RRB Nr. 1486/2010
Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht, Neuerlass, Vernehmlassung, Ermächtigung
6. Oktober 2010Deutsch2 min
Source zh.ch
Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht, Neuerlass, Vernehmlassung, Ermächtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Oktober 2010
1486. Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht (Vernehmlassung)
Erwägungen
Die Bundesversammlung hat am 19. März 2010 die Vorlage zur Struk- turreform in der beruflichen Vorsorge beschlossen; sie soll nach dem Willen des Bundesrates am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Danach wird die Aufsicht weiterhin dezentral durch die Kantone ausgeübt. Der Bund wird grundsätzlich keine direkte Aufsicht mehr ausüben. Die kantona- len Aufsichtsbehörden sollen neu rechtlich, finanziell und administrativ unabhängig sein. Zu diesem Zweck sind sie von Bundesrechts wegen als öffentlich-rechtliche Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit aus- zugestalten. Für die Verselbstständigung des Amtes für berufliche Vor- sorge und Stiftungen (BVS) als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit ist die notwendige gesetzliche Grundlage zu schaffen. Der Regierungsrat hat die Direktion der Justiz und des Innern beauftragt, einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten (RRB-Nr. 1197/2010). Inzwischen liegt der Vorentwurf für ein solches Gesetz vor. In der Folge soll ein Vernehmlassungsverfahren durchge- führt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Direktion der Justiz und des Innern wird ermächtigt, das Ver- nehmlassungsverfahren über den Vorentwurf für ein Gesetz über die BVG- und Stiftungsaufsicht durchzuführen.
II. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi