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Entscheid

RRB Nr. 1483/2009

Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 2. Quartal 2009, Freigabe

16. September 2009Deutsch4 min

Source zh.ch

Projektanträge im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 2. Quartal 2009, Freigabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. September 2009

1483. Projektantrag der Baudirektion im Rahmen des Standardpro- zesses der Immobilienverordnung, 2. Quartal 2009

Erwägungen

A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Planung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebs- liegenschaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hochbau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitionspro- jekten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV beschrieben ist. Die vorliegenden Projektanträge halten die Ergebnisse der Projektprüfung und der Nutzwertanalyse fest. Die Gewichtung der Kriterien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 429/2009 festgelegt. Stimmt der Regierungsrat den Projektanträgen zu, werden die Pro- jekte für die Weiterbearbeitung gemäss Standardprozess freigegeben. Über die weitere Entwicklung der Projekte wird gemäss Zuständigkeit nach dem allgemeinen Finanzhaushaltsrecht im Rahmen von Projek- tierungs- und Objektkreditanträgen, unter Einbezug des Immobilien- amtes, entschieden.

B. Projektantrag Gemäss § 15 ImV entscheidet der Regierungsrat über die Projektan- träge von Projekten der Klasse 1 und 2. Damit werden diese Vorhaben für die nächste Phase des Standardprozesses (Vorstudie) freigegeben. In der Phase Vorstudie wird das Projekt weiterentwickelt. In einzelnen Fällen, insbesondere bei Kleinvorhaben und Ersatzinvestitionen, ist die Phase Vorstudie weder erforderlich noch zweckmässig. Dann wird das Vorhaben direkt für die Phase Projektierung freigegeben. In dieser Phase wird das Projekt zur Baureife entwickelt. Nachstehend aufgeführter Projektantrag hat die vorgängige Nutz- wertanalyse gemäss § 12 ImV mit einem genügend hohen Nutzwert ab- geschlossen. Der Nutzwert bildet die Grundlage für die Ermittlung der Realisierungsreihenfolge.

Tabelle 1: Projektantrag Investitionsvorhaben Klasse 1 gemäss § 10 Abs. 1 lit. a ImV Objekt Projekt Realisierung Nettoinvestitionen Davon Hochbau Vorstudie Nutzer in Franken in Franken Rheinau, Kloster Umbau der Gebäude 2011–2013 44 400 000 400 000 im Zusammenhang mit Mittelschul- und Berufs- dem Nutzungskonzept bildungsamt, Stiftung «Schweizer Musikinsel Rheinau»

Projektantrag Investitionsvorhaben Klasse 1 gemäss § 10 Abs. 1 lit. a ImV – Rheinau, Klosterinsel Ausgangslage Mit RRB Nr. 944/2009 wurde das Nutzungskonzept für die Insel Rheinau genehmigt. Es geht dabei da- rum, die seit dem Jahr 2000 leer stehenden Räum- lichkeiten wieder zu nutzen. Das Nutzungskonzept sieht den Betrieb einer Musikausbildungsstätte durch die Stiftung Schweizer Musikinsel Rheinau (SMR), Hauswirtschaftskurse, ein öffentliches Restaurant und möglicherweise ein Museum vor. Schriftliche Zusagen liegen zum heutigen Zeitpunkt bereits von der SMR für die Musikausbildungsstätte und dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt für die Haus- wirtschaftskurse vor. Die Gründung der Stiftung SMR wird im dritten Quartal 2009 vollzogen. Projektziele Die Projektziele wurden mit RRB Nr. 682/2007 fest- gelegt und mit RRB Nr. 944/2009 ergänzt. Es handelt sich dabei unter anderem um die Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Investition und eine tragbare finan- zielle Belastung für den Kanton. Zudem soll mit der Umnutzung der aufgelaufene Unterhalt abgebaut werden. Die Umsetzung des Projektes kann mit Aus- nahme der Erzielung eines hohen Deckungsbeitra- ges sämtliche der gesetzten Ziele gut bis sehr gut er- reichen. Nutzwertanalyse Das Vorhaben erfüllt sowohl strategische (Einbezug der Bauteillebenszyklen, Sicherung der Werterhal- tung und Vermeidung weiterer Folgeschäden) als auch qualitative Ziele (Nachhaltigkeit, Zufriedenheit der Standortgemeinde). Es zeigte sich aber auch, dass der Bereich der SMR nur dann einen Ertrag erzielt, wenn Teile der Mieterausbauten durch den Lotteriefonds finanziert werden können.

Tabelle 2: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2009–2010 2010–2011 2011–2013

Tabelle 3: Investitionen in Franken 2009 2010 2011 2012 2013 Total Investitionskosten 50 000 350 000 2 000 000 10 000 000 32 000 000 44 400 000 Die Investitionen beruhen auf einer Grobkostenschätzung eines ex- ternen Kostenplaners und weisen eine Genauigkeit von +/–30% auf. Der Aufwand für die Phase Vorstudie (Wettbewerb und weiterfüh- rende bauliche und betriebliche Abklärungen) von Fr. 400 000 geht zu- lasten der Leistungsgruppe Nr. 8700, Immobilienamt. Er gilt als Vorlei- stung für einen Objektkredit. Das Vorhaben ist nicht Bestandteil der Realisierungsreihenfolge für den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2010–2013 (RRB Nr. 689/2009). Zur Einhaltung des KEF 2010–2013 wird die Finan- zierung für die Phase Vorstudie durch die Verwendung der Reserve Re- gierungsrat beantragt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Projektantrag für den Umbau der Gebäude auf der Kloster- insel Rheinau wird genehmigt und für die Phase Vorstudie freigegeben.

II. Die Ausgaben für die Phase Vorstudie von Fr. 400 000 gehen zulas- ten der Reserve Regierungsrat.

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi