RRB Nr. 1481/2010
Übergangsordnung zum Gesetz über das Zentrum für Gehör und Sprache, Änderung
6. Oktober 2010Deutsch2 min
Source zh.ch
Übergangsordnung zum Gesetz über das Zentrum für Gehör und Sprache, Änderung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Oktober 2010
1481. Übergangsordnung zum Gesetz über das Zentrum für Gehör
Erwägungen
und Sprache (Änderung) Der Kantonsrat hat am 11. Februar 2008 das Gesetz über das Zentrum für Gehör und Sprache (LS 412.41) verabschiedet. Am 17. Dezember 2008 hat der Regierungsrat dieses Gesetz auf 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt. Zugleich erliess er auf den 1. Januar 2009 eine Übergangsord- nung zum Gesetz über das Zentrum für Gehör und Sprache (LS 412.415, vgl. RRB Nr. 2037/2008). Die Übergangsordnung regelt die Bereiche Personal und Finanzen. Sie gilt gemäss § 14 bis 31. Dezember 2010. Gemäss § 6 lit. b des Gesetzes über das Zentrum für Gehör und Spra- che erlässt der Regierungsrat für das Zentrum für Gehör und Sprache ein Personalreglement und ein Finanzreglement. Die Ausarbeitung dieser beiden Reglemente bedarf noch weiterer Abklärungen. Insbe- sondere der Entwurf des Finanzreglements ist aufgrund der Ergebnisse des Mitberichtsverfahrens zu überarbeiten. Die beiden Reglemente können deshalb nicht bereits auf Anfang 2011 verabschiedet bzw. in Kraft gesetzt werden. Die Geltungsdauer der Übergangsordnung ist daher bis zum 31. Dezember 2011 zu verlängern.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Übergangsordnung zum Gesetz über das Zentrum für Gehör und Sprache vom 17. Dezember 2008 wird geändert.
II. Diese Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
III. Gegen diese Verordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröf- fentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen An- trag und dessen Begründung enthalten.
IV. Veröffentlichung dieses Beschlusses, der Verordnungsänderung und der Begründung im Amtsblatt.
V. Mitteilung an die Bildungsdirektion und an das Zentrum für Gehör und Sprache, Frohalpstrasse 76, 8038 Zürich.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi