RRB Nr. 1484/2021
Jugendhilfekommission, Amtsdauer 2019-2023, Ersatzwahl
8. Dezember 2021Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. Dezember 2021
1484. Jugendhilfekommission (Ersatzwahl)
Erwägungen
Die Jugendhilfekommission berät gemäss § 13 des Kinder- und Jugend- hilfegesetz (KJHG, LS 852.1) die für das Bildungswesen zuständige Direktion, stellt ihr Antrag zu den Stellenplänen der Kinder- und Jugend- hilfe und nimmt Stellung zu Fragen der Bedarfsplanung, der Angebots- entwicklung sowie weiteren Fragen von übergeordneter Bedeutung. Die neun bis elf Mitglieder der Jugendhilfekommission werden vom Regierungsrat gewählt (§ 13 Abs. 2 KJHG). Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist zweimal möglich. Die Wahl bedarf der Ge- nehmigung durch den Kantonsrat. Mit Beschluss Nr. 661/2019 wählte der Regierungsrat die Mitglieder der Jugendhilfekommission für die Amtsdauer 2019–2023. Die Wahl wurde am 28. Oktober 2019 vom Kan- tonsrat genehmigt (Vorlage 5563). Mirjam Schlup, Direktorin Soziale Dienste, Sozialdepartement Stadt Zürich, erklärte ihren Austritt aus der Jugendhilfekommission auf Ende Dezember 2021. Für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 wird Iris Pulfer, Departementssekretärin, Sozialdepartement Stadt Zürich, als neues Mit- glied ab 1. Januar 2022 nominiert.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Mirjam Schlup wird unter Verdankung der geleisteten Dienste auf den 31. Dezember 2021 aus der Jugendhilfekommission entlassen.
II. Als Mitglied der Jugendhilfekommission ab 1. Januar 2022 wird Iris Pulfer für den Rest der Amtsdauer 2019–2023 gewählt.
III. Die Wahl bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.
IV. Mitteilung an Mirjam Schlup und Iris Pulfer (Mitteilung durch Bildungsdirektion) sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli