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Entscheid

RRB Nr. 1435/2011

Anfrage Carmen Walker Späh, Zürich, betreffend Mobility statt Limousinen, Beantwortung

30. November 2011Deutsch3 min

Source zh.ch

Anfrage Carmen Walker Späh, Zürich, betreffend Mobility statt Limousinen, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 243/2011

Sitzung vom 30. November 2011

1435. Anfrage (Mobility statt Limousinen) Kantonsrätin Carmen Walker Späh, Zürich, hat am 12. September 2011 folgende Anfrage eingereicht: Eine grüne Zürcher Stadträtin benutzt offenbar gemäss aktuellen Medienberichten den stadteigenen Limousinendienst für eine Fahrt in die Innerschweiz; dabei gäbe es mit dem «mobilitiy car sharing» eine flexibel einsetzbare, günstigere und erst noch ökologischere Art, ein Auto zu Geschäftszwecken zu nutzen. Der Zürcher Regierungsrat könnte hier Vorbild sein. Deshalb bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Ist der Regierungsrat bereit, anstelle der Limousinen neu über die Firma «mobility car sharing» die individuellen Fahrten zu organi- sieren?

2. Wenn nein, was spricht aus der Sicht der Zürcher Regierung dagegen?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Carmen Walker Späh, Zürich, wird wie folgt beant- wortet: Die Staatslimousinen mit Chauffeuren stehen den Mitgliedern des Regierungsrates, der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Kantons- rates, den Mitgliedern des Bundesrates sowie hohen Repräsentantin- nen und Repräsentanten des Bundes, Staatsgästen und dem Staats- schreiber zur Verfügung. Sie sind Teil des Fahrzeugparks von gegenwär- tig 37 Personen- und Lieferwagen des Autobetriebs Walche des Strassen- verkehrsamtes. Dieser Dienstleistungsbetrieb kann durchaus mit dem Geschäftsmodell von «Mobility Car Sharing» verglichen werden. Der Grossteil der Fahrzeuge steht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kantonalen Verwaltung für Dienstfahrten zur Verfügung (sogenannte Selbstfahrwagen). Die Auslastung der Selbstfahrwagen ist hoch; die Fahr- zeuge werden bis zu dreimal pro Tag genutzt. Reservations- und Dispo- sitionswesen, Wartung und Reparaturen der Fahrzeuge sowie Chauffeur- dienste besorgen die Mitarbeitenden des Autobetriebs Walche.

Zu Frage 1: Nein. Der Autobetrieb Walche erfüllt sämtliche an ihn gestellten Anforderungen und hat sich bewährt, weshalb eine Auslagerung der Dienstleistungen an einen privaten Anbieter nicht in Betracht gezogen wird. Zu Frage 2: Die terminlichen Verpflichtungen der Regierungsmitglieder, die teil- weise sehr kurzfristig anfallen und bezüglich Zeitdauer oftmals schlecht vorhersehbar sind, verlangen ein hohes Mass an Flexibilität und Ver- fügbarkeit bei der Bereitstellung von Transportmöglichkeiten. Mit dem staatseigenen Fahrzeugpark und Betriebspersonal kann dies in der wünschbaren Art und Weise optimal sichergestellt werden. Die Geschäftsmodelle der grossen gewerblichen Anbieter wie «Mobility Car Sharing» oder Mietwagenfirmen beruhen auf einer mit- tel- bis längerfristigen Planbarkeit und Disponierung des Fahrzeug- einsatzes und stellen in der Regel auch keine Fahrerinnen oder Fahrer zur Verfügung. Hinzu kommt, dass beim Transport des eingangs er- wähnten Personenkreises den Belangen der persönlichen Sicherheit und Vertraulichkeit ein besonderes Augenmerk zu schenken ist. Dies ist mit dem heutigen Modell in jeder Hinsicht gewährleistet. Gerade die Vertraulichkeit wäre mit privatrechtlich angestellten Personen externer Anbieter nur in erschwertem Masse sicherzustellen; die heute als Chauffeure beschäftigen Personen sind Staatsangestellte und damit dem Amtsgeheimnis unterworfen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi