RRB Nr. 145/2009
TAR-Tankanlage Rümlang AG, Änderung Partnervertrag und Aktienausgleich, Ermächtigung
28. Januar 2009Deutsch4 min
Source zh.ch
TAR-Tankanlage Rümlang AG, Änderung Partnervertrag und Aktienausgleich, Ermächtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Januar 2008
145. TAR-Tankanlage Rümlang AG (Änderung Partnervertrag und Aktienausgleich)
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit RRB Nr. 50/2004 wurde der Verzicht auf die zentrale Lagerhal- tung von Brenn- und Treibstoffen beschlossen. Die Aktien der TAR- Tankanlage Rümlang AG (TAR) seien bis spätestens Ende 2008 zu ver- kaufen, soweit sie nicht zur Ablösung der im kantonseigenen Tanklager Birmensdorf (TAB) gewährten Baurechte benötigt werden. Für den Verkauf des Grundstückes des TAB seien die nötigen Vorkehrungen zu treffen. Insbesondere sei zu prüfen, ob die bis Ende 2012 und 2017 be- stehenden Baurechtsverträge mit der A. H. Meyer & Cie. AG für zwei Tanks im TAB vorzeitig aufgelöst werden können. Dabei sei in erster Linie Ersatzraum im TAR anzubieten. Mit RRB Nr. 155/2007 wurde dem Abbruch des TAB zugestimmt. Der A. H. Meyer & Cie. AG wurde über die Restlaufzeit der Baurechts- verträge Ersatztankraum im TAR zugesichert und die Baurechtsverträ- ge wurden vorzeitig aufgelöst. Der Verkauf des Tankraums im TAR war aufgrund des Aktionärbindungsvertrages zwischen den Gesellschaftern des TAR nicht möglich. Deshalb wurde die Baudirektion beauftragt, die TAR-Aktien nicht bis Ende 2008, sondern bis Ende 2019 zu verkaufen. Nach längeren Verhandlungen konnten sich die Partner der TAR – unter Vorbehalt der Genehmigung – auf einen neuen Partnervertrag einigen. Dieser neue Partnervertrag gibt dem Kanton die Möglichkeit, seinen Tankraum zu verkaufen.
2. Genehmigung neuer Vertrag und Aktienausgleich Im TAR sind neben dem Kanton Zürich, vertreten durch die Bau- direktion, folgende Partner vereint: AGIP (Suisse S. A., Air Total (Suisse) S. A., BP (Switzerland), CICA S. A., Esso Schweiz GmbH, Shell (Switzerland), Total (Suisse) S. A. Der ursprüngliche Partnervertrag stammt vom 11. Dezember 1975 und wurde in den folgenden Jahren mit neun Nachträgen, einem Gesellschaftsvertrag und einem Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag ergänzt. Dieses Vertragswerk ist nicht mehr zeit- gemäss und teilweise in sich widersprüchlich, weshalb eine grundsätz- liche Neufassung vereinbart wurde. Der neue Vertrag orientiert sich an vergleichbaren Partnerverträgen von anderen Tanklagern. Auf der Grundlage des neuen Partnervertrags wurden auch Statuten und Organisationsreglement angepasst. Zur Prüfung des neuen Partner-
vertrags, der Statuten und des Organisationsreglements hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft einen externen Spezialisten für Part- nerverträge beigezogen. Die nun vorliegende Fassung des Vertrags, der Statuten und des Organisationsreglements wird als zweckmässig befun- den und unterstützt die Absicht des Kantons für einen Ausstieg aus der TAR AG. Die Partner haben in ihrer Stellung als Aktionäre Anrecht auf die Nutzung von Tankraum im Umfang ihres Aktienanteils. Durch bauliche Veränderungen, die durch einzelne Partner finanziert wurden, und die Veräusserung von Benutzungsrechten ohne Aktienübertragung zwischen den Partnern stimmen die heutigen Nutzungsrechte nicht mehr mit der Aktienverteilung überein. Deshalb erfolgt gleichzeitig mit der Vertrags- unterzeichnung eine Bereinigung der Ungleichgewichte durch Aktien- verkauf zum Nennwert. Der Kanton Zürich besitzt heute 4044 Namenaktien, weist aber ledig- lich Nutzungsrechte im Umfang von 3747 Namenaktien auf. Diese Differenz entstand vor allem durch den mit RRB Nr. 983/2000 erfolgten Verkauf von Benutzungsrechten über 7938 m3 an die TAR. Dieser Verkauf ermöglichte der TAR die Umstellung von Heizöltankraum auf Tankraum für Flugtreibstoff. Dieser Verkauf brachte dem Kanton Zürich Einnahmen von Fr. 540 929.25, ohne dass die Aktien übertragen wurden. Nun werden 297 Namenaktien zum Nennwert von Fr. 100 je Aktie an andere Partner übertragen. Mit der Überarbeitung von Partnervertrag, Statuten und Organisa- tionsreglement sowie dem Aktienausgleich sind die Voraussetzungen für einen mittelfristigen Ausstieg des Kantons aus der TAR geschaffen worden. Für den Verkauf (zwecks Aktienausgleich) ist eine vorgängige Über- tragung der Aktien vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen notwendig. Die 297 Namenaktien sind zum Buchwert von Fr. 29 700 ins Finanzver- mögen zu übertragen. 270 Namenaktien gehen zu einem Verkaufspreis von Fr. 27 000 an die Esso Schweiz GmbH und 27 Namenaktien gehen zu einem Verkaufspreis von Fr. 2700 an die Total (Suisse) S. A. Der Erlös von insgesamt Fr. 29 700 erfolgt zugunsten der Leistungsgruppe Nr. 4930, Kapital- und Zinsendienst Staat.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der neue Vertrag vom 28. November 2008 mit den Partnern der TAR Tankanlage Rümlang AG (TAR) – AGIP (Suisse S. A., Air Total (Suisse) S. A., BP (Switzerland), CICA S. A., Esso Schweiz GmbH, Shell (Switzerland), Total (Suisse) S. A. – und der TAR wird genehmigt. Die Baudirektion wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.
II. 297 Namenaktien der TAR werden zum Buchwert aus dem Ver- waltungsvermögen ins Finanzvermögen übertragen.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi