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Entscheid

RRB Nr. 1423/2021

Covid-19-Pandemie, Einsetzung Sonderstab 2021

1. Dezember 2021Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Dezember 2021

1423. Covid-19-Pandemie; Einsetzung Sonderstab

Erwägungen

1. Ausgangslage Mit Beschluss vom 16. Juni 2021 löste der Regierungsrat den Sonder- stab Covid-19 ab und überführte die Bewältigung der Epidemie in den Regelbetrieb der Kantonalen Führungsorganisation (RRB Nr. 651/2021). Dies erfolgte, nachdem sich die epidemiologische Lage stabilisiert hatte und die Belegung von Spitalbetten mit Covid-Patientinnen und -Patien- ten im Kanton zurückgegangen war. Seit mehreren Wochen ist erneut ein Anstieg der Zahl von Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, zu verzeichnen. Es ist mit einer steigenden Anzahl von Hospitalisationen zu rechnen, worunter zu- künftig auch die Versorgungsqualität von hospitalisierten Patientinnen und Patienten ohne Covid-19 leiden würde.

2. Weiteres Vorgehen Ziel sämtlicher zu ergreifenden Massnahmen ist es in erster Linie, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen sowie Todesfälle und schwere Krankheitsverläufe zu verhindern und die Funktionsfähigkeit des Ge- sundheitssystems zu erhalten. Dazu sind die Massnahmen des Bundes gegen die Ausbreitung des Co- ronavirus strikte einzuhalten. Dazu gehören namentlich die Abstandsre- geln, die allgemeinen Hygienemassnahmen, die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken, die Zertifikatspflicht und die Quarantänemassnahmen. Es ist ein Sonderstab Covid-19 einzusetzen, der unter der Leitung des Kommandanten der Kantonspolizei steht. Aufgrund der sich schnell än- dernden Lage ist der Einsatz des Sonderstabs bis am 24. Januar 2022 zu befristen. Dem Sonderstab kommen namentlich folgende Aufgaben zu: – Er koordiniert die Umsetzung der Massnahmen betreffend Covid-19. – Er verfolgt die Entwicklung der Lage und erarbeitet nach sachlichen, objektivierbaren Kriterien Szenarien sowie dazugehörige verhältnis- mässige, um- und durchsetzbare Massnahmen. – Er informiert den Regierungsrat laufend über die Entwicklung sowie über mögliche Szenarien und Massnahmen.

Allfällige Anträge werden dem Regierungsrat durch die Sicherheits- direktion unterbreitet. Anträge zur Festsetzung epidemiologischer Mass- nahmen werden dem Regierungsrat durch die Gesundheitsdirektion und die Sicherheitsdirektion beantragt, solange der Sonderstab besteht.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Es wird ein Sonderstab Covid-19 gebildet, der vom Kommandanten der Kantonspolizei geleitet wird. Der Einsatz des Sonderstabs ist bis 24. Januar 2022 befristet.

II. Der Sonderstab Covid-19 wird beauftragt, im Sinne der Erwägun- gen Szenarien und Massnahmen zu erarbeiten. Anträge zur Festsetzung epidemiologischer Massnahmen werden dem Regierungsrat während des Einsatzes des Sonderstabs durch die Gesundheitsdirektion und die Sicher- heitsdirektion beantragt.

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli