RRB Nr. 147/2015
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Hedingen, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung
25. Februar 2015Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Februar 2015
147. Gemeindeordnung (Hedingen)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die poli- tischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regie- rungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat kons- titutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Genehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Hedingen haben an der Urnenabstimmung vom 30. November 2014 eine Teilrevision ihrer Gemeindeordnung (GO) beschlossen. Die Änderungen umfassen im Wesentlichen den Ausschluss der gleichzeitigen Ausübung des Gemein- de- und des Schulpräsidiums, Anpassungen bei den beratenden Kom- missionen und der Vertretung der Lehrpersonen an den Schulpflegesit- zungen, die Aufnahme einer Rechtsgrundlage für die Auslagerung der Wasserversorgung an die Wasserversorgungs-Genossenschaft Hedingen sowie weitere Anpassungen an das übergeordnete Recht. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
3. Anzufügen bleibt das Folgende: Weder in der GO noch in der zugehörigen Weisung findet sich eine Bestimmung zur Inkraftsetzung der an der Urnenabstimmung vom 30. November 2014 geänderten Bestimmungen. In diesem Fall hat der Gemeinderat im Anschluss an die Genehmigung durch den Regierungs- rat den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Änderung zu beschliessen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Hedingen am 30. November 2014 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, den Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli