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Entscheid

RRB Nr. 147/2023

Anordnung einer kantonalen Volksabstimmung am 18. Juni 2023, Verzicht

8. Februar 2023Deutsch1 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Februar 2023

147. Beschluss des Regierungsrates über den Verzicht auf die

Erwägungen

Anordnung der kantonalen Volksabstimmung vom 18. Juni 2023

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Am 18. Juni 2023 findet keine kantonale Volksabstimmung statt.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen, von der Veröf- fentlichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich Einsprache beim Regierungsrat erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz, LS 175.2).

III. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss den Prä- sidentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorste- hende der Wahlbüros mitzuteilen. IV. Veröffentlichung im Amtsblatt.

V. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statisti- sche Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli