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Entscheid

RRB Nr. 1443/2013

Kantonsspital Winterthur, Aufstockung BettenProvisorium, gebundene Ausgabe

18. Dezember 2013Deutsch5 min

Source zh.ch

Kantonsspital Winterthur, Aufstockung BettenProvisorium, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. Dezember 2013

1443. Kantonsspital Winterthur (Aufstockung Betten-Provisorium)

Erwägungen

Das Kantonsspital Winterthur weist bei steigenden Leistungszahlen einen Mangel an Behandlungs- und Büroarbeitsplätzen auf. Zwischen 2006 und 2012 stieg die Anzahl der stationären Fälle um 15%, die der ambu- lanten Fälle um 50% und die Anzahl der Vollzeitstellen um 31%. Mit der Einführung des Fallpauschalensystems hat sich auch der administrative Aufwand erhöht und das Raumproblem im administrativen Bereich verschärft. Zur Behebung des Mangels an OP-Plätzen wird auf dem Küchendach ein Provisorium mit drei OP-Sälen errichtet werden (RRB Nr. 967/2013). Diesem Provisorium muss der vormalige Turnsaal der Physiotherapie weichen, der zurzeit als Büro genutzt wird. Damit die Notfallaufnahme erweitert werden kann, müssen auch Büroräume weichen. Da keine Rochadefläche zur Verfügung steht, um diesen Verlust und den genann- ten Mehrbedarf abzudecken, muss zusätzlicher Büroraum bereitgestellt werden, bis der Ersatzneubau des Hochhauses fertiggestellt ist. Zur Lösung des Problems wurden verschiedene Varianten geprüft. Da- zu gehörten die Verlagerung und Verdichtung der Nutzungen innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens sowie die Anmietung externer Büro- räume. Die Verdichtung scheiterte daran, dass keine zusammenhängende Bürozone geschaffen werden konnte, und die Auslagerung aus dem Spital hätte zu weite Wege zwischen den Büroarbeitsplätzen und übrigen Klinik- bereichen zur Folge gehabt. Als geeigneter Standort für neue Büroräum- lichkeiten hat sich hingegen das Dach des 1998 erstellten Gartenpavillons erwiesen. Dieses dem Bettenhaus im rechten Winkel vorgelagerte zwei- geschossige Bettenprovisorium kann um ein weiteres Geschoss für 55 bis 65 Büroarbeitsplätze aufgestockt werden. Die Aufstockung deckt zwei Drittel der Geschossfläche des Betten- provisoriums ab. Der Grundriss orientiert sich weitgehend an den Zim- merstrukturen der darunterliegenden Bettengeschosse. Auf den beiden Seiten eines Korridors gruppieren sich je fünf Büros von der doppelten Grösse der Patientenzimmer. Gegen das benachbarte Bettenhaus hin verschmälert sich das Volumen durch die Anordnung kleinerer Neben- räume, um die Belichtung der nahe liegenden Patientenzimmer möglichst wenig zu beeinträchtigen. Die Aufstockung erfolgt aus statischen Grün- den in Leichtbauweise. Der Zugang wird über ein aufzuhebendes Einer- zimmer im 2. Obergeschoss des Bettenhauses sichergestellt.

Das Hochbauamt hat durch die Irion Architekten AG, Winterthur, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Mass- nahmen betragen gemäss Kostenvoranschlag der Architekten vom April 2013 Fr. 2 980 000 (Kostenstand 1. April 2013, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Gebäude 2 700 000 Umgebung 30 000 Baunebenkosten 50 000 Reserve (rund 8%) 200 000 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 2 980 000 Das Büro-Provisorium wird voraussichtlich über einen Zeitraum von rund zehn Jahren betrieben werden. Daraus ergibt sich ein pauschaler Abschreibungssatz über alle Anlageteile von 10%. Die jährlichen Kapital- folgekosten errechnen sich demnach wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalkulatorische Abschreibung Abschreibung Zinsen (2,25%) Fr. Fr. Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 45% 1 334 000 15 000 10% 133 400 Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 18% 541 700 6 100 10% 54 200 Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 17% 509 700 5 720 10% 51 000 Konto 5041 4 00000 Hochbauten Installationen 20% 594 600 6 680 10% 59 500 Total (einschliesslich MWSt 8%) 100% 2 980 000 33 500 298 100 Total 2 980 000 Total 331 600 Die Kosten für die Ausstattung von Fr. 250 000 gehen zulasten des KSW. Es entstehen keine personellen und betrieblichen Folgekosten und -erträge, da durch den neuen Büroraum keine zusätzlichen medizini- schen Leistungen erbracht werden. Die Abwicklung des Projekts erfolgt gemäss Standardprozess der Im- mobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit RRB Nr. 516/2012 mit geschätzten Kosten von Fr. 1 500 000 genehmigt. Diese Kostenanga- ben beruhten auf ersten Annahmen des Spitals ohne vertiefte Abklärun- gen des Raumbedarfes und der erforderlichen baulichen Anpassungen. Für das Vorhaben ist gemäss § 21 des Gesetzes über das Kantonsspital Winterthur (KSWG) eine Ausgabe von Fr. 2 980 000 zu bewilligen. Es handelt sich gemäss § 37 Abs. 1 e contrario des Gesetzes über Controlling

und Rechnungslegung (CRG) um eine gebundene Ausgabe, da weder hin- sichtlich ihrer Höhe noch des Zeitpunktes ihrer Vornahme noch anderer wesentlicher Umstände eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6350.5041, Erneuerungs- unterhalt Hochbau. Im Budget 2013 sind für das Vorhaben Fr. 2 000 000 eingestellt. Die restlichen Kosten sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2014–2017 für das Jahr 2014 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Aufstockung des Bettenprovisoriums des Kantonsspitals Winterthur für ein Büroprovisorium wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 980 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, somatische Akutversorgung und Rehabilitation, bewilligt.

II. Der Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukosten- indexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2013)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi