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Entscheid

RRB Nr. 1451/2023

Regionaler Richtplan Glattal, Teilrevision Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf, Festsetzung

12. Dezember 2023Deutsch9 min

Source zh.ch

Regionaler Richtplan Glattal, Teilrevision Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf, Festsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2023

1451. Regionaler Richtplan Glattal «Teilrevision GEFD – Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf» – Festsetzung

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Regierungsrat setzte mit Beschluss Nr. 123/2018 die Gesamtrevi- sion und mit Beschluss Nr. 1301/2021 eine Teilrevision des regionalen Richtplans Glattal fest. Im Februar 2021 hat der Vorstand der Zürcher Planungsgruppe Glattal (ZPG) beschlossen, neben der Teilrevision 2021 eine separate Teilrevi- sion «GEFD – Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf» für das Flug- platzareal Dübendorf einzuleiten.

B. Handlungsbedarf Gestützt auf RRB Nr. 900/2020 wurde das Flugplatzareal Dübendorf einer Gesamtbetrachtung unter Federführung des Kantons Zürich und der Mitwirkung von Bund, Region, Standortgemeinden und wesentlicher Stakeholder unterzogen. Die eingesetzte Task Force fasste die Gesamt- betrachtung im Synthesebericht Gebietsentwicklung Flugplatz Düben- dorf mit dem Zielbild 2050, dem sogenannten «Flight Plan» (Synthese GEFD), zusammen. Basierend auf der Synthese GEFD wurde eine Teilrevision Gebiets- entwicklung Flugplatz Dübendorf des kantonalen Richtplans gestartet, welche die Neufestlegung von kantonalem Siedlungsgebiet, die Revision des Eintrags «Gebietsplanung Nationaler Innovationspark, Hubstandort Kanton Zürich» sowie Anpassungen betreffend die Umnutzung des Militärflugplatzes Dübendorf in einen zivilen Flugplatz für Forschungs-, Test- und Werkflüge mit militärischer Mitbenutzung umfasst. Die Syn- these GEFD sowie der kantonale Richtplan bilden die thematische Grund- lage für die vorliegende Teilrevision des regionalen Richtplans Glattal «GEFD – Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf». Die Delegiertenversammlung der ZPG verabschiedete die «Teilrevision GEFD – Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf» am 7. Dezember 2022 mit Antrag auf Festsetzung durch den Regierungsrat.

C. Inhalte der Teilrevision Die Revisionsvorlage «Teilrevision GEFD – Gebietsentwicklung Flug- platz Dübendorf» des regionalen Richtplans umfasst im Wesentlichen folgende Inhalte: Kap. 1 Regionales Raumordnungskonzept – Schlüsselprojekte: – Die Angaben zum Schlüsselprojekt Flugplatzareal werden aktualisiert. – Es wird präzisiert, dass der kantonale Gestaltungsplan «Innovations- park Zürich» am 15. Januar 2022 in Kraft gesetzt wurde. – Ferner wird auf den «Synthesebericht Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf mit Zielbild 2050» als neue Grundlage verwiesen. Kap. 2 Siedlung – Gesamtstrategie, Zentrumsgebiete und Gebiete mit Nutzungsvorgaben: – Gestützt auf den kantonalen Richtplaneintrag Gebietsplanung (Pt. 6.2.1 «Nationaler Innovationspark Standort Zürich, ziviler Flugplatz für Forschungs-, Test- und Werkflüge Dübendorf Bundeseinrichtungen») werden in der Richtplankarte Siedlung und Landschaft innerhalb des Gebietsplanungsperimeters differenzierte Nutzungsvorgaben festge- legt. – Entlang des Flugplatzrands, anschliessend an das regionale Zentrums- gebiet Nr. 8 «Zentrum Dübendorf – Bahnhof Dübendorf – Wangen- strasse – Überlandstrasse, Dübendorf», wird das neue regionale Zen- trumsgebiet Nr. 8a «Gebiet Flugplatzrand / Innovationspark, Düben- dorf» ausgeschieden. – Daran anschliessend, zur Mitte des Flugplatzareals hin, werden die zwei neuen Arbeitsplatzgebiete Nr. 2b «Innovationspark, Dübendorf / Wangen-Brüttisellen» und Nr. 2c «Forschungs-, Test- und Werkplatz, Dübendorf» festgelegt. – Im nördlichen Bereich des Flugplatzareals wird das neue Arbeitsplatz- gebiet Nr. 19a «Gebiet Flugsicherung, Wangen-Brüttisellen» ausge- schieden. – Der Richtplantext definiert Funktion und Ziele der neuen Kartenein- träge. Kap. 2 Siedlung – Gebiete mit hoher baulicher Dichte und Gebiete mit Zulässigkeit für Hochhäuser: – Das Zentrumsgebiet Nr. 8a «Gebiet Flugplatzrand / Innovationspark, Dübendorf» und die Arbeitsplatzgebiete Nr. 2b «Innovationspark, Dübendorf / Wangen-Brüttisellen» und Nr. 2c «Forschungs-, Test- und Werkplatz, Dübendorf» werden in der Richtplankarte Siedlung und Landschaft mit einem Gebiet hoher baulicher Dichte überlagert.

– Das rechtskräftig festgesetzte Gebiet hoher baulicher Dichte Nr. 31 wird bis auf das Flugplatzareal erweitert. Im Richtplantext wird dessen Gebietsbezeichnung entsprechend mit «Flugplatz» und «Wangen- Brüttisellen» ergänzt. – In der Richtplankarte Siedlung und Landschaft wird das Arbeitsplatz- gebiet Nr. 19a «Gebiet Flugsicherung, Wangen-Brüttisellen» mit dem neu im Richtplantext aufgenommenen Gebiet hoher baulicher Dichte Nr. 51a «Gebiet Flugsicherung, Wangen-Brüttisellen» überlagert. – Das rechtskräftige Eignungsgebiet für Hochhäuser Nr. 3 «Hochbord / Giessen bis Flugplatzkopf, Dübendorf» wird in der Richtplankarte Siedlung und Landschaft erweitert, sodass es das neue Zentrumsge- biet Nr. 8a überlagert. Im Richtplantext wird entsprechend die Gebiets- bezeichnung mit «Innovationspark» ergänzt. Kap. 3 Landschaft – Erholung, Naturschutz und Landschafts- förderungsgebiet und Freihaltegebiet: – In der Richtplankarte Siedlung und Landschaft wird das Erholungs- gebiet Nr. 3a «Flugfeldpark (Flugplatzareal), Dübendorf» neu ausge- schieden. – Neu werden auf dem Flugplatzareal das Freihaltegebiet Nr. 2 und das Landschaftsförderungsgebiet Nr. 4a ausgeschieden. Beide sind mit «Flug- feld (Flugplatzareal), Dübendorf / Volketswil / Wangen-Brüttisellen» bezeichnet. – Im Richtplantext werden die drei oben genannten Karteneinträge auf- genommen und mit Funktion, Ziel und Koordinationshinweisen be- schrieben. – Im Richtplantext wird die Funktion des rechtskräftig festgesetzten Naturschutzgebiets Nr. 5 «Randbereiche Piste Flugplatz Dübendorf (Äschwiesen) Dübendorf / (Im Grossen Stein) Volketswil / (Oberriet), Wangen-Brüttisellen» mit «einzelne und punktuelle Eingriffe für ge- plante Rollwege (Pistenzugang Forschungs-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf) bei Ersatz zulässig» ergänzt. Kap. 4 Verkehr – Strassenverkehr und Fuss- und Veloverkehr: – Im Richtplantext wird der Eintrag Nr. 37 «Erschliessung Nationaler Innovationspark Standort Zürich, ziviler Flugplatz für Forschungs-, Test- und Werkflüge Dübendorf (KRP; Kap. 6.12 Nr. 10)» festgelegt. – Die neue regionale Freizeitverbindung Flugplatzrundweg wird im Richt- plantext mit den zwei neuen Karteneinträgen für den Veloverkehr Nr. 5 und den Fuss- und Wanderweg Nr. 32 gesichert. Beide neuen Einträge sind als «Flugplatzrundweg (Fil Vert), Dübendorf / Volketswil / Wan- gen-Brüttisellen» bezeichnet. Als Funktion wird jeweils «regionale Freizeitverbindung um das Flugplatzareal» definiert.

– Im Richtplantext wird im Kap. 4 «Fil Vert und Fil Bleu» der rechts- kräftige Eintrag Nr. 3 «Fuss- und Wanderwegnetz Fil Vert – Rundweg Flugplatzareal, Dübendorf / Wangen-Brüttisellen / Volketswil» ange- passt. – Im Streckenbeschrieb wird als Ergänzung des Fuss- und Wanderwege- netzes Fil Bleu auch das «Velonetz Fil Vert» aufgenommen. Kap. 7 Grundlagen: – Die Angaben zu den aufgeführten Gebietsplanungen bzw. zu den Teil- revisionen des kantonalen Richtplans werden aktualisiert.

D. Anhörung und Mitwirkung Die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger gemäss § 7 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (PBG, LS 700.1) sowie die öffentliche Auf‌lage gemäss § 7 Abs. 2 PBG fanden vom 27. Mai 2022 bis 25. Juli 2022 statt. Im Rahmen der öffentlichen Auf‌lage gingen acht Ein- wendungen ein. Die kantonalen Fachstellen nahmen im Rahmen der Vorprüfung vom 12. Oktober 2022 Stellung. Die ZPG überarbeitete den Entwurf des regionalen Richtplans aufgrund der eingegangenen Stellung- nahmen. Die Delegiertenversammlung der ZPG verabschiedete die Vor- lage am 7. Dezember 2022 mit Antrag auf Festsetzung durch den Regie- rungsrat. Gegen den Beschluss der ZPG vom 7. Dezember 2022 wurde kein Rechtsmittel erhoben. Am 8. März 2023 stellte die ZPG zudem fest, dass das Referendum nicht zustande gekommen ist. Der Beschluss vom 7. Dezember 2022 ist rechtskräftig.

E. Erwägungen Die Prüfung des zur Festsetzung beantragten regionalen Richtplans Glattal hat ergeben, dass die «Teilrevision GEFD – Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf» mit der übergeordneten Planung grundsätzlich übereinstimmt. Den mit Vorprüfung des Amts für Raumentwicklung vom 12. Oktober 2022 gestellten Auf‌lagen und Empfehlungen betreffend die Festlegungen zum Karteneintrag Nr. 5 «Flugplatzrundweg (Fil Vert), Dübendorf / Volketswil / Wangen-Brüttisellen» wurde jedoch nur teil- weise entsprochen. In der Vorprüfung wurde festgehalten, dass die Ein- träge zum Flugplatzrundweg (Kap. 4.4.2) mutmasslich Fruchtfolgeflächen (FFF) betreffen und dafür keine ausreichende Interessenabwägung vor- liege. In den zur Festsetzung eingereichten Richtplanunterlagen wird die FFF-Thematik im Zusammenhang mit dem Flugplatzrundweg nur sehr knapp abgehandelt.

Mit Schreiben vom 18. August 2023 wurde die ZPG eingeladen, hierzu Stellung zu nehmen. Am 21. September 2023 hat der Vorstand der ZPG eine entsprechende Ergänzung des Erläuterungsberichts beschlossen. Richtplantext und Richtplankarte bleiben unverändert. Die Differenzen zur FFF-Thematik wurden anlässlich einer Besprechung am 31. Oktober 2023 zwischen Vertretern des Kantons und der regionalen Planungs- gruppe Glattal diskutiert und abschliessend bereinigt. Die Prüfung des zur Festsetzung beantragten regionalen Richtplans (Richtplantext, Richtplankarte Siedlung und Landschaft und Richt- plankarte Verkehr) hat ergeben, dass die «Teilrevision GEFD – Gebiets- entwicklung Flugplatz Dübendorf» in der von der Delegiertenversamm- lung vom 7. Dezember 2022 verabschiedeten Form festgesetzt werden kann.

F. Festsetzung Die Teilrevision des regionalen Richtplans Glattal kann festgesetzt werden. Dieser Regierungsratsbeschluss ist ein Akt im Sinne von § 19 Abs. 1 lit. a des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; LS 175.2) und kann durch betroffene Gemeinden gestützt auf § 41 Abs. 1 VRG direkt mit Beschwerde an das Verwaltungsgericht angefochten werden. Das Verwal- tungsgericht prüft die Beschwerdeberechtigung von Amtes wegen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Teilrevision des regionalen Richtplans Glattal «Teilrevision GEFD – Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf» wird gemäss Beschluss der Delegiertenversammlung der Zürcher Planungsgruppe Glattal vom 7. Dezember 2022 festgesetzt.

II. Der regionale Richtplan steht beim Sekretariat der Zürcher Pla- nungsgruppe Glattal (Neuhofstrasse 34, 8600 Dübendorf) und bei der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich) zur Einsicht offen. Zusätzlich wird er auf der Internetseite des Amts für Raumentwicklung (zh.ch/are → Raumplanung) und der Zür- cher Planungsgruppe Glattal (zpg.ch) veröffentlicht.

III. Dispositiv I und II dieses Beschlusses sind von der Baudirektion gemäss § 6 Abs. 1 lit. a des Planungs- und Baugesetzes öffentlich bekannt zu machen.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde- schrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der ange- fochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die ange- rufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung unter Beilage der erwähnten Anzahl Dossiers der Revi- sionsvorlage an – die Zürcher Planungsgruppe Glattal, Neuhofstrasse 34, 8600 Dübendorf (unter Beilage von einem Dossier) – die Stadt- und Gemeinderäte der Städte und Gemeinden (ohne Dossier) – Bassersdorf, Karl-Hügin-Platz 1, 8303 Bassersdorf – Dietlikon, Bahnhofstrasse 60, 8305 Dietlikon – Dübendorf, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf – Fällanden, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden – Greifensee, Im Städtli 3, Postfach 68, 8606 Greifensee – Kloten, Kirchgasse 7, 8302 Kloten – Maur, Zürichstrasse 8, 8142 Maur – Nürensdorf, Kanzleistrasse 2, Postfach, 8309 Nürensdorf – Opfikon, Oberhauserstrasse 25, 8152 Glattbrugg – Rümlang, Glattalstrasse 201, Postfach, 8153 Rümlang – Schwerzenbach, Bahnhofstrasse 16, 8603 Schwerzenbach – Volketswil, Zentralstrasse 5, 8604 Volketswil – Wallisellen, Zentralstrasse 5, 8403 Wallisellen – Wangen-Brüttisellen, Zentralstrasse 9, 8403 Wallisellen – das Verwaltungsgericht (unter Beilage von einem Dossier) – das Baurekursgericht (unter Beilage von zwei Dossiers) – die Baudirektion (unter Beilage von zwei Dossiers)

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli