RRB Nr. 1428/2023
Gewaltschutzgesetz, Änderung vom 3. Juli 2023, Beratungsstelle für Minderjährige, Inkraftsetzung
12. Dezember 2023Deutsch2 min
Source zh.ch
Gewaltschutzgesetz, Änderung vom 3. Juli 2023, Beratungsstelle für Minderjährige, Inkraftsetzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2023
1428. Gewaltschutzgesetz (Änderung vom 3. Juli 2023,
Erwägungen
Beratungsstelle für Minderjährige, Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 3. Juli 2023 eine Änderung des Gewaltschutz- gesetzes (LS 351; ABl 2023-07-07). Mit Verfügung vom 12. September 2023 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Be- schluss kein Referendum ergriffen wurde (ABl 2023-09-15). Diese Ver- fügung ist rechtskräftig. Der Regierungsrat hat den Zeitpunkt des In- krafttretens der Gesetzesänderung zu bestimmen. Zur Umsetzung sind noch Vorbereitungsarbeiten nötig, weshalb die Änderung auf den 1. Juli 2024 in Kraft zu setzen ist.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 3. Juli 2023 des Gewaltschutzgesetzes vom 19. Juni 2006 (Beratungsstelle für Minderjährige) wird auf den 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amts- blatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli