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Entscheid

RRB Nr. 1455/2021

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Pfäffikon, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung

8. Dezember 2021Deutsch2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Dezember 2021

1455. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Pfäffikon)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Pfäffikon haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 die Teilrevi- sion der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Pfäffikon beschlos- sen. Die Änderungen der Gemeindeordnung treten am 1. Juli 2022 in Kraft. Sie umfassen die Einführung einer Leitung Bildung.

3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Pfäffikon am 26. September 2021 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Pfäffikon, Hochstrasse 1, 8330 Pfäf- fikon, den Bezirksrat Pfäffikon, Hörnlistrasse 71, 8330 Pfäffikon, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli