RRB Nr. 1439/2009
Beendigung des Projekts für ein neues Corporate Design des Kantons Zürich
9. September 2009Deutsch3 min
Source zh.ch
Beendigung des Projekts für ein neues Corporate Design des Kantons Zürich
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. September 2009
1439. Beendigung des Projekts für ein neues Corporate Design
Erwägungen
des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat als Legislaturziel für die Amtsdauer 2007–2011 beschlossen, ein einheitliches Corporate Design für die kantonale Verwal- tung einzuführen. Angesichts der aktuellen angespannten Finanzlage hat er am 24. Juni 2009 entschieden, auf die sofortige verwaltungsüber- greifende Einführung neuer Corporate-Design-Grundlagen zu verzich- ten und das vor einem Jahr begonnene Projekt nicht weiterzuverfolgen. Das Legislaturziel 6.1 der Amtsdauer 2007–2011, ein einheitliches Erscheinungsbild für die kantonale Verwaltung einzuführen und das Erscheinungsbild der Verwaltungsgebäude zu modernisieren (RRB Nr. 1362/2007), soll daher bezüglich des ersten Teils nicht mehr weiter- verfolgt werden. In RRB Nr. 420/2008 wurde festgelegt, dass im Hinblick auf die kom- mende Einführung neuer Corporate-Design-Grundlagen für grund- legende CD-Erneuerungen und -Weiterentwicklungen bis auf Weiteres ein Moratorium gelte. Dieses Moratorium ist aufzuheben. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die Design-Vorgaben für die Ge- staltung des Logosystems und für das Layout von Publikationen, wie sie im Projekt-Abschlussbericht der Corporate-Design-Agentur Feurer Network AG aufgeführt sind, inskünftig verwendet werden dürfen. An- gesichts der Qualität der erarbeiteten Design-Vorgaben, der dem Kan- ton zustehenden uneingeschränkten exklusiven, Nutzungsrechte an den entwickelten Konzepten und Entwürfen und mit Blick auf die bereits eingesetzten finanziellen Mittel erscheint es als angezeigt, die Direktio- nen und die Staatskanzlei zu verpflichten, bei Neugestaltung des Auf- tritts von Direktionen, Ämtern, Betrieben und unselbstständigen Anstal- ten das neu entwickelte, dreiteilige Logosystem zu verwenden. Für die Gestaltung von neuen Publikationen ist dabei das neue Publikationen- konzept zu verwenden. Die Staatskanzlei stellt den erwähnten Abschlussbericht zur Ver- fügung. Mit der Beendigung des Corporate-Design-Projekts ist die Projekt- gruppe aus ihrer Verpflichtung zu entlassen und aufzulösen. Mit der Agentur Feurer Network AG, der gemäss RRB Nr. 196/2009 durch die Staatskanzlei der Zuschlag für die Ausarbeitung eines neuen Corporate Designs für die kantonale Verwaltung erteilt werden sollte, ist eine Ver- einbarung über die Entschädigung der geleisteten Entwicklungsarbeit bis Ende Juni 2009 zu treffen. Die von der Staatskanzlei abgeschlosse- ne Vereinbarung ist angemessen und zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Legislaturziel 6.1 der Amtsdauer 2007–2011 wird bezüglich der Einführung eines einheitlichen Erscheinungsbildes für die Verwaltung nicht mehr weiterverfolgt.
II. Das in RRB Nr. 420/2008 festgelegte Moratorium für grundlegen- de CD-Erneuerungen und -Weiterentwicklungen wird aufgehoben.
III. Die Direktionen und die Staatskanzlei verwenden bei Neugestal- tung des Auftritts von Direktionen, Ämtern, Betrieben und unselbst- ständigen Anstalten das neu entwickelte, dreiteilige Logosystem. Für die Gestaltung von neuen Publikationen verwenden sie dabei das neue Publikationenkonzept.
IV. Die Staatskanzlei stellt die Design-Vorgaben für die Gestaltung des Logosystems und für das Layout von Publikationen gemäss Pro- jekt-Abschlussbericht der Corporate-Design-Agentur Feurer Network AG zur Verfügung.
V. Die Projektgruppe für ein neues Corporate Design wird aufgelöst.
VI. Die Vereinbarung mit der Agentur Feurer Nework AG über die Entschädigung der bis Ende Juni 2009 erbrachten Leistungen wird ge- nehmigt.
VII. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi