RRB Nr. 1441/2013
World Economic Forum 2014, interkantonaler Polizeinsatz, Schreiben an die GIP und KKJPD, Bern
18. Dezember 2013Deutsch3 min
Source zh.ch
World Economic Forum 2014, interkantonaler Polizeinsatz, Schreiben an die GIP und KKJPD, Bern
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Dezember 2013
1441. World Economic Forum 2014 (interkantonaler Polizeieinsatz)
Erwägungen
Vom 21. bis 26. Januar 2014 findet in Davos das Jahrestreffen des World Economic Forum (WEF) statt. Der Regierungsrat des Kantons Graubün- den ist mit einem Gesuch um Unterstützung durch einen interkantonalen Polizeieinsatz an die Arbeitsgruppe Operationen (AGOP) gelangt. Diese hat das Gesuch geprüft und der Arbeitsgruppe Gesamtschweizerische Interkantonale Polizeizusammenarbeit bei besonderen Ereignissen (GIP) zum Entscheid unterbreitet. Die GIP hat sich am 15. November 2013 mit dem Gesuch befasst und festgestellt, dass es sinnvoll ist, den interkanto- nalen Polizeieinsatz gemäss der IKAPOL-Vereinbarung vom 14. März 2006, gestützt auf die heutigen Erkenntnisse und die Erfahrungen aus den letzten Jahren, frühzeitig zu planen, nachdem das eidgenössische Parlament die subsidiäre Unterstützung des Anlasses durch die Armee für die Jahre 2013 bis 2015 bereits bewilligt hat. Wie in den letzten Jahren wird der interkantonale Polizeieinsatz nicht nur dem Schutz des WEF selbst gelten, sondern bei Bedarf auch der Kontrolle von Protestveran- staltungen in anderen Regionen der Schweiz. Nach den Erkenntnissen der GIP ist 2014 ein etwa gleich grosser Kräfteansatz nötig wie in den Vorjahren. Die GIP hat im Sinne einer Richtgrösse 881 polizeiliche Einsatzkräfte, davon 108 der Kantonspoli- zei Zürich, bewilligt. Sie lädt den Regierungsrat des Kantons Zürich ein, die für den interkantonalen Polizeieinsatz notwendigen Polizeikräfte zur Verfügung zu stellen. In der Zwischenzeit wurde bekannt, dass während des WEF auch die Syrienkonferenz in Genf stattfindet. Als Folge davon kann das Westschweizer Polizeikonkordat die durch die GIP bewillig- ten 131 Einsatzkräfte nicht ans WEF entsenden. Es besteht deshalb ein Bedarf nach zusätzlicher Unterstützung des WEF durch Polizeikräfte der Kantonspolizei Zürich. Sie wird daher für den interkantonalen Polizei- einsatz statt der vorgesehenen 108 höchstens 150 Polizeiangehörige zur Verfügung stellen. Die Entschädigung der Einsatzkräfte erfolgt nach der IKAPOL-Vereinbarung. Gemäss § 30 Abs. 1 des Polizeiorganisationsgesetzes (POG; LS 551.1) bewilligt der Regierungsrat den ausserkantonalen Einsatz bedeutender Kräfte der Kantonspolizei.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an den Präsidenten GIP und KKJPD (Zustelladresse: Generalsekretariat KKJPD, Haus der Kantone, Speichergasse 6, Post- fach, 3000 Bern 7): Mit Schreiben vom 2. Dezember 2013 laden Sie die Kantonsregierun- gen ein, dem Gesuch des Kantons Graubünden um Unterstützung durch einen interkantonalen Polizeieinsatz für das World Economic Forum (WEF) 2014 stattzugeben. Angesichts der grossen Bedeutung des WEF auch für den Kanton Zürich kann Ihrem Ersuchen grundsätzlich ent- sprochen werden. Mit Blick auf die gleichzeitig stattfindende Syrien- konferenz in Genf, die Einsatzkräfte des Westschweizer Polizeikon- kordats bindet, wird die Kantonspolizei Zürich statt der 108 bewilligten höchstens 150 Polizeiangehörige für den interkantonalen Polizeieinsatz zur Verfügung stellen. Da die polizeiliche Unterstützung durch den Kanton Zürich traditio- nell grosses Gewicht hat, ist das Zürcher Polizeikommando frühzeitig in die Vorbereitung des Einsatzes einzubeziehen. Ein besonderes Augen- merk ist wiederum auf das Risiko von Ausschreitungen ausserhalb des Kantons Graubünden zu richten. Die Unterstützung durch die Kantons- polizei Zürich darf keinesfalls zu einer Sicherheitslücke in unserem Kanton führen. Die Entschädigung der Einsatzkräfte hat nach der IKAPOL-Verein- barung vom 14. März 2006 zu erfolgen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Sicher- heitsdirektion sowie durch Zustellung einer Kopie der Zuschrift an den Regierungsrat des Kantons Graubünden, den Stadtrat von Zürich und die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz KKPKS (Generalsekretariat, Speichergasse 6, Postfach, 3000 Bern 7).
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi