RRB Nr. 1447/2023
Förderung Ladeinfrastruktur, Gesuchsprüfung, Freigabe Teilbetrag, Vergabe
12. Dezember 2023Deutsch4 min
Source zh.ch
Förderung Ladeinfrastruktur, Gesuchsprüfung, Freigabe Teilbetrag, Vergabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2023
1447. Förderung Ladeinfrastruktur, Gesuchsprüfung (Freigabe Teilbetrag, Vergabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Der Kanton Zürich will die Entwicklung der Mobilität hin zu CO 2 - neutralen Antrieben mit Anreizen unterstützen und beschleunigen. Der Regierungsrat hat deswegen das Förderprogramm «Infrastruktur für eine CO2-arme Mobilität» erarbeitet und dem Kantonsrat einen Rahmen- kredit beantragt (Vorlage 5842). Der Kantonsrat bewilligte am 6. Feb- ruar 2023 einen Rahmenkredit von Fr. 50 000 000 zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 5925, Strassenfonds. Der Rahmenkredit ist auf vier Jahre befristet. Sind die Mittel am Ende dieses Zeitraums nicht ausgeschöpft, kann der Regierungsrat auf der Grundlage eines Monito- ringberichts das Förderprogramm bis längstens Ende 2030 verlängern (vgl. Vorlage 5842, Erwägung 3.1). Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln werden zum einen die Basis- infrastruktur für privat genutzte Parkierungsanlagen in Ein- oder Mehr- parteiengebäuden, aber auch bidirektionale Ladestationen gefördert. Des Weiteren werden Gemeinden unterstützt, Ladestationen im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen, damit Personen, die in einer Wohnung ohne eigenen Parkplatz leben, ihre Elektroautos im öffentlichen Raum aufladen können. Zusätzlich können auch Betriebe mit Flottenfahrzeugen und Betreibende von P+R-Anlagen sowie Pilotanlagen für Wasserstoff- betankungen und Beratungsleistungen rund um die Elektromobilität von einer Förderung profitieren. Die Abläufe des Vollzugs sind vergleichbar mit anderen Förderpro- grammen, wie beispielsweise dem kantonalen Förderprogramm Energie (Vorlage 5583). Die Abwicklung des Förderprogramms wurde deshalb bei der Baudirektion angesiedelt, mit fachlicher Unterstützung durch die Volkswirtschaftsdirektion.
B. Vergabe Für die Abwicklung des Förderprogramms werden einzelne Arbeits- schritte der Gesuchprüfung an eine externe Vollzugsstelle ausgelagert. Die Projektleitung und die finanzielle Entscheidungsgewalt verbleiben beim Kanton. Die Ausschreibung für die Gesuchprüfung durch Dritte ab 2024 erfolgte im offenen Verfahren im Staatsvertragsbereich gemäss
Government Procurement Agreement auf simap.ch am 7. August 2023. Der Auftrag erstreckt sich auf eine Laufzeit von einem Jahr, mit der Mög- lichkeit einer Verlängerung durch den Kanton um längstens vier weitere Jahre (einseitige Option). Drei Angebote von Fr. 65 bis Fr. 141 pro Gesuch (jeweils ohne MWSt) wurden fristgerecht eingereicht. Anhand der Prüfung der Zuschlagskri- terien sind die Leistungen an die EBP AG, Zürich, zu vergeben. In die Bewertung flossen die Qualifikation und Erfahrung des Personals mit 40%, das Preisangebot mit 30% und die Qualität der Projekteingabe mit 30% ein. Die EBP AG erhält den Zuschlag aufgrund der besten Bewer- tung bei der Qualifikation und Erfahrung des Personals und der Qualität der Projekteingabe. Der Auftrag wird in Übereinstimmung mit der der- zeitigen Befristung des Rahmenkredits bis Ende 2026 an die EBP AG vergeben, womit der Kanton von der Option um zwei Jahre Gebrauch macht.
C. Kosten Die Kosten für die externe Prüfung von geschätzten 2500 Gesuchen pro Jahr und Fr. 141 pro Gesuch belaufen sich auf jährlich rund Fr. 352 500 (ohne MWSt). Für den verbleibenden Zeitraum des Rahmenkredits (2024 bis 2026) betragen die geschätzten Kosten gesamthaft Fr. 1 150 000 (einschliesslich 8,1% MWSt). Aufgrund der schwierig abschätzbaren An- zahl Gesuche und möglicher Teuerungsanpassungen ist in der Vergabe eine Reserve von rund Fr. 350 000 (einschliesslich 8,1% MWSt) vorzusehen.
D. Finanzierung Für den Vollzug des Förderprogramms sind im Rahmenkredit Fr. 3 700 000 enthalten (vgl. Vorlage 5842, Erwägung 4). Darunter fallen auch die Kosten für die Beauftragung einer externen Vollzugsstelle für die Gesuchprüfung (einschliesslich Korrespondenz, administrativer Prozesse und Stichprobenkontrollen). Die Finanzierung der externen Vollzugsstelle erfolgt zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5925, Strassenfonds (vgl. Vorlage 5842). Für die materielle Gesuchprüfung durch die externe Vollzugsstelle für Gesuche, die im Zeitraum von 2024 bis 2026 eingehen, wird mit Kos- ten von insgesamt höchstens Fr. 1 500 000 gerechnet. Gemäss § 39 Abs. 2 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (LS 611) entscheidet der Regierungsrat über die Aufteilung eines Rahmen- kredits. Die Kompetenz für die Freigabe des Teilbetrags von Fr. 1 500 000 liegt vorliegend beim Regierungsrat.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Aus dem Rahmenkredit für das Förderprogramm «Infrastruktur für eine CO2-arme Mobilität» gemäss Kantonsratsbeschluss vom 6. Feb- ruar 2023 (Vorlage 5842a) wird für die Prüfung von Gesuchen im Zeit- raum von 2024 bis 2026 ein Teilbetrag von Fr. 1 500 000 zulasten der Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5923, Strassenfonds, freigegeben.
II. Die materielle Gesuchprüfung im Rahmen des Förderprogramms «Infrastruktur für eine CO2 -arme Mobilität» wird für den Zeitraum von 2024 bis 2026 gemäss Angebot vom 22. September 2023 an die EBP AG, Zürich, vergeben. Die Vergabesumme ist abhängig von der Anzahl ge- prüfter Gesuche und beträgt höchstens Fr. 1 500 000.
III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli