RRB Nr. 1482/2021
Stiftungsstandort Zürich, Auftrag
8. Dezember 2021Deutsch3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Dezember 2021
1482. Stiftungsstandort Zürich (Kenntnisnahme und Auftrag)
Erwägungen
Im Kanton gibt es eine lange Stiftungstradition, die 1835 mit der Einfüh- rung des ersten Stiftungsrechts der Schweiz begründet worden ist. 2019 waren im Kanton Zürich 2219 gemeinnützige Stiftungen mit einem ge- schätzten Stiftungsvermögen von über 18 Mrd. Franken angesiedelt. Der Kanton Zürich ist somit der grösste Stiftungsstandort der Schweiz. In den letzten Jahren waren die Neugründungen jedoch rückläufig. Die Standortförderung im Amt für Wirtschaft und Arbeit und der Verband der Schweizer Förderstiftungen SwissFoundations haben dies zum An- lass genommen, den Stiftungssektor im Kanton einer vertieften Analyse zu unterziehen. Es wurden vorhandene Daten ausgewertet sowie 26 Ex- pertinnen und Experten aus den Bereichen Philanthropie, Recht, Finanz- sektor, Verwaltung, Business Innovation, Kultur, Wissenschaft und For- schung befragt. Die Studie kommt zum Schluss, dass der Stiftungssek- tor im Kanton Zürich mit einer bewussten Förderung weiter gestärkt wer- den könnte. Der Regierungsrat nimmt die Studie zur Kenntnis und anerkennt die gesellschaftliche Bedeutung des Stiftungssektors. Gemeinnützige Stif- tungen schaffen einen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Mehrwert für den Kanton Zürich. So spielen gemeinnützige Stiftungen sowohl für den Finanzplatz als auch für den Innovations-, Forschungs- und Sozial- standort Zürich eine zunehmend wichtige Rolle. Neben der klassischen Fördertätigkeit engagieren sich immer mehr gemeinnützige Stiftungen als Innovations- und Experimentierförderinnen und soziale Investorin- nen. Sie ermöglichen als Risikokapitalgeberinnen neue Lösungen für globale Herausforderungen und sind wichtige Brückenbauerinnen und Kooperationspartnerinnen für gesellschaftliche Entwicklungen. Die- ses Engagement steht im Interesse des Kantons Zürich. Zur Abklärung des geeigneten Vorgehens zur Vertiefung der Erkennt- nisse der Studie ist eine direktionsübergreifende Projektkoordinations- gruppe «Stiftungsstandort Kanton Zürich» unter der Leitung der Volks- wirtschaftsdirektion (Standortförderung im Amt für Wirtschaft und Arbeit) einzusetzen. Die Koordinationsgruppe umfasst auch Vertretun- gen der Finanzdirektion, der Direktion der Justiz und des Innern, des Stiftungssektors und weiterer Stakeholder. Die Projektkoordinations- gruppe ist zu beauftragen, dem Regierungsrat ein Umsetzungskonzept einschliesslich Projektorganisation zur Prüfung und Vertiefung der in der Studie empfohlenen Massnahmen zur Stärkung des Stiftungsstand- orts Zürich zur Genehmigung zu unterbreiten.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Studie zum Stiftungssektor des Kantons Zürich wird zur Kennt- nis genommen.
II. Die Volkswirtschaftsdirektion (Standortförderung im Amt für Wirt- schaft und Arbeit) wird beauftragt, zusammen mit der Finanzdirektion, der Direktion der Justiz und des Innern, dem Stiftungssektor sowie wei- teren Stakeholdern eine Projektionskoordinationsgruppe «Stiftungs- standort Kanton Zürich» zu bilden.
III. Die Projektkoordinationsgruppe wird beauftragt, ein Umsetzungs- konzept zur Prüfung und Vertiefung der in der Studie empfohlenen Mass- nahmen zur Stärkung des Stiftungsstandorts Zürich zu erarbeiten und dieses zusammen mit einer Projektorganisation dem Regierungsrat zur Genehmigung zu unterbreiten.
IV. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Direk- tion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion und die Volkswirt- schaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli