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Entscheid

RRB Nr. 1456/2022

Gemeindewesen, Zweckverband Schulgesundheitspflege Uster-Greifensee, Auflösung

9. November 2022Deutsch3 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Schulgesundheitspflege Uster-Greifensee, Auflösung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. November 2022

1456. Gemeindewesen (Zweckverband Schulgesundheitspflege Uster-Greifensee)

Erwägungen

1. Die Politische Gemeinde Uster, die Primarschulgemeinde Greifen- see (inzwischen zusammengeschlossen mit der Politischen Gemeinde Greifensee), die Sekundarschulgemeinde Uster und die Oberstufen- schulgemeinde Nänikon-Greifensee bilden seit 1968 einen Zweckver- band zur Erbringung der schulärztlichen und schulzahnärztlichen Leis- tungen (RRB Nr. 2/1968).

2. Aufgrund des revidierten Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (LS 131.1) und der damit einhergehenden zahlreichen Änderungen für den Zweckverband beantragte die Delegiertenversammlung den Gemeinde- räten der Verbandsgemeinden die Auf‌lösung des Zweckverbandes, die Integration der Schulzahnklinik in die Stadt Uster und die Möglichkeit der Neuregelung der Zusammenarbeit im Bereich der Schulzahnpflege mittels Anschlussvertrag (den schulärztlichen Dienst erfüllen die Ver- bandsgemeinden bereits seit 2018 wieder selber). Die Gemeinderäte folgten dem Antrag und beantragten ihrerseits den Stimmberechtigten an der Urne, die Auf‌lösung des Zweckverbandes gutzuheissen. Die Stimmberechtigten aller Verbandsgemeinden stimmten der Vorlage am 15. Mai 2022 an der Urne zu. Der Bezirksrat Uster hat bestätigt, dass gegen die Beschlüsse keine Rechtsmittel eingingen. Mit Mitteilung vom 7. Juni 2022 ersuchte der Zweckverband den Re- gierungsrat um Kenntnisnahme der Auf‌lösung des Zweckverbandes per 31. Dezember 2022.

3. Die Auf‌lösung des Zweckverbandes Schulgesundheitspflege Uster- Greifensee gibt zu keinen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des Zweckverbandes sind von der Sitz- gemeinde Uster in das Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewah- rung hat sich nach dem Archivgesetz (LS 170.6) zu richten.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Auf‌lösung des aus den Politischen Gemeinden Uster und Greifensee, der Sekundarschulgemeinde Uster und der Oberstufen- schulgemeinde Nänikon-Greifensee bestehenden Zweckverbandes Schulgesundheitspflege Uster-Greifensee per 31. Dezember 2022 wird Kenntnis genommen.

II. Die Akten des Zweckverbandes sind von der Sitzgemeinde Uster in das Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Archivgesetz.

III. Mitteilung an – die Betriebskommission des aufzulösenden Zweckverbands Schul- gesundheitspflege Uster-Greifensee, c/o Primarschulverwaltung Uster, Poststrasse 13, 8610 Uster, – den Stadtrat der Stadt Uster, Bahnhofstrasse 17, Postfach, 8619 Uster, – den Gemeinderat der Politischen Gemeinde Greifensee, Im Städtli 3, Postfach 68, 8606 Greifensee, – die Schulpflegen der Oberstufenschulgemeinde bzw. Sekundar- schulgemeinde – Nänikon-Greifensee, Stationsstrasse 49, 8686 Nänikon, – Uster, Winterthurerstrasse 18a, 8610 Uster, – den Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, – die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli