RRB Nr. 148/2012
Integrierte Psychiatrie Winterthur–Zürcher Unterland, Personalliegenschaften, Übertragung in das Finanzvermögen
15. Februar 2012Deutsch3 min
Source zh.ch
Integrierte Psychiatrie Winterthur–Zürcher Unterland, Personalliegenschaften, Übertragung in das Finanzvermögen
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Februar 2012
148. Integrierte Psychiatrie Winterthur-Zürcher Unterland
Erwägungen
(Personalliegenschaften, Übertragung in das Finanzvermögen) Die Integrierte Psychiatrie Winterthur-Zürcher Unterland (ipw) ver- fügt nahe der Stammklinik in Winterthur Wülflingen über 35 Wohnein- heiten in drei Wohngebäuden und dazugehörige Garagen an der Wäs- serwiesenstrasse und der Wieshofstrasse. Im Detail handelt es sich um folgende Liegenschaften: – Wohnhaus Wässerwiesenstrasse 2/4 8 2- und 14 4-Zimmer-Wohnungen – Garagen Wässerwiesenstrasse 2/4 11 Einstellplätze – Wohnhaus Wieshofstrasse 62 2 3- und 2 4-Zimmer-Wohnungen – Wohnhaus Wieshofstrasse 64/66 7 3- und 2 4-Zimmer-Wohnungen Alle Liegenschaften befinden sich auf dem Grundstück Kat.- Nr. 6 5282. Die vormaligen Personalhäuser sind heute zu rund 80% fremdvermietet. Da das Betreiben von Wohnhäusern nicht zu den Kernaufgaben einer psychiatrischen Klinik gehört, sollen diese in das Finanzvermögen übertragen werden. Die Liegenschaften sind in der Anlagenbuchhaltung der ipw wie folgt erfasst: Kat. Nr. Bezeichnung Adresse Fläche Buchwert Buchwert Land Gebäude (in m2) (in Franken) (in Franken) 6 5282 Land 6 196 4 337 200 Wohnhaus Wässerwiesenstrasse 2/4 2 549 966 Garagen Wässerwiesenstrasse 2 17 756 Garagen Wässerwiesenstrasse 4 46 712 Wohnhaus Wieshofstrasse 62 180 337 Wohnhaus Wieshofstrasse 64/66 456 337 Zwischentotal 4 337 200 3 251 108 Total 7 588 308 Die aufgeführten Grundstücke und Gebäude werden für die Erfül- lung öffentlicher Aufgaben nicht mehr benötigt und sind deshalb ge- stützt auf § 44 Abs. 2 der Finanzcontrollingverordnung (FCV) zum Buch- wert in das Finanzvermögen zu übertragen.
Der Übertragungswert für die Liegenschaften beläuft sich mit Stand vom 1. Januar 2012 für das Grundstück auf Fr. 4 337 200 und für die Ge- bäude auf Fr. 3 251 108. Insgesamt ergeben sich Fr. 7 588 308. Für die Übertragung ist gemäss § 58 Abs. 1 lit. c CRG in Verbindung mit § 44 Abs. 1 FCV (e contrario) der Regierungsrat zuständig. Die Übertragung des Grundstückes im Wert von Fr. 4 337 200 erfolgt in der Investitionsrechnung des Buchungskreises Nr. 6450 über das Konto 6000 0 00000 «Übertragung VV in FV Grundstücke». Die Passi- vierung erfolgt in der Bilanz des Buchungskreises Nr. 6450 über das Konto 1 400 0 00000 «Grundstücke VV». Die Übertragung der Gebäude im Wert von Fr. 3 251 108 erfolgt in der Investitionsrechnung des Buchungskreises Nr. 6450 über das Konto 6040 0 00000 «Übertragung VV in FV Hochbauten». Die Passi- vierung erfolgt in der Bilanz des Buchungskreises Nr. 6450 über das Konto 1 404 0 00000 «Hochbauten VV». Die Übertragungswerte werden in der Leistungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaftenerfolg, im Konto 1084 0 00000 Gebäude FV (Gebäude und überbaute Grundstücke) verbucht. Nach der Übertragung sind die Liegenschaften zum Verkehrswert zu bewerten. Allfällige Buchgewinne oder Verluste fallen der Leistungsgruppe Nr. 8710 zu. Die Übertragung der Liegenschaften ins Finanzvermögen erfolgt rückwirkend auf den 1. Januar 2012.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die in den Erwägungen aufgeführten Liegenschaften der Integrier- ten Psychiatrie Winterthur-Zürcher Unterland werden rückwirkend auf den 1. Januar 2012 zum Übertragungswert von Fr. 7 588 308 vom Verwal- tungsvermögen der Gesundheitsdirektion in das Finanzvermögen über- tragen.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi