genehmigung
29. September 2010Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Zivilschutzregion Lägern-Egg, Statuten, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. September 2010
1411. Gemeindewesen (Zweckverband Zivilschutzregion Lägern-Egg)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatuten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Bachs, Dielsdorf, Neerach, Nieder- weningen, Oberweningen, Regensberg, Schleinikon, Schöfflisdorf und Steinmaur bilden seit 2006 einen Zweckverband für die gemeinsame Besorgung einer Zivilschutzorganisation (RRB Nr. 134/2006). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckver- bandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Zwischen dem 1. und dem 16. Dezember 2009 haben die Verbandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Dielsdorf hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten. Die Bestimmungen geben zu keinen rechtlichen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmi- gen.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Statuten des Zweckverbands Zivilschutzregion Lägern-Egg werden genehmigt.
II. Mitteilung an den Zweckverband Zivilschutzregion Lägern-Egg, c/o Gemeindeverwaltung, 8165 Oberweningen, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Bachs, Gmeindhusweg 8, 8164 Bachs, Dielsdorf, Mühlestrasse 4, 8157 Dielsdorf, Neerach, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach, Niederweningen, Alte Stationsstrasse 19, 8166 Niederweningen, Oberweningen, Dorfstrasse 6, 8165 Oberweningen, Regensberg, Unter-
burg 54, 8158 Regensberg, Schleinikon, Dorfstrasse 16, 8165 Schleini- kon, Schöfflisdorf, Oberdorfstrasse 2, 8165 Schöfflisdorf, und Steinmaur, Hauptstrasse 22, 8162 Steinmaur, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissacker- strasse 24, 8157 Dielsdorf, die Gebäudeversicherung Kanton Zürich, sowie an die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi