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Entscheid

RRB Nr. 1427/2022

Strassen, Zürich, Forch- und Witellikerstrasse, Projektgenehmigung

2. November 2022Deutsch5 min

Source zh.ch

Strassen, Zürich, Forch- und Witellikerstrasse, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. November 2022

1427. Strassen (Zürich, Forch- [HVS 347] und Witellikerstrasse

Erwägungen

[RVS 30059]) Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 6. Septem- ber 2022 das Projekt für den Ausbau des ÖV-Angebotes im Gebiet Forch und Lengg (Bau Nrn. 17 203, 19 203 und 20 056) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechen- barkeit an die Baupauschale. Im Projektperimeter verlaufen die kantonale Forch- (Hauptverkehrs- strasse HVS 347) und Witellikerstrasse (regionale Verbindungsstrasse RVS 30059). Auf diesen beiden Strassen sowie auf der kommunalen Strasse Im Walder verlaufen regional klassierte Velorouten. Weiter ver- läuft entlang der Forchstrasse eine Ausnahmetransportroute des Typs II. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 43 Abs. 2 StrG. Im Gebiet Lengg ist gemäss kantonalem Richtplan die Konzentration und Erweiterung der Gesundheits- und Forschungseinrichtungen ge- plant. Das Verkehrskonzept, das im Rahmen der Gebietsplanung Lengg entwickelt wurde, sieht ein neues ÖV-Angebotskonzept vor. Neben der Einführung einer neuen Buslinie 99 zwischen Balgrist und Bahnhof Zollikon ist eine Verlängerung der bestehenden Buslinie 77 bis zum Balg- rist vorgesehen. Gleichzeitig wird der Fahrplantakt der Buslinie 77 auf die weiterführenden Linien abgestimmt. Mit dem Fahrplanwechsel Ende 2022 soll das neue ÖV-Angebot in Betrieb genommen werden. Die Umsetzung des neuen ÖV-Angebotes bedingt den Neu- und Aus- bau verschiedener Bushaltekanten auf den genannten Strassen von über- kommunaler Bedeutung. In der Lenggstrasse vor der Kirche Balgrist und auf der Forchstrasse vor der Universitätsklink Balgrist werden neue Bus- buchten erstellt und auf der Forchstrasse stadtauswärts wird eine nicht- überholbare Aussteigehaltekante gebaut. Um die Busse in der Lengg- strasse zu priorisieren, ist in der Forchstrasse eine Lichtsignalanlage mit Bedarfsschaltung vorgesehen. Weiter werden neue Bushaltekanten in der Witellikerstrasse und Im Walder erstellt bzw. hindernisfrei ausgebaut. Der Baubeginn ist für den Herbst 2022 geplant. Das Amt für Mobilität (AFM) hat zu den vorliegenden Projekten im Rahmen mehrerer Begehrensäusserungen Stellung genommen. Zum Pro- jekt an der Witellikerstrasse (Bau Nr. 17 203) war dies am 29. Januar 2020 der Fall. Zum Projekt an der Forchstrasse (Bau Nr. 19 203) erfolgte die

erste Begehrensäusserung am 14. Juli 2020 und die zweite Begehrensäus- serung am 7. Dezember 2021. Zum Projekt Im Walder (Bau Nr. 20 056) äusserte sich das AFM am 15. April 2021. Im Vorfeld der Aufteilung des Gesamtprojektes hat das AFM im Rahmen einer ersten Vorprüfung am 30. Oktober 2019 Stellung genommen. Mit dem vorliegenden Projekt werden die überkommunalen Strassen und Knoten im Grundsatz nicht verändert. Einen wesentlichen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit hat das Vorhaben damit nicht und ist somit kon- form mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101). In einem Bericht wurden die erwarteten Wirkungen aufgrund des Mehrverkehrs des Neubaus des Kinderspitals aufgezeigt. Demnach wird der Knoten Forch- strasse/Lenggstrasse (heute wie auch künftig) sowie der Knoten Forch- strasse/Witellikerstrasse (künftig) an der Leistungsgrenze betrieben. Mit betrieblichen Massnahmen soll die Betriebsstabilität der Buslinien sichergestellt werden. Das AFM hat im Rahmen der Begehrensäusse- rungen bei der Stadt Zürich unter anderem beantragt, eine Wirkungs- kontrolle mit dem Fokus auf den Verkehrsfluss und die ÖV-Reisezeiten am Knoten Forchstrasse/Lenggstrasse durchzuführen. Die Ergebnisse sind dem AFM vorzulegen und bei Bedarf Massnahmen zu ergreifen. Die Stadt Zürich bestätigt unter Ziff. 3.2 der Projektfestsetzung, dass die vom AFM eingegangenen Begehren berücksichtigt werden können. Somit ist die Wirkungskontrolle sichergestellt. Beim Vorhaben handelt es sich um bauliche Minimalmassnahmen, um den künftigen Busbetrieb kurz- fristig sicherzustellen. Längerfristig plant die Stadt Zürich auf der Forch- strasse eine grundsätzliche Neugestaltung und einen Ausbau. Die Mitwirkungs- und Auf‌lageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wur- den ordnungsgemäss durchgeführt und die Projekte wurden öffentlich aufgelegt (Witellikerstrasse vom 9. Oktober bis 9. November 2020, Forch- und Lenggstrasse vom 20. November bis 21. Dezember 2020 und Im Walder vom 20. August bis 20. September 2021). Innerhalb der Auf‌lage- fristen gingen gegen die Projekte insgesamt vier Einsprachen ein. Der Stadtrat von Zürich hat mit Beschluss Nr. 335 am 13. April 2022 über die Einsprachen entschieden und das Projekt an der Forch- und Lengg- strasse festgesetzt. Mit Beschluss Nr. 373 vom 4. Mai 2022 erfolgte der Entscheid über die Einsprachen und die Festsetzung des Projektes Im Walder. Das Projekt an der Witellikerstrasse wurde am 31. August 2022 mit Stadtratsbeschluss Nr. 808 festgesetzt und über die Einsprache ent- schieden. Weiter wurden am 8. Juni 2022 mit dem Stadtratsbeschluss Nr. 487 die Ausgaben für die drei Projekte freigegeben. Einer Genehmi- gung steht nichts entgegen.

Die Gesamtkosten für den Ausbau des ÖV-Angebotes im Gebiet Lengg betragen voraussichtlich Fr. 5 015 000 (einschliesslich Verwaltungs- kosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf rund Fr. 1 351 000 (ein- schliesslich Verwaltungskosten Werke). Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belas- ten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für den Ausbau des ÖV-Angebotes im Gebiet Lengg in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli