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Entscheid

RRB Nr. 149/2025

Justizvollzugskommission, Amtszeitdauer 2023-2027, Ergänzungswahl

26. Februar 2025Deutsch2 min

Source zh.ch

Justizvollzugskommission, Amtszeitdauer 2023-2027, Ergänzungswahl

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Februar 2025

149. Justizvollzugskommission (Amtsdauer 2023–2027,

Erwägungen

Ergänzungswahl) Der Direktion der Justiz und des Innern ist die Justizvollzugskommis- sion beigegeben (vgl. § 19 Straf- und Justizvollzugsgesetz [StJVG, LS 331] in Verbindung mit § 16 Justizvollzugsverordnung [LS 331.1]). Mit RRB Nr. 835/2023 erfolgten die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2023–2027. Am 20. Januar 2025 stellte die Alternative Liste Zürich (AL), die nicht in der Justizvollzugskommission vertreten ist, den Antrag, ebenfalls Einsitz in dieser Kommission nehmen zu können. Der Antrag der AL ist in Berücksichtigung von § 19 StJvG, wonach sich die Justizvollzugskommission aus Vertreterinnen und Vertretern der Strafjustiz und der Politik zusammensetzt, im Hinblick auf ein poli- tisch ausgewogenes Vertretungsverhältnis berechtigt. Die Aufnahme in die Justizvollzugskommission soll während der laufenden Amtsdauer und umgehend erfolgen. Als Vertreterin der AL wurde der Direktion der Justiz und des In- nern Kantonsrätin Lisa Letnansky gemeldet.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Als neues Mitglied der Justizvollzugskommission wird für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 rückwirkend auf den 1. Februar 2025 gewählt: – Lisa Letnansky, Kantonsrätin

II. Mitteilung an Lisa Letnansky, Spiegelgasse 5, 8001 Zürich (Ver- sand durch die Direktion der Justiz und des Innern), sowie an die Direk- tion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli