RRB Nr. 1465/2009
Universität, Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahr 2010/11, Festlegung
16. September 2009Deutsch3 min
Source zh.ch
Universität, Studienplätze für das Medizinstudium, Studienjahr 2010/11, Festlegung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. September 2009
1465. Universität (Festlegung der Studienplätze
Erwägungen
für das Medizinstudium, Studienjahr 2010/11) Gemäss § 2 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zum Medizinstudium vom 27. Mai 1998 (Zulassungsbeschränkungsverord- nung) legt der Regierungsrat auf Antrag des Universitätsrats jährlich die Zahl der Studienplätze für das erste Studienjahr unter Berücksichti- gung der Klinikkapazitäten fest. Da der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) aus planeri- schen Gründen die Anzahl Studienplätze für das erste Studienjahr 2010/11 an der Medizinischen Fakultät und an der Vetsuisse-Fakultät der Universität Zürich frühzeitig bekannt gegeben werden muss, sind die Auf- nahmekapazitäten bereits jetzt festzulegen. Über allfällige Zulassungs- beschränkungen zum betreffenden Studienjahr wird der Regierungsrat im Frühjahr 2010 auf der Grundlage der dannzumal vorliegenden Vor- anmeldungen zum Studium entscheiden (§ 14 Universitätsgesetz vom 15. März 1998 in Verbindung mit § 3 Zulassungsbeschränkungsverord- nung). Der Regierungsrat hat im September 2008 die Aufnahmekapazität für das erste Studienjahr 2009/10 an der Medizinischen Fakultät auf 270 (wovon 50 Plätze für die Zahnmedizin) und an der Vetsuisse-Fakultät Zürich auf 80 Studienplätze festgelegt (RRB Nr. 1449/2008). Die Auf- nahmekapazität der Medizinischen Fakultät umfasst zugunsten der Chiropraktik ein Kontingent von 20 Plätzen, das 2007 zusätzlich bewil- ligt wurde. Falls dieses Kontingent bei der Zuweisung der Studienplät- ze nicht ausgeschöpft wird, stehen die verbleibenden Plätze der Human- medizin zur Verfügung. Gemäss einer Studie des Schweizerischen Wissenschafts- und Tech- nologierats (SWTR) vom Herbst 2007 zum Thema «Ärztedemographie und Reform der ärztlichen Ausbildung» droht in der Schweiz mittelfris- tig vor allem in der Grundversorgung ein Ärztemangel. Der SWTR empfiehlt deshalb, die Zahl der Ausbildungsplätze in der Humanmedi- zin landesweit um 20% zu erhöhen. Die SUK wie auch der Bund unter- stützen diese Empfehlung. Aus diesen Gründen hat die Universität im Auftrag des Universitätsrats im Hinblick auf eine Erhöhung der Studien- kapazität verschiedene Szenarien geprüft. Dabei war unbestritten, dass eine Erhöhung die bisher hohe Ausbildungsqualität nicht beeinträch- tigen darf. Die Universität kommt bei dieser Ausgangslage zum Schluss, dass eine Erhöhung der Studienkapazität um weitere 20 Plätze vertret-
bar ist. Die Aufnahmekapazität an der Medizinischen Fakultät würde somit von 270 auf 290 Studienplätze (wovon 50 Plätze für die Zahnme- dizin) angehoben. An der Aufnahmekapazität für die Zahnmedizin und die Vetsuisse-Fakultät Zürich ist aufgrund unveränderter Rahmenbe- dingungen festzuhalten. Die Zusatzkosten für diese 20 Studienplätze betragen bei einem Sechsjahreszyklus jährlich rund Fr. 400 000. Unter Berücksichtigung der Aufwendungen für das bereits bewilligte Kontingent für die Chiroprak- tik belaufen sich die Kosten für die Kapazitätserhöhung an der Medizi- nischen Fakultät insgesamt auf rund 1,2 Mio. Franken pro Jahr. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des der Universität zugesprochenen Kostenbeitrages. Nach den bisherigen Erfahrungen stehen aus dem Kontingent für die Chiropraktik jährlich rund zehn Studienplätze für die Humanmedizin zur Verfügung. Insgesamt verfügt die Humanmedizin damit im Ver- gleich zu 2007 über 30 zusätzliche Studienplätze, was einer Kapazitäts- erhöhung von 15% entspricht. Der Universitätsrat hat sich vor diesem Hintergrund an seiner Sitzung vom 24. August 2009 für eine Erhöhung der Aufnahmekapazität an der Medizinischen Fakultät um 20 auf 290 Plätze sowie für die Beibehaltung der bisherigen Aufnahmekapazität an der Vetsuisse-Fakultät Zürich ausgesprochen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Aufnahmekapazität für das erste Studienjahr 2010/11 an der Universität wird für die Medizinische Fakultät auf 290, für die Vet- suisse-Fakultät Zürich auf 80 Studienplätze festgelegt. II. Veröffentlichung im Amtsblatt.
III. Mitteilung an den Universitätsrat und an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi