RRB Nr. 1490/2011
Entwurf des SIL-Objektblatts Flughafen Zürich, Koordination mit dem Betrieb der Luftwaffe in Dübendorf, Schreiben an das UVEK
7. Dezember 2011Deutsch10 min
Source zh.ch
Entwurf des SIL-Objektblatts Flughafen Zürich, Koordination mit dem Betrieb der Luftwaffe in Dübendorf, Schreiben an das UVEK
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Dezember 2011
1490. Entwurf des SIL-Objektblatts Flughafen Zürich / Koordination
Erwägungen
mit dem Betrieb der Luftwaffe in Dübendorf Der Regierungsrat hat am 1. Dezember 2010 zum Entwurf des SIL- Objektblatts für den Flughafen Zürich vom 16. August 2010 Stellung genommen (RRB Nr. 1728/2010). Die im Objektblatt vorgesehenen Festlegungen zum Betrieb beruhen auf dem Stationierungskonzept der Armee von 2005, wonach sich die Luftwaffe bis 2014 vom Flugplatz Dübendorf zurückzieht und der Luftraum ab diesem Datum vollum- fänglich dem Betrieb des Flughafens Zürich zur Verfügung steht. Am 12. Mai 2011 gab das VBS bekannt, dass es in Zusammenarbeit mit dem UVEK die Weiternutzung des Flugplatzes Dübendorf als Basis der Luftwaffe über das Jahr 2014 hinaus (Helikopter und Flächenflug- zeuge, keine Kampfjets) prüfe. Bis Ende 2011 soll gemäss der Medien- mitteilung des VBS eine Studie über die wirtschaftlichen, operationel- len und raumplanerischen Möglichkeiten und Auswirkungen einer militärisch-zivilen Mischnutzung in Dübendorf vorliegen. Diese Studie soll auch die Möglichkeit anderer, nicht fliegerischer Nutzungen mit- berücksichtigen. Der Regierungsrat hat seine Haltung zur zukünftigen Entwicklung des Flugplatzareals Dübendorf mehrfach geäussert (vgl. RRB Nr. 751/2010 betreffend Flugplatzareal Dübendorf, Abschluss der Testplanung und weiteres Vorgehen; Beantwortung der Anfragen KR-Nr. 325/2010 betreffend Gebietsmanagement Flugplatzareal Dübendorf, KR-Nr. 131/ 2011 betreffend Eventualplanungen auf fremdem Grund und Boden, Finanzierung «Planung Flughafenareal Dübendorf» und KR-Nr. 148/2011 betreffend Sistierung Planungsarbeiten für Militärflugplatz Dübendorf). Mit Schreiben vom 15. November 2011 unterbreitet das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) dem Regierungsrat Anpassungen am Objekt- blattentwurf zur Stellungnahme, mit der Begründung, dass die Möglich- keit eines Weiterbetriebs des Militärflugplatzes Dübendorf Anpassun- gen an verschiedenen Abflugrouten des Flughafens Zürich erfordere. Die Umsetzung der im SIL geplanten Flugrouten für den Flughafen Zürich sei mit dem militärischen Flugbetrieb auf dem Militärflugplatz Dübendorf (namentlich mit dem militärischen IFR-Verkehr) nicht ver- einbar. Solange die Luftwaffe diesen Betrieb weiterführe, müssten die zivilen Abflugrouten wie heute um die Kontrollzone des Militärflug- platzes Dübendorf herum bzw. darüber hinweg geführt werden. Aus diesem Grund beabsichtigt das BAZL, im SIL-Objektblatt zusätzlich zu
den bestehenden Flugrouten auch solche zu berücksichtigen, die zu kei- nen Konflikten mit dem Betrieb des Militärflugplatzes Dübendorf füh- ren. Anzupassen ist zu diesem Zweck insbesondere die Routenführung der Abflüge ab Piste 28 Richtung Südwesten (Ausflugpunkte VEBIT, ROTOS), Süden (Ausflugpunkt GERSA) und Osten. Mit der Offenhal- tung dieser alternativen Flugrouten soll die Abstimmung des Betriebs des Flughafens Zürich und des Militärflugplatzes Dübendorf auf jeden Fall gewährleistet sein. Die im SIL-Objektblatt zur Festlegung vorgesehenen Betriebsva- rianten wurden bezüglich ihrer Lärmauswirkungen mit den alternativen Abflugrouten berechnet. Die Lärmbelastungskurven zeigen nur geringe Unterschiede zu den Kurven der bestehenden Betriebsvarianten. Die deutlichste Abweichung ist im Bereich der Planungswerte zwischen Furt- und Limmattal, überwiegend ausserhalb des Siedlungsgebiets, festzustellen. Die Veränderungen an der im SIL-Objektblatt und im kantonalen Richtplan vorgesehenen Abgrenzungslinie sind geringfügig. Das BAZL beabsichtigt, die Lärmbelastungskurven der alternativen Abflugrouten in die bereits bestehenden, umhüllenden Lärmbelastungs- kurven des Objektblattentwurfs vom 16. August 2010 zu integrieren. Die An- und Abflugrouten selber werden nicht im SIL-Objektblatt, sondern auf Stufe Betriebsreglement festzulegen sein. Das für enteignungsrechtliche Verfahren zuständige Immobilienamt geht deshalb davon aus, dass die aufgrund eines Weiterbetriebs des Flugplatzes Dübendorf notwendigen ergänzenden Betriebsvarianten für den Flughafen Zürich zu keinen entschädigungsrechtlichen Folgen führen. Auch aus Sicht des Lärmschutzes sind keine Bemerkungen an- zubringen.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK): Mit Schreiben vom 15. November 2011 haben Sie den Regierungsrat eingeladen, Stellung zu Anpassungen am Entwurf des Sachplans Infra- struktur der Luftfahrt, Objektblatt Flughafen Zürich vom 16. August 2010 (SIL-Objektblatt) zu nehmen. Die Anpassungen werden dadurch verursacht, dass das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in Zusammenarbeit mit Ihrem Departement Möglichkeiten für einen Weiterbetrieb des Militärflug- platzes Dübendorf prüft. Die Anpassungen am SIL-Objektblatt sollen sicherstellen, dass der Betrieb des Flughafens Zürich sowohl ohne als
auch mit einem Weiterbetrieb des Militärflugplatzes Dübendorf gewähr- leistet ist. Wir danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme und äus- sern uns wie folgt. Wir sprechen uns aufgrund der Ergebnisse der breit angelegten Test- planung und nach Anhörung aller massgeblichen Interessengruppen (vgl. RRB Nr. 751/2010) nach wie vor entschieden gegen eine weitere aviatische Nutzung des Flugplatzareals Dübendorf durch Flächenflug- zeuge aus. Diese Haltung kommt auch in der Vorlage der Gesamtüber- prüfung des kantonalen Richtplans zum Ausdruck. An dieser Haltung und den entsprechenden Richtplanänderungen wird auch trotz des Vorbehalts im entsprechenden Vorprüfungsbericht des Bundes fest- gehalten. Wir haben am 1. Dezember 2010 im Rahmen des Verfahrens zur An- hörung der Behörden und zur Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Art. 4 des Raumplanungsgesetzes (RPG, SR 700) bereits ausführ- lich zum Entwurf des SIL-Objektblatts Stellung genommen. An dieser Stellungnahme halten wir unverändert fest. Die nun vorgesehenen Anpassungen am SIL-Objektblatt betreffen Festlegungen zu den Lärmbelastungskurven und verschiedene Abstim- mungsanweisungen zwischen dem zivilen und dem militärischen Flug- betrieb. Die alternativen Flugrouten ab Piste 28, die für den Fall eines Weiterbetriebs des Militärflugplatzes Dübendorf reserviert werden sollen und welche die Verschiebungen der Lärmbelastungskurven ver- ursachen, werden hingegen nicht im SIL-Objektblatt, sondern später im Rahmen des Betriebsreglementes festzulegen sein. Wir behalten uns in diesem Zusammenhang unser Weisungsrechte bezüglich Gesuchen der Flughalterin um Änderungen des Betriebsreglementes mit wesentlichen Auswirkungen auf die Fluglärmbelastung im Sinne von § 19 Abs. 1 des Flughafengesetzes (LS 748.1) ausdrücklich vor. Im Rahmen der Teilrevision des kantonalen Richtplans, Kapitel 4.7.1 «Flughafen Zürich», soll in Abstimmung mit dem SIL-Objektblatt die sogenannte Abgrenzungslinie verbindlich und für einen langfristigen Zeithorizont festgelegt werden. Es ist festzustellen, dass die vorgese- henen Anpassungen am SIL-Objektblatt nur zu geringfügigen Verände- rungen an der Abgrenzungslinie führen. Die übrigen angepassten Fest- legungen im SIL-Objektblatt weisen keinen Abstimmungsbedarf mit dem kantonalen Richtplan auf. Materiell ist somit nichts gegen die vor- gesehenen Änderungen einzuwenden. Zu beanstanden sind jedoch in politischer und formeller Hinsicht der Anlass und der Zeitpunkt der Anpassungen, welche die Planungssicher- heit im Umfeld beider Flughafenanlagen beeinträchtigen. Das UVEK hat 2004 den SIL-Prozess Flughafen Zürich mit dem Ziel eröffnet, möglichst rasch Rechts- und Planungssicherheit rund um den Betrieb
des Flughafens Zürich herzustellen. Zu diesem Zweck sind auch der SIL-Prozess und die Teilrevision des kantonalen Richtplans möglichst schnell abzuschliessen. Als Eigentümer ist es dem Bund grundsätzlich unbenommen, Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten. Hingegen beein- trächtigt es die angestrebte Rechts- und Planungssicherheit schwer, wenn nach sieben Jahren intgensiver Sachplanung an der das VBS be- teiligt war, die Planung in eine neu Runde gehen muss. Die Einführung neuer Betriebsvarianten ist auch unter dem Gesichtspunkt stossend, dass sie während der formellen Verfahren für den Erlass des SIL-Ob- jektblatts und der Teilrevision des kantonalen Richtplans erfolgen und die öffentlichen Mitwirkungsverfahren bereits abgeschlossen sind. Die Vorlage zur Teilrevision des kantonalen Richtplans, Kapitel 4.7.1 «Flughafen Zürich», ist auf Antrag des Regierungsrates am 30. März 2011 (Vorlage 4788) an den Kantonsrat überwiesen worden und wird derzeit in den vorberatenden Kommissionen behandelt. Änderungen an der Vorlage sind nur noch auf Antrag durch den Kantonsrat möglich. Die Beratungen in den Kommissionen und im Kantonsratsplenum werden voraussichtlich das erste Halbjahr 2012 beanspruchen. Gemäss der Medienmitteilung des VBS vom 12. Mai 2011 sollen die Grundlagen für einen Entscheid über den Weiterbetrieb des Militär- flugplatzes Dübendorf Ende 2011 vorliegen. Damit sollte genügend Zeit bestehen, um noch während der Beratungen der Kantonsratskom- missionen Grundsatzentscheide zum Betrieb des Militärflugplatzes Dübendorf zu treffen. Rasche Entscheide über die Aufgabe oder den Weiterbetrieb des Flugplatzes Dübendorf sind auch erforderlich, um in den Gemeinden rund um den Flugplatz Planungssicherheit (Raumpla- nung; Baubewilligungen) herzustellen. Wird der Grundsatzentscheid über den Weiterbetrieb des Militärflugplatzes Dübendorf innert nütz- licher Frist getroffen, kann auch beurteilt werden, ob eine Anpassung von SIL und Richtplan überhaupt erforderlich ist oder nicht. Benötigt der Grundsatzentscheid längere Zeit und würde sein Abwarten den SIL- und den Richtplanprozess verzögern, müssen die Gründe dafür und der weitere Entscheidungsablauf geklärt sein. Wir weisen darauf hin, dass die nun vorgesehenen alternativen Ab- flugrouten ab Piste 28 nicht den ganzen Abstimmungsbedarf zwischen beiden Flughafenanlagen abdecken. Für die Abflüge ab Piste 16 ist eine Prioritätenregelung zwischen dem zivilen und dem militärischen Flug- betrieb nach wie vor nötig und ausstehend. Zusammenfassend gelangen wir zum Schluss, dass die Verfahren für den Erlass des SIL-Objektblatts und die Teilrevision des kantonalen Richtplans, Kapitel 4.7.1 «Flughafen Zürich», im Interesse der Planungs- und Rechtssicherheit möglichst schnell zu Ende geführt werden sollten. Die vorgesehenen Anpassungen am Entwurf des SIL-Objektblatts
Flughafen Zürich sollten erst dann vorgenommen werden, wenn der Grundsatzentscheid des Bundes über die künftige Nutzung des Flug- platzareals Dübendorf dies tatsächlich erfordert. Kann dieser nicht in- nert nützlicher Frist getroffen werden und würde sein Abwarten den SIL- und den Richtplanprozess verzögern, müssen die Gründe dafür und der weitere Entscheidungsablauf geklärt sein, bevor Antrag für eine Anpassung des kantonalen Richtplans gestellt werden kann. Ange- sichts der politischen Tragweite und der Dringlichkeit der vorliegenden Geschäfte werden wir mit separatem Schreiben um eine Aussprache zwischen der Vorsteherin des UVEK, dem Vorsteher des VBS und einer Delegation des Regierungsrates ersuchen.
II. Schreiben an die Vorsteherin des UVEK und den Vorsteher des VBS: Mit Schreiben vom 15. November 2011 wurden wir durch das Bun- desamt für Zivilluftfahrt (BAZL) über geplante Anpassungen am SIL- Objektblatt Flughafen Zürich zwecks Koordination mit dem Betrieb der Luftwaffe in Dübendorf informiert und auf den 9. Dezember 2011 zu einer Anhörung eingeladen. Vorab möchten wir unser Befremden über den Zeitpunkt der Ände- rungen und die Art und Weise, wie wir davon erfahren, zum Ausdruck bringen. Der SIL-Prozess ist in einem sehr fortgeschrittenen Stadium und das VBS war seit Beginn des Prozesses direkt beteiligt. Dass der Abstimmungsprozess zwischen dem Flughafen Zürich und Flugplatz Dübendorf nach sieben Jahren intensiver Sachplanung in eine neue Runde gehen muss, beeinträchtigt die angestrebte Rechts- und Planungs- sicherheit sowie das Vertrauen der Bevölkerung in den Prozess schwer. Wir sprechen uns aufgrund der Ergebnisse der breit angelegten Test- planung und nach Anhörung aller massgeblichen Interessengruppen nach wie vor entschieden gegen eine weitere aviatische Nutzung des Flugplatzareals Dübendorf durch Flächenflugzeuge aus. Diese Haltung kommt auch in der Vorlage zur Richtplangesamtüberprüfung zum Aus- druck. Wir halten daran und an den entsprechenden Richtplanänderungen trotz des Vorbehalts im Vorprüfungsbericht des Bundes fest. Unsere ausführliche Stellungnahme zu den Vorschlägen des BAZL finden Sie in der Beilage. Wichtig ist uns insbesondere, dass für eine längerfristige Planungs- sicherheit (Raumplanung; Baubewilligungen) in den Gemeinden der Entscheid über die Aufgabe oder den Weiterbetrieb des Flugplatzes Dübendorf rasch zu treffen ist. Angesichts der politischen Tragweite des vorliegenden Geschäfts ersuchen wir Sie um eine gemeinsame Bespre- chung mit Ihnen beiden zur künftigen Nutzung des Flugplatzareals Dü- bendorf. Unsere Gesprächsdelegation wird aus Regierungspräsidentin
Dr. Ursula Gut-Winterberger sowie den Regierungsräten Markus Kägi (Baudirektor) und Ernst Stocker (Volkswirtschaftsdirektor) bestehen. Gerne erwarten wir Ihre Vorschläge für einen Gesprächstermin im Januar 2012.
III. Kopie der Zuschrift gemäss Dispositiv II an das SIL-Koordinations- gremium und an die Regierungsräte der Nachbarkantone.
IV. Mitteilung an die Kommissionen für Planung und Bau bzw. für Verkehr, Energie und Umwelt des Kantonsrates, die Mitglieder des Re- gierungsrates, die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi