RRB Nr. 1433/2021
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Laufen-Uhwiesen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
8. Dezember 2021Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Laufen-Uhwiesen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Dezember 2021
1433. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Laufen-Uhwiesen)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Laufen-Uhwie- sen haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Laufen- Uhwiesen beschlossen. Die Gemeindeordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und enthält die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Laufen- Uhwiesen aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Laufen- Uhwiesen am 26. September 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Laufen-Uhwiesen, Dorfstrasse 28, 8248 Uhwiesen, den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach 281, 8450 Andelfingen, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli