RRB Nr. 1463/2022
Strassen, Zürich, Altstetterstrasse, Projektgenehmigung
9. November 2022Deutsch4 min
Source zh.ch
Strassen, Zürich, Altstetterstrasse, Projektgenehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. November 2022
1463. Strassen (Zürich, Altstetterstrasse)
Erwägungen
Das Tiefbauamt der Stadt Zürich reichte mit Schreiben vom 26. Juli 2022 das Projekt für die Sanierung und Neugestaltung der Altstetter- strasse im Abschnitt Hohl- bis Pfarrhausstrasse (Bau Nr. 12 045), Zürich, zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) ein. Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Die Altstetterstrasse ist im Projektperimeter im Abschnitt Badener- strasse bis Pfarrhausstrasse als regionale Verbindungsstrasse klassiert (RVS 30069). Entlang der gesamten Altstetterstrasse verläuft ein regional klassierter Fuss- und Wanderweg. Die Badenerstrasse ist ab dem Knoten Badener-/Altstetterstrasse in Richtung stadtauswärts als regionale Ver- bindungsstrasse klassiert (RVS 30069). Entlang der gesamten Badener- strasse verläuft eine regionale Veloroute. Diese Verbindungen gelten als überkommunal im Sinne von § 43 Abs. 2 StrG. Für den überkommunalen Abschnitt der Altstetterstrasse sieht das Projekt vor, die Strassengeometrie und die Verkehrsführung anzupassen. Durch die Aufhebung der bestehenden Parkplätze wird Raum für den Veloverkehr in der Knotenzufahrt gewonnen. Der Fussgängerstreifen mit Schutzinsel im Kreuzungsbereich mit der Badenerstrasse wird neu gradlinig geführt und mit einer verschmälerten Fussgängerschutzinsel ausgebaut. Weiter ist vorgesehen, die bestehende Spuraufteilung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) zu verändern. Dabei wird die bestehende Aufteilung von einer Rechts- und einer Geradeausspur durch eine kombinierte Rechts-/Geradeausspur und eine Linksabbiege- spur in die Badenerstrasse ersetzt. Neu wird für den MIV demnach die Möglichkeit geboten, von der Altstetterstrasse links in die Badenerstrasse stadtauswärts abzubiegen, womit eine Lücke im überkommunalen MIV- Netz geschlossen werden kann. Die neue Spuraufteilung wird durch reine Markierungsarbeiten aufgezeigt. Die Fahrbahn auf dem kommunalen Abschnitt der Altstetterstrasse wird redimensioniert und zu einer Tempo-30-Zone ohne bauliche Hin- dernisse umgestaltet. Die Verschmälerung der MIV-Fahrbahn wird durch die Verbreiterung der beidseitigen Trottoirs erreicht, was einer Qualitäts-
steigerung für den regional klassierten Fuss- und Wanderweg entspricht. Weiter werden drei Bushaltestellen umgebaut und die Strassenoberfläche saniert. Der Baubeginn ist für 2023 geplant. Das Amt für Mobilität hat zum vorliegenden Projekt im Rahmen der Begehrensäusserung am 6. Februar 2020 Stellung genommen. Es hat keine Anträge angebracht. Das Projekt wurde unter anderem im Hinblick auf die praktische Leistungsfähigkeit für den MIV überprüft. Im vor- liegenden Leistungsnachweis wird plausibel dargelegt, dass der Knoten Altstetter-/Badenerstrasse mit der Einführung einer dritten Phase und einer Erhöhung der Umlaufzeiten leistungsfähig betrieben werden kann. Die stündlichen Verkehrsmengen können abgewickelt werden, insofern ist das Vorhaben konform mit Art. 104 Abs. 2bis der Kantonsverfassung (LS 101). Die Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16 StrG wurden ordnungsgemäss durchgeführt und das Projekt sowie die neuen Verkehrsvorschriften vom 1. April bis 3. Mai 2021 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Frist sind gegen das Projekt und die Verkehrsvorschriften vier Einsprachen eingegangen. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 709 vom 14. Juli 2022 wurde über die Einsprachen entschieden und das Projekt festgesetzt. Die Kostenfreigabe erfolgte am 13. Juli 2022 mit Stadtrats- beschluss Nr. 662. Die Beschlüsse sind rechtskräftig. Einer Genehmi- gung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Sanierung/Neugestaltung der Altstetter- strasse, im Abschnitt Hohl- bis Pfarrhausstrasse betragen voraussicht- lich Fr. 9 458 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Auf- wendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer pro- visorischen Ermittlung auf rund Fr. 1 165 000 (einschliesslich Verwal- tungskosten Werke). Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Sanierung/Neugestaltung der Altstetterstras- se, im Abschnitt Hohl- bis Pfarrhausstrasse, in der Stadt Zürich, wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Tiefbauamt, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli