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Entscheid

RRB Nr. 1436/2011

Projektantrag im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal 2011, Freigabe

30. November 2011Deutsch4 min

Source zh.ch

Projektantrag im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal 2011, Freigabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. November 2011

1436. Projektantrag der Sicherheitsdirektion im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 3. Quartal 2011

Erwägungen

A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Planung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebs- liegenschaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hochbau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitions- projekten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV beschrieben ist. Der vorliegende Projektantrag hält die Ergebnis- se der Projektprüfung und der Nutzwertanalyse fest. Die aktuelle Ge- wichtung der Kriterien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 336/ 2011 festgelegt. Stimmt der Regierungsrat dem Projektantrag zu, wird das Projekt für die Weiterbearbeitung gemäss Standardprozess freigegeben. Über die weitere Entwicklung des Projektes wird gemäss Zuständigkeit nach dem allgemeinen Finanzhaushaltsrecht im Rahmen von Ausgabebewil- ligungen, unter Einbezug der Baudirektion (Immobilienamt), entschie- den.

B. Projektantrag Gemäss § 15 ImV entscheidet der Regierungsrat über die Projekt- anträge von Projekten der Klassen 1 und 2. Damit werden diese Vorha- ben für die nächste Phase des Standardprozesses (Vorstudie) freige- geben. In der Phase Vorstudie wird das Projekt weiterentwickelt. In einzelnen Fällen, insbesondere bei Kleinvorhaben und Ersatzinvesti- tionen, ist die Phase Vorstudie weder erforderlich noch zweckmässig. Dann wird das Vorhaben direkt für die Phase Projektierung freige- geben. In dieser Phase wird das Projekt zur Baureife entwickelt. Der nachstehend aufgeführte Projektantrag hat die vorgängige Nutz- wertanalyse gemäss § 12 ImV mit einem genügend hohen Nutzwert ab- geschlossen. Der Nutzwert bildet die Grundlage für die Ermittlung der Realisierungsreihenfolge.

Projektantrag Investitionsvorhaben Klasse 2 gemäss § 10 Abs. 1 lit. b ImV Tabelle 1: Projektantrag Standort Projekt Realisierung Nettoinvestitionen Davon Nutzer Hochbau Vorstudie in Franken in Franken Birmensdorf, Sanierung 2011–2012 1 500 000 50 000 Waffenplatz Reppischtal, Trinkwassernetz Amt für Militär und Zivilschutz

Birmensdorf, Waffenplatz Reppischtal, Sanierung Trinkwassernetz Ausgangslage Im Wassernetz der Kasernenanlage ist es in den vergangenen Jahren infolge von Leitungsbrüchen vermehrt zu Ausfällen gekommen. Ver- schiedene Rohrdurchbrüche an unterschiedlichen Stellen im gesamten Verteilungsnetz der verzinkten Rohre zeigen an, dass durch fortlaufen- de Korrosion das gesamte Netz stark gefährdet ist. Bereits eingeleitete Massnahmen waren bisher erfolglos. Entsprechende Untersuchungen ordnen die Ursache der stark schwankenden Wasserqualität zu. Dieses enthält teilweise aggressive Kohlensäure, die eine natürliche Kalk- Rost-Schutzschichtbildung in den Leitungen verhindert und für eine Säurekorrosion der Metalloberflächen verantwortlich gemacht wird. Projektziele Das Wassernetz soll saniert werden, damit die Kasernenanlage künf- tig wieder sicher und störungsfrei in der geforderten Qualität mit Trink- und Löschwasser versorgt werden kann. Nutzwertanalyse Das Vorhaben erfüllt sowohl strategische (Sicherung Werterhaltung, Senkung Unterhaltskosten, Vermeidung Folgeschäden) als auch quali- tative Kriterien (störungsfreier Betrieb, Sicherheit). Tabelle 2: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2011 2011/2012 2012

Tabelle 3: Investitionen 2011 2012 2013 2014 Total Nettoinvestitionen in Franken 50 000 1 450 000 – – 1 500 000

Die Ausgabe für die Phase Vorstudie von Fr. 50 000 geht zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3400, Amt für Militär und Zivilschutz. Sie gilt als Vorleistung für eine Ausgabenbewilligung zur Projektausführung. Das Vorhaben und der Kostenrahmen von Fr. 1 500 000 sind im Budget 2011 (Fr. 50 000) und im Budgetentwurf 2012 (Fr. 1 450 000) enthalten und werden der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3400, Amt für Militär und Zivilschutz, belastet.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Projektantrag zur Sanierung des Trinkwassernetzes im Waffen- platzareal Reppischtal in Birmensdorf wird genehmigt und für die Phase Vorstudie freigegeben.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Sicherheitsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi