RRB Nr. 146/2014
Strickhof Lindau, Sanierung Mensatrakt, gebundene Ausgabe
5. Februar 2014Deutsch5 min
Source zh.ch
Strickhof Lindau, Sanierung Mensatrakt, gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Februar 2014
146. Strickhof Lindau (Sanierung Mensatrakt)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Bauten des Strickhofs Lindau wurden zwischen 1974 und 1976 erstellt. Neben dem Schul- und Verwaltungstrakt entstanden auch ein Mensa- und Internatstrakt mit Speisesaal und Grossküche. Im Frühjahr 2006 wurden in den verleimten Brettschichtholzträgern im Speisesaal erhebliche Risse festgestellt. Als Sofortmassnahme wurde eine Notspries- sung angebracht, die noch bis 2016 Bestand haben kann. Weitere Abklä- rungen haben ergeben, dass der Speisesaal die Anforderungen an die Erdbebensicherheit noch erfüllt, hingegen im Internatstrakt statische Verstärkungen notwendig sind. Weiter hat die Feuerpolizei brandschutz- technische Mängel festgestellt. Eine Sanierung, mit der die genannten Mängel behoben werden sollen, kann aus Sicherheitsgründen nicht län- ger aufgeschoben werden. Anlässlich dieser Sanierung wird auch das Versorgungs- und Verpflegungskonzept überarbeitet und die Gebäude werden behindertengerechter ausgestattet.
B. Projekt Mit der Instandsetzung des Mensa- und Internatstraktes werden die vorhandenen Schäden an den Dachträgern der Mensa behoben. Dabei werden die abgehängte Decke, die Wärmedämmung und Lüftung er- neuert und den brandschutztechnischen Anforderungen angepasst. Zu- dem werden in den Räumlichkeiten die erheblichen brandschutztech- nischen Mängel behoben, indem brandabschnittbildende Trennungen zwischen Fluchtwegen und Treppenhäusern vorgenommen, die Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen eingebaut und die brennbaren Mate- rialien in der Decke des Speisesaales entfernt werden. Die notwendige Erdbebenertüchtigung des Baus wird mittels zusätzlicher Verstärkung im Bereich des Liftes und der Gebäudeverklammerungen vorgenom- men. Mit der Sanierung der Dachträger und der Bildung von Brand- abschnitten wird die Nutzung des Speisesaales verbessert und das Ver- pflegungskonzept den heutigen Bedürfnissen angepasst. Die Sanierung beschränkt sich im Wesentlichen auf die sicherheitsrelevanten Mass- nahmen und die Verbesserung der Sitzplatzkapazitäten in der Mensa.
C. Kosten und Finanzierung Das Kantonale Hochbauamt hat durch die Graf Biscioni Architekten AG, Winterthur, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Massnahme werden auf Fr. 6 100 000 veranschlagt (Grund- lage: Kostenvoranschlag +/–10%, Basis: Baukostenindex vom 1. April 2013). Die Berechnungsgrundlage für die Kosten beruht auf dem Bau- projekt vom 28. November 2013. Davon entfallen Fr. 1 393 000 auf die Behebung von brandschutztechnischen Mängeln und rund Fr. 300 000 auf die Erdbebenertüchtigung des Gebäudes, der Rest von Fr. 4 407 000 um- fasst die Sanierung des Mensatraktes. Die Kosten für die Sanierung des Mensatraktes setzen sich zusam- men aus: Tabelle 1: Kostengliederung nach Baukostenplan (BKP) BKP Arbeitsgattung in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 255 000 2 Gebäude 3 956 500 5 Baunebenkosten und Übergangskosten 1 558 500 6 Reserve 280 000 9 Ausstattung 50 000 Total Anlagekosten 6 100 000 Die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich hat für die Behebung der brandschutztechnischen Mängel eine Subvention von 40% mit Schrei- ben vom 29. November 2013 zugesichert. Anhand der beitragsberech- tigten Kosten wird eine Subvention von Fr. 479 000 erwartet. Die Anlage- kosten sinken somit auf Fr. 5 621 000. Die Abwicklung des Projektes erfolgt gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit RRB Nr. 1714/2010 mit geschätzten Kosten von Fr. 4 500 000 genehmigt. Die Kostendifferenz von Fr. 1 600 000 begründet sich aus den zwingenden Massnahmen für den Brandschutz und der Erdbebenertüchtigung des Internatsgebäudes, die im Projektantrag von 2010 noch nicht enthalten, da damals nicht ab- sehbar waren. Da es sich um Erneuerungsunterhalt handelt, ist der Nettobetrag von Fr. 5 621 000 als gebundene Ausgabe (§ 37 Abs. 2 lit. b Gesetz über Cont- rolling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006, CRG, LS 611) zu be- willigen. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leis- tungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur. Die Kosten gehen zulasten des Kontos Nr. 5041 0 00000, Erneuerungsunterhalt Hochbau- ten. Bis zum 31. Dezember 2013 fielen für die Projektierung Kosten von Fr. 557 000 an. Für das Jahr 2014 sind Ausgaben von Fr. 4 564 000 und im Jahr 2015 von Fr. 500 000 vorgesehen.
Das Projekt ist Bestandteil der Realisierungsreihenfolge zum KEF 2014–2017. Von den Ausgaben von Fr. 5 621 000 sind im Budget 2014 Fr. 3 100 000 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2014–2017 für das Planjahr 2015 Fr. 500 000 eingestellt. Für den restlichen Betrag von Fr. 1 464 000 wird eine Kreditübertragung gemäss § 25 CRG beantragt. Die bisher entstandenen Projektierungskosten von Fr. 870 000, die mit Verfügung der Baudirektion vom 13. Dezember 2013 bewilligt wurden, sind im Betrag von Fr. 5 621 000 enthalten. Die Verfügung vom 13. Dezember 2013 ist deshalb aufzuheben.
D. Kapitalfolgekosten Zusätzlich zu den Investitionskosten fallen folgende Kapitalfolgekos- ten an: Tabelle 2: Netto-Baukosten, Nutzungsdauer und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten (Fr.)/Jahr (Bauteilgruppe) Fr. % Jahre Kalk. Zinsen Abschreibung Total Hochbauten Rohbau 1 1 661 200 29,6 80 18 689 20 765 39 454 Hochbauten Rohbau 2 169 500 3,0 40 1 907 4 238 6 144 Hochbauten Ausbau 2 000 000 35,6 30 22 500 66 667 89 167 Hochbauten Installationen 1 740 300 31,0 30 19 578 58 010 77 588 Ausstattung 50 000 0,9 10 563 5 000 5 563 Total 5 621 000 100 36,3 63 236 154 679 217 915 Die Kapitalfolgekosten für die Ausgabe von Fr. 5 621 000 betragen jähr- lich Fr. 217 915. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungssätzen pro Bauteilgruppe zusammen- setzen, und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 2,25% der Baukosten. Zusätzliche betriebliche und personelle Folgekosten fal- len keine an.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sanierung Mensatrakt Strickhof in Lindau wird eine gebun- dene Nettoausgabe von Fr. 5 621 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss der Formel der Teuerung angepasst: Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2013)
III. Die Verfügung der BD vom 13. Dezember 2013 bezüglich der Pro- jektierungskosten von Fr. 870 000 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi