RRB Nr. 1412/2023
Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Beiträge 2023, 4. Serie
6. Dezember 2023Deutsch18 min
Source zh.ch
Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Beiträge 2023, 4. Serie
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Dezember 2023
1412. Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich (Beiträge 2023, 4. Serie) Gemäss dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Direktion über die Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds. Über- steigt ein Beitrag 1 Mio. Franken, bedarf der Entscheid der Genehmigung des Kantonsrates. Das fakultative Referendum ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 LFG). Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auflagen ver- bunden werden (§ 9 Abs. 4 LFG). Bedingungen und Auflagen von unter- geordneter Bedeutung kann die Fondsverwaltung nachträglich ganz oder teilweise aufheben (§ 9 Abs. 5 LFG). Alle Beiträge werden praxisgemäss auf ein Vielfaches von Fr. 1000 abgerundet. Nach § 6 Abs. 1 LFG können aus dem Fonds Beiträge an Vorhaben ge- währt werden, die gemeinnützig sind und nicht der Erfüllung öffentlich- rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen (lit. a), einen Bezug zum Kanton Zürich haben und in erster Linie dessen Bevölkerung zugutekom- men (lit. b) sowie von hoher Qualität und langfristiger Wirksamkeit sind (lit. c). Zusätzlich gelten die Voraussetzungen für die Gewährung von Beiträgen gemäss der Verordnung über den Gemeinnützigen Fonds vom 9. Dezember 2020 (VGF; LS 612.1). Bis zum Vortag dieses Beschlusses hat der Regierungsrat 2023 bereits die folgenden Beschlüsse zur Gewährung von Beiträgen aus dem Gemein- nützigen Fonds mit dem folgenden Gesamtbetrag gefasst (in dem mit einem * bezeichneten Fall unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Kantonsrates). Aus Transparenzgründen wird der vorliegende Beschluss betreffend Beiträge 2023, 4. Serie, ebenfalls in der Übersicht dargestellt. RRB Nr. 187/2023 Soforthilfe für die Erdbebenopfer in der Türkei Fr. 800 000 und in Syrien RRB Nr. 376/2023 Beiträge 2023, 1. Serie Fr. 2 319 500 RRB Nr. 656/2023* Beitrag an die Sicherheitsdirektion für das Projekt Fr. 3 500 000 «UEFA Women’s EURO 2025» RRB Nr. 816/2023 Beiträge 2023, 2. Serie Fr. 1 204 000 RRB Nr. 817/2023 Beiträge 2023, Entwicklungszusammenarbeit Fr. 2 000 000 RRB Nr. 1022/2023* Beitrag an die Stiftung Kinderhospiz Schweiz für Fr. 6 000 000 das Projekt «Kinderhospiz Flamingo, Fällanden» RRB Nr. 1125/2023 Beiträge 2023 an die Inlandhilfe Fr. 1 643 000
RRB Nr. 1126/2023 Beiträge 2023, 3. Serie Fr. 1 239 000 RRB Nr. 1225/2023 Soforthilfe für die Region Eshkol in Israel Fr. 500 000 Total Bisher beschlossene Beiträge Fr. 19 205 500 Beiträge 2023, 4. Serie Fr. 1 600 000 Total Beiträge 2023 Fr. 20 805 500
Die Finanzdirektion hat zu den Gesuchen die erforderlichen Stellung- nahmen der betroffenen Fachdirektionen eingeholt. Unter Berücksichti- gung der massgeblichen Umstände ist darüber wie folgt zu entscheiden:
1. Stiftung Claire & George (Inklusive, barrierefreie Städtetouren in Zürich, Basel, Bern) Gesuchsteller/in Die 2013 mit Sitz in Bern gegründete gemeinnützige Stiftung Claire & George engagiert sich für individuelle Ferien für alle – unabhängig von Alter oder Behinderung. Sie handelt als selbst- tragende Vermittlungsplattform zwischen Kundinnen und Kunden (Menschen mit Einschränkungen/Behinderung, Angehörige), Anbietenden von ambulanten Pflege- und Unterstützungsdienst- leistungen, Ferienanbietern (Hotels, Ferienwohnungen) sowie Transportunternehmen und als Kompetenzzentrum. Vorhaben Mit dem nationalen Projekt «Accessible Switzerland Tour» sollen die Regionen der Schweiz mit Blick auf die Barrierefreiheit und nachhaltiges Reisen neu erschlossen werden. Die Stiftung Claire & George beabsichtigt, für das Teilprojekt «inklusive, barrierefreie Städtetouren in Zürich, Basel, Bern» mit lokalen Bewohnerinnen und Bewohnern mit Beeinträchtigungen zusammenzuarbeiten, da sie die jeweilige Stadt hinsichtlich Barrierefreiheit bestens kennen und neben klassischen Highlights der Städte auch Geheimtipps wie unbekannte Orte oder spannende Treffpunkte zeigen können. Im Kanton Zürich ist eine Zusammenarbeit mit der Mathilde Escher Stiftung vorgesehen, die das Wissen der Bewohnenden anderen Betroffenen und der Öffentlichkeit zugänglich machen möchte. Mit inklusiven und barrierefreien Städtetouren sollen die Inklusion und die Kooperation gestärkt, die Begegnung und der Austausch gefördert und gemeinsame Erfahrungen zur Sensibilisierung genutzt werden. Die Tour wird zudem auf einer Webseite aufbereitet, und mit Sensibilisierungskarten werden Beteiligte (Gast oder Gastgebende) zum adäquaten Umgang mit einander bzw. mit Menschen mit psychischen, physischen oder sensorischen Beeinträchtigungen geschult. Kosten Fr. 55 000 Beantragter Beitrag Fr. 15 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 10 000 Andere Kantone Fr. 30 000 Gewährter Beitrag Fr. 15 000
Bedingungen Die Beiträge der anderen Kantone an das Vorhaben müssen ins gesamt mindestens Fr. 15 000 betragen, ansonsten erfolgt eine anteilmässige Kürzung des Beitrags. Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das im Kanton Zürich ab 2024 geltende Selbstbestimmungsgesetz soll ermöglichen, dass Menschen mit Behinderung so weit wie möglich ein selbstbestimmtes Leben führen können. Dazu gehört auch die Freizeitgestaltung. Die mit dem Projekt vorgesehenen inklusiven und barrierefreien Städtetouren in Zürich, Bern und Basel ermöglichen diese Zielsetzung, indem sie auch Menschen mit Beeinträchtigung als Freizeitaktivität zur Verfügung stehen. Gleichzeitig fördern die Städtetouren die Inklusion und mit den geplanten Sensibilisierungskarten das Verständnis für und den Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung.
2. Verein TIXI Zürich (Umbau des neuen Standorts und Umzug der TIXI-Zentrale) Gesuchsteller/in Der 1983 gegründete gemeinnützige Verein betreibt einen frei willigen Fahrdienst für dauernd mobilitätsbehinderte Menschen, welche die öffentlichen Verkehrsmittel bzw. Alternativen mit ähnlicher Tarifstruktur nicht oder nur unter erschwerten Bedin- gungen nutzen können. Der Hauptfahrzweck sind Freizeitfahrten. TIXI Zürich führt keine Fahrten aus, deren Kosten von anderen Kostenträgern übernommen werden wie z. B. der IV, der Kranken- kasse oder der SUVA. Die TIXI-Fahrten werden zu fairen Tarifen im Rahmen des ZVV-Zonenplans angeboten. Vorhaben Wegen Platzmangels und um die Arbeitsbedingungen zu verbes- sern, plant TIXI Zürich den Umzug in grössere Büroräumlichkeiten nahe dem heutigen Standort mit genügend Einstellplätzen für die TIXI-Fahrzeugflotte. Dank den neuen Räumlichkeiten sollen sich die Arbeitsverhältnis- se für die rund 25 Mitarbeitenden der Zentrale des Vereins deut- lich verbessern und die Zusammenarbeit der Mitarbeitenden soll erleichtert werden. Zudem werden für die rund 400 freiwilligen Fahrerinnen und Fahrer neu ein grösserer Empfangsraum und angemessene Pausenräumlichkeiten zur Verfügung stehen. Die geplanten Umbauten umfassen den Einbau neuer Wände, Böden, Decken, Elektrik, Küchen und Sanitärinstallationen sowie neue Möbel und Ausstattung. Kosten Fr. 377 000 Beantragter Beitrag Fr. 200 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 50 000 Standortgemeinde Fr. 50 000 Stiftungen und Private Fr. 77 000 Gewährter Beitrag Fr. 200 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Als Fahrdienst für rund 2300 im Kanton Zürich lebende Menschen mit beeinträchtigter Mobilität leistet der Verein einen wichtigen Beitrag zur Selbstbestimmung und Inklusion seiner Fahrgäste und erleichtert ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wie beispielsweise den Besuch von kulturellen Anlässen oder das Einkaufen. Die Nachfrage nach dem Angebot von TIXI Zürich zeigt sich an rund 57 000 zurückgelegten Fahren im Jahr 2022. Mit dem Umzug in neue Räumlichkeiten kann der Verein allen Mit- arbeitenden eine bessere Arbeitsumgebung bieten und seine Aufgaben effizienter und den Bedürfnissen der Beteiligten besser angepasst erfüllen.
3. Genossenschaft Bachtel-Kulm (Gesamtsanierung Restaurant Bachtel-Kulm) Gesuchsteller/in Die 1921 von Mitgliedern des Schweizer Alpen-Clubs gegründete Genossenschaft Bachtel-Kulm mit Sitz in Hinwil bezweckt den Erhalt und Unterhalt der Bachtelkuppe als unentgeltlich und öffentlich zugänglichen Erholungsraum und als Begegnungsstätte für die Bevölkerung. Weiter bezweckt sie den Betrieb der Liegen- schaft Bachtel-Kulm durch Verpachtung der Landwirtschaft und des Gasthauses oder durch Führung auf eigene Rechnung. Die Genossenschaft verfolgt keine kommerziellen Zwecke und er- strebt keinen Gewinn. Allfällige Ertragsüberschüsse werden zum weiteren Ausbau und zur Verbesserung der Bachtel-Kulm-Anlagen verwendet. Vorhaben Das Restaurant Bachtel-Kulm in der Nähe des Bachtelturms ist ein beliebtes Ausflugsziel im Zürcher Oberland. Seit 170 Jahren kann dort eingekehrt werden. Familien mit kleinem Budget ste- hen die Grillstelle mit Gratisholz und Sitzgelegenheiten, der Spiel- platz und die sanitären Anlagen kostenlos zur Verfügung. Mit einer Gesamtsanierung des Restaurants soll gewährleistet werden, dass auch die nächste Generation von dem über die Region hinaus beliebten Ausflugsziel profitieren kann. Geplante Massnahmen sind die Gesamtsanierung des Gebäudes, im Be- sonderen der Gebäudehülle mit Wärmedämmung, Fenstersanie- rung, Anpassung der Gebäudesilhouette an das ursprüngliche Erscheinungsbild und Verkleidung mit Holzschindeln. Hinzu kom- men eine Erdsonden-Wärmepumpen-Heizung, eine Photovoltaik- anlage, Sonnenschutz, eine Lüftungsanlage und die Erneuerung sämtlicher Oberflächen. Mit der energetischen und haustechni- schen Sanierung, die sich zum Ziel nimmt, auch räumlich funktio- nale Verbesserungen zu erreichen, soll das Restaurant neu be hindertengerecht werden. Die Zugänge werden rollstuhltauglich. Ein Lift verbindet die Stockwerke. Kosten Fr. 5 960 000 Beantragter Beitrag Fr. 1 000 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung (Genossenschaftskapital) Fr. 220 000 Neue Anteilscheine Fr. 380 000 Hypotheken / zinslose Darlehen Fr. 2 430 000 Standortgemeinde(n) Fr. 300 000 Stiftungen und Private Fr. 980 000 Sponsoren Fr. 150 000 Andere Fr. 500 000 Gewährter Beitrag Fr. 1 000 000
Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Mit dem Vorhaben wird das Restaurant saniert, betrieblich optimiert, den Vorschriften (z. B. Energie-, Lebensmittelgesetzgebung) angepasst sowie energetisch auf den neuesten Stand gebracht. Ökologie und Nachhaltigkeit werden stark verbessert. Die ange- gebenen Kosten sind plausibel und liegen im Bereich von ver- gleichbaren Projekten. Eine rechtskräftige Baubewilligung liegt vor. Nach der Sanierung bietet das Gebäude ein grosses Angebot für unterschiedlichste Nutzergruppen, die den Bachtel als belieb- tes und attraktives Ausflugsziel im Kanton Zürich besuchen. Mit den Feuerstellen und dem Gratisholz sowie kostenlosen Toiletten steht auch ein Angebot für nicht zahlende Gäste bereit.
4. Park Books AG (Buchpublikation «Städtebau beginnt an der Strasse») Gesuchsteller/in Die Park Books AG mit Sitz in Zürich betreibt seit 2012 einen Verlag für Architektur, Urbanismus und architektonische Kultur. Vorhaben Ein interdisziplinär zusammengesetztes Forschungsteam am Institut Urban Landscape am Departement Architektur, Gestal- tung und Bauingenieurwesen der Zürcher Hochschule für Ange- wandte Wissenschaften in Winterthur hat in einem Forschungs- projekt «Städtebauliche Entwicklung an Strassen» von 2020 bis 2023 Qualitätsmerkmale für eine Transformation der Stadträume entwickelt. Darin wird aufgezeigt, wie Strassenräume in Quartier- und Freiraumstrukturen optimal eingebunden und auch die Öko- systemleistungen für Mensch, Flora und Fauna verbessert und aufeinander abgestimmt werden können. Die Erkenntnisse des Forschungsprojekts sollen nun mit einer Buchpublikation einem breiten Publikum zur Verfügung gestellt werden. Es werden zwölf Fallbeispiele, von denen sich neun im Kanton Zürich befinden, analysiert und bewertet. Die Buchpublikation «Städtebau beginnt an der Strasse» ist als übersichtliches Handbuch (Paperback) mit einem Umfang von rund 160 Seiten geplant. Die Texte werden mit umfassendem Bildmaterial (Fotos, Karten, Pläne, Grafiken usw.), das teilweise für das Forschungsprojekt bzw. die Buchpublikation neu erarbeitet worden ist, illustriert. Druckkosten Fr. 41 920 Beantragter Beitrag Fr. 19 170 Weitere Finanzierung Stiftungen und Private Fr. 9 750 Bund Fr. 13 000 Gewährter Beitrag Fr. 19 000 Bedingungen – Auflagen Die Park Books AG berücksichtigt bei ihrem Vorhaben die Publi- kation «Staatsstrassen der Zukunft» aus dem Jahr 2022 des Tiefbauamtes des Kantons Zürich. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, mit Ausnahme von § 3 Abs. 1 lit. c VGF, der eine angemessene Beteiligung der Standortgemeinden bzw. -kantone voraussetzt. Gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF kann im vorliegenden Fall davon abgewichen werden, da das Projekt nicht standortgebunden ist. Zudem ist eine Beteiligung des Schweizerischen Städteverbands von Fr. 9750 vorgesehen. Das Buch fokussiert auf ein Brenn- punktthema der Raumplanung und des Städtebaus, dessen Relevanz sich im Spannungsfeld der Siedlungsentwicklung nach innen, der Mobilitätsentwicklung sowie der Biodiversitäts- und Klimakrise weiter verstärken wird. Das behandelte Thema ist sehr aktuell und die Mehrheit der aufgezeigten Fallbeispiele liegt im Kanton.
5. Verein Pinocchio (Umbau der Räumlichkeiten am neuen Standort) Gesuchsteller/in Der 1983 gegründete Verein Pinocchio mit Sitz in Zürich führt eine psychologische Beratungsstelle für Eltern und Kinder von 2–14 Jahren in der Stadt Zürich. In niederschwelligen und kosten- günstigen Beratungsgesprächen können Eltern Unsicherheiten und Erziehungsfragen mit Fachpersonen besprechen und bei Bedarf auch die Kinder psychologisch begleitet werden. Der Verein hat einen Leistungsauftrag mit dem Sozialdepartement der Stadt Zürich. Die Elternbildungskurse «Kinder im Blick» wurden 2022 und 2023 durch den Gemeinnützigen Fonds Bildung mit einem Beitrag von Fr. 30 000 unterstützt. Vorhaben Da die Liegenschaft, in der die Beratungsstelle seit den 1990er- Jahren eingemietet ist, saniert wird, musste sich Pinocchio neue Räumlichkeiten suchen. Der Verein fand an zentraler Lage ein Mietobjekt, das erstmals einen vollständig barrierefreien Betrieb ermöglicht. Da das neue Mietobjekt zurzeit als Grossraumbüro genutzt wird, sind umfangreiche Umbauarbeiten nötig, um die Beratungen mit einem hohen Anspruch an Vertraulichkeit zu gewährleisten. Neben einer passenden Raumaufteilung wird eine geeignete Schalldämpfung installiert. Die Vermieterin übernimmt den Einbau einer behindertengerechten Toilette. Kosten Fr. 481 258 Beantragter Beitrag Fr. 250 000 Weitere Finanzierung Standortgemeinde Fr. 20 000 Stiftungen und Private Fr. 211 258 Gewährter Beitrag Fr. 20 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das Projektdossier ist fundiert und gut entwickelt. Da ein Grossteil der Beratungen Eltern aus der Stadt Zürich betrifft, erscheint ein höherer Beitrag als der Beitrag der Standortgemeinde nicht als angemessen.
6. Verein Europa Institut an der Universität Zürich (Online-Informationsdienst zu Europafragen für die Öffentlichkeit) Gesuchsteller/in Der Verein Europa Institut an der Universität Zürich (EIZ) betreibt das gleichnamige Kompetenzzentrum für europäische Angelegen- heiten. Das EIZ erfüllt sowohl Bedürfnisse der Forschung und Lehre als auch der beruflichen Praxis, der politischen Behörden und einer interessierten Öffentlichkeit. Seit 2007 bestehen Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen dem EIZ und dem Kanton Zürich. In der aktuellen, von 2020 bis 2024 geltenden Vereinbarung sind folgende Bereiche der Zusam- menarbeit festgelegt: Durchführung und Unterstützung von öffent- lichkeitswirksamen Veranstaltungen und Informationsanlässen; Anbieten von allgemein zugänglichen Gesprächsplattformen zu aktuellen Themen; Organisation von vergünstigten Weiterbil- dungsanlässen; Durchführung eigener vergünstigter Lehrgänge für die kantonale Verwaltung und die Öffentlichkeit; Abklärung zu besonderen Fragestellungen für die Verwaltung und wissenschaft- liche Auseinandersetzung mit aktuellen Themen. Der Online-Informationsdienst, der mit dem Projekt erarbeitet werden soll, ist jedoch weder Teil der aktuellen Leistungsverein- barung noch Teil anderer Zusammenarbeitsregelungen oder -vereinbarungen. Vorhaben Die in über 30 Jahren Vereinstätigkeit gesammelten sowie zu- künftig erarbeiteten Informationen zu verschiedenen Fragen des europäischen Integrationsprozesses mit Bedeutung für die Schweiz sollen gesichtet, zusammengestellt und thematisch geordnet in einem kostenlosen Online-Informationsdienst der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. Die Inhalte in Form von Text-, Ton- und Videoproduktionen, die möglichst ausgewo- gen und politisch neutral dargestellt werden, sollen regelmässig ergänzt und aktualisiert werden. Thematisch soll der Informa- tionsdienst in einfacher, anschaulicher und verständlicher Form vor allem die folgenden Inhalte vermitteln: – Grundlagen, Arbeitsweise und Zuständigkeiten der EU – Grundlagen der Beziehungen Schweiz-EU – Zukunft der EU und der Beziehungen Schweiz–EU – Entwicklung der bilateralen Dossiers Schweiz–EU – Bedeutung des EWR – aktuelle Dossiers, u. a. Bildung, Forschung, Gesundheit, Umwelt, Energie, Sicherheit, Migration – Aussenbeziehungen der EU Autorinnen und Autoren der Inhalte sind Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Verwaltung sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EIZ. Ins besondere im Rahmen der Audio-Podcasts und Videoproduktio- nen sollen auch renommierte Persönlichkeiten der nationalen und internationalen Wirtschaft und Politik in moderierten Gesprächen zu Wort kommen. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Rechtswissenschaft werden auch Stimmen aus Politologie, Wirt- schaftswissenschaften, Geschichte und Publizistik berücksichtigt.
Kosten Fr. 393 400 Beantragter Beitrag Fr. 232 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 131 400 Universität Zürich Fr. 30 000 Gewährter Beitrag Fr. 196 000 Bedingungen – Auflagen – Das EIZ stellt sicher, dass sich auch Bildungseinrichtungen bei Bedarf Unterstützung bzw. Materialien des Online-Informations dienstes beschaffen können. – Das EIZ stellt eine nachhaltige Finanzierung zur Aktualisierung bestehender Inhalte und Produktion neuer Inhalte sicher. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, mit Ausnahme von § 3 Abs. 1 lit. c VGF, der eine angemessene Beteiligung der Standortgemeinden bzw. -kantone voraussetzt. Gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF kann im vorliegenden Fall davon abgewichen werden, da das Online-Vorhaben für den gesamten Kanton – und darüber hinaus –von Nutzen ist und Mittel von anderen Kantonen für ein mit der Universität Zürich verbundenes Institut kaum zu beschaffen sind. Als Wirtschaftsmotor der Schweiz und mit den hier ansässigen Hochschulen ist ein gere- geltes Verhältnis zwischen der EU und der Schweiz für den Kan- ton unabdingbar. Der geplante Online-Informationsdienst des EIZ leistet einen Beitrag zur neutralen und praxisnahen Informations- beschaffung in relevanten Bereichen (Wirtschaftspolitik, Arbeits- markt, Bildung und Forschung, Verkehr und Infrastruktur) für die kantonale Verwaltung, die im Kanton ansässigen Unternehmen, Bildungsinstitutionen und die Bevölkerung. Ein Beitrag in der Höhe von höchstens 50% der Gesamtkosten erscheint angemes- sen, zumal keine Drittmittel (z. B. von Privatpersonen/Sponsoren oder der Standortgemeinde) ausgewiesen werden.
7. TAKK ab Entertainment AG (Sondervorstellung der Oper AIDA exklusiv für Schülerinnen und Schüler) Gesuchsteller/in Die TAKK ab Entertainment AG wurde am 13. Juli 2023 gegründet und bezweckt die Durchführung von Live-Entertainment-Veran- staltungen. Vorhaben Am 9. und 10. März 2024 finden im Hallenstadion Zürich zwei Opernaufführungen der AIDA statt. Mit dem Vorhaben soll am 11. März 2024 eine Zusatzvorstellung exklusiv für Schülerinnen und Schüler von Schulklassen des Kantons ab dem 4. Schuljahr bis Berufsfach- und Mittelschulen angeboten werden. Vorgese- hen ist eine Opernaufführung im Hallenstadion in leicht gekürzter Fassung mit Live-Orchester und international bekannten Opern- stars, mit rund 250 Mitwirkenden, darunter ein 60-köpfiges Orchester, ein 40-köpfiger Chor, 50 Tänzerinnen, Solistinnen und Solisten, ein lokales Kinderballett und 40 pro Vorstellung wech- selnde Statistinnen und Statisten aus der Region Zürich. Die Handlung erschliesst sich dem jungen Publikum durch klare Bilder, spricht alle Sinne an und bietet ein immersives Erlebnis. Die Vorführung ist auch ohne Italienischkenntnisse gut verständ- lich. Bis zu 8000 Schülerinnen und Schüler können die Oper zu einem reduzierten Ticketpreis von Fr. 15 besuchen. Die Vor- stellung wird den Schulklassen über die kantonale Fachstelle Schule+Kultur und über Schulkultur Stadt Zürich angeboten. Kosten Fr. 268 000 Beantragter Beitrag Fr. 150 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 50 000 Standortgemeinde Fr. 40 000 Andere und Eintritte Schulen Fr. 28 000 Gewährter Beitrag Fr. 150 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, mit Ausnahme von § 2 Abs. 2 VGF, wonach die juristische Person im Bereich ihres Vorhabens über einen mehrjährigen, in der Regel mindestens fünfjährigen erfolgreichen Leistungsausweis ver fügen muss, § 3 Abs. 1 lit. a VGF, wonach das Vorhaben über die gewöhnliche Tätigkeit der gesuchstellenden Organisation hinaus- gehen muss, und § 3 Abs. 2 lit. c VGF, wonach Beiträge an Auf- führungen und andere Produktionen ausgeschlossen sind. Gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF kann im vorliegenden Fall im Sinne einer einmaligen Ausnahme davon abgewichen werden, da die Mittel der Fachstelle Schule+Kultur für das Jahr 2024 bereits verplant sind und der Gemeinnützige Fonds Bildung per Ende 2023 aufgehoben wird. Das Vorhaben ermöglicht Zürcher Schüle- rinnen und Schülern, in Kontakt mit der Kunstform Oper zu kom- men sowie deren Interesse und Begeisterung für die Oper zu wecken und das für einmal anders als in einem klassischen Opernhaus.
Die Beträge sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 eingestellt und der Fonds kann diese Verpflichtungen mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen.
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Den folgenden Empfängerinnen und Empfängern werden für die ge- nannten Vorhaben die folgenden Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds gewährt:
1. Stiftung Claire & George Fr. 15 000 (Inklusive, barrierefreie Städtetouren in Zürich, Basel, Bern)
2. Verein TIXI Zürich Fr. 200 000 (Umbau des neuen Standorts und Umzug der TIXI-Zentrale)
3. Genossenschaft Bachtel-Kulm Fr. 1 000 000 (Gesamtsanierung Restaurant Bachtel-Kulm)
4. Park Books AG Fr. 19 000 (Buchpublikation «Städtebau beginnt an der Strasse»)
5. Verein Pinocchio Fr. 20 000 (Umbau der Räumlichkeiten am neuen Standort)
6. Verein Europa Institut an der Universität Zürich Fr. 196 000 (Online-Informationsdienst zu Europafragen für die Öffentlichkeit)
7. TAKK ab Entertainment AG Fr. 150 000 (Sondervorstellung der Oper AIDA exklusiv für Schülerinnen und Schüler) Total Fr. 1 600 000
II. Die Gewährung erfolgt unter den Bedingungen und Auflagen, die in den Erwägungen zu den einzelnen Beiträgen genannt sind, sowie unter den folgenden allgemeinen Bedingungen und Auflagen: a) Die Empfängerin oder der Empfänger hat der Fondsverwaltung elek- tronisch die Erfüllung aller Auflagen zuzusichern (Bedingung). b) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung in- nert drei Jahren seit der Gewährung elektronisch um die Auszahlung der ersten 90% des Beitrags zu ersuchen (Bedingung für diese Aus- zahlung). c) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung innert fünf Jahren seit der Gewährung elektronisch um die Auszahlung der restlichen 10% des Beitrags zu ersuchen und der Fondsverwaltung den Schlussbericht gemäss § 11 Abs. 2 Satz 1 LFG in einer von dieser ak- zeptierten Fassung einzureichen (Bedingung für diese Auszahlung).
d) Die Empfängerin oder der Empfänger hat geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption und Kickbacks, zu treffen (Auflage). e) Die Empfängerin oder der Empfänger hat den Gemeinnützigen Fonds an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwähnen, wenn möglich unter Verwendung des Logos des Gemeinnützigen Fonds (Auflage). f) Ergibt sich nach der Verwirklichung des Vorhabens eine Überfinan- zierung, hat die Empfängerin oder der Empfänger dem Gemeinnützi- gen Fonds davon den Teil zu erstatten, der dem Anteil des Fonds an der Finanzierung des Vorhabens entspricht (Auflage). III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Beiträge gemäss Dis- positiv I unter Berücksichtigung der Bedingungen und Auflagen gemäss Dispositiv II auszubezahlen. IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen. V. Mitteilung an die Empfängerinnen und Empfänger der Beiträge ge- mäss Dispositiv I (durch die Finanzdirektion), die Genossenschaft Swiss- los Interkantonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, 4052 Basel, die Finanz- kommission des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Regierungs- rates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli