RRB Nr. 1493/2021
Covid-19, Nationale Teststrategie nach den Entscheiden der eidgenössischen Räte, Schreiben ans EDI
13. Dezember 2021Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Dezember 2021
1493. Nationale Teststrategie nach den Entscheiden der eidgenössischen Räte (Konsultation) Mit Mitteilung vom 10. Dezember 2021 wurden die Kantone vom Eidge- nössischen Departement des Innern zu einer Konsultation zur nationa- len Teststrategie nach den Entscheiden der eidgenössischen Räte einge- laden. Die Vorlage sieht vor, dass der Bund neu die Kosten von nasopharyn- gealen Antigen-Schnelltests sowie von der individuellen Teilnahme an Speichel-PCR-Pooltests übernimmt. Zudem soll bei repetitiven Tests zwingend ein Testzertifikat ausgestellt werden müssen. Der Regierungsrat unterstützt die vorgeschlagenen Anpassungen der Covid-19-Verordnung 3 (SR 818.101.24). Einzelheiten ergeben sich aus der Beantwortung der gestellten Fragen.
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, 3003 Bern (auch via Umfragetool): Mit Mitteilung vom 10. Dezember 2021 haben Sie uns zur Konsultation zur nationalen Teststrategie nach den Entscheiden der eidgenössischen Räte eingeladen. Wir beantworten Ihre Fragen gerne wie folgt:
1. Ist der Kanton grundsätzlich mit den Anpassungen der Covid-19-Verordnung 3 einverstanden? Ja
2. Befürwortet der Kanton, dass die Testkosten für präventive Sars-CoV-2 Schnelltests zur Fachanwendung vom Bund wieder getragen werden? Ja
3. Befürwortet der Kanton, dass die Testkosten für die individuelle Teilnahme an PCR-Pooltests vom Bund getragen werden? Ja
4. Wie lange benötigt der Kanton, um die notwendigen Ressourcen und Prozesse zu etablieren, damit im Rahmen des repetitiven Testens nachfolgend Testzertifikate für negative Testergebnisse ausgestellt werden können? 1 Monat
5. Befürwortet der Kanton, dass die Testkosten für Einzel-PCR- Tests, die zur Ausstellung eines Zertifikats führen, nicht vom Bund übernommen werden? Ja
6. Ist der Kanton einverstanden, dass die Testkosten für Selbsttests nicht vom Bund getragen werden? Ja
7. Befürwortet der Kanton, dass Antikörpertests, die keine medizinische oder epidemiologische Indikation aufweisen, nicht vom Bund bezahlt werden? Ja
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Gesundheits- direktorenkonferenz (office@gdk-cds.ch) sowie an die Gesundheitsdirek- tion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli