Lexipedia

Entscheid

RRB Nr. 1494/2021

Covid-19-Verordnung besondere Lage, Änderung, Schreiben ans EDI

13. Dezember 2021Deutsch5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Dezember 2021

1494. Coronamassnahmen, Änderung der Covid-19-Verordnung besondere Lage (Konsultation) Mit Schreiben vom 10. Dezember 2021 wurden die Kantone vom Eidge- nössischen Departement des Innern zu einer Konsultation zur Änderung der Covid-19-Verordnung besondere Lage (SR 818.101.26) eingeladen. Angesichts der sich weiterhin verschlechternden epidemiologischen Lage und der hohen Belastung der Spitalstrukturen sowie der Unsicher- heiten im Zusammenhang mit der Omikron-Variante werden vorsorglich zwei Varianten zum weiteren Vorgehen in der Pandemiebekämpfung zur Konsultation unterbreitet. Variante 1 sieht die Einführung einer umfas- senden 2G-Regel vor, Variante 2 sieht darüber hinaus Teilschliessungen für gewisse Bereiche vor, bei denen eine Masken- oder Sitzpflicht nicht umgesetzt werden kann. Der Regierungsrat begrüsst, dass Schliessungen möglichst abgewen- det werden sollen und dass der Bundesrat Vorschläge für weitergehende Massnahmen unterbreitet, die er ergreifen kann, wenn es die Situation erfordert. Einzelheiten ergeben sich aus der Beantwortung der gestellten Fragen.

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, 3003 Bern (auch via Umfragetool): Mit Schreiben vom 10. Dezember 2021 haben Sie uns zur Konsulta- tion zur Änderung der Covid-19-Verordnung besondere Lage (SR 818. 101.26) eingeladen. Wir beantworten Ihre Fragen gerne wie folgt:

1. Ist der Kanton damit einverstanden, dass weitergehende Mass- nahmen ergriffen werden? Ja

2. Oder soll eine weitere Belastung des Spitalsystems in Kauf genommen werden? Nein

3. Ist der Kanton damit einverstanden, dass an Universitäten und Hochschulen wiederum Fernunterricht gelten soll? Nein Bemerkungen Die Corona-Fallzahlen an den Hochschulen sind sehr tief und die Impfquote unter den Studierenden und Mitarbeitenden sehr hoch. Die Schutzkonzepte (Zertifikats- und Maskenpflicht sowie Tests) haben sich bewährt. Teil(schliessungen) des Hochschulbetriebs hätten schwerwie- gende Auswirkungen auf die Ausbildungsverläufe und nicht zuletzt auf die psychische Gesundheit vieler Hochschulangehöriger. Im Übrigen sollten unbedingt die Regelungen in Bezug auf die höhere Berufsbildung (Höhere Fachschulen sowie Vorbereitungskurse für Be- rufsprüfungen und höhere Fachprüfungen) geklärt werden. In diesen Be- reichen soll neu gemäss Covid-19-Verordnung besondere Lage die 2G- Regel eingeführt werden. Dies hätte zur Folge, dass ungeimpfte und nicht genesene Personen von der Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltun- gen vor Ort ausgeschlossen werden müssten, was mit einschneidenden Konsequenzen verbunden wäre. Die Bildungsinstitutionen wären unter Umständen gezwungen, in Ergänzung zu ihrem regulären Unterricht Fernunterrichtsangebote bereitzustellen, was mit erheblichem organisa- torischem Aufwand verbunden wäre. Zudem eignet sich der weitgehend praxisorientierte Unterricht auf Stufe der höheren Berufsbildung nur sehr bedingt für die Vermittlung im Fernunterricht. Vor dem Hintergrund des ohnehin bestehenden Fachkräftemangels ist eine weitere Beeinträchtigung des Hochschulbetriebs und der höhe- ren Berufsbildung unbedingt zu vermeiden.

4. Ist der Kanton mit der obligatorischen Maskenpflicht ab der Sekundarstufe II einverstanden? Ja

5. Würde der Kanton die Einführung einer obligatorischen Maskenpflicht auch in tieferen Stufen befürworten? Ja

6. Wenn ja, ab welcher Stufe? Primarschule Bemerkungen Mit Änderung vom 24. November 2021 der Verordnung über Mass- nahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie im Bildungsbereich (V Covid-19 Bildungsbereich, LS 818.14) wurde im Kanton Zürich per 1. De- zember 2021 eine generelle Maskentragpflicht für Schülerinnen und Schü-

ler ab der 4. Klasse eingeführt. Ab dem 3. Januar 2022 wird diese Masken- tragpflicht auch auf alle Schülerinnen und Schüler der 1. bis 3. Klasse der Primarstufe ausgeweitet. Diese Massnahme ist einstweilen bis zum 24. Ja- nuar 2022 befristet.

7. Befürwortet der Kanton die Home-Office-Pflicht? Nein

8. Ist der Kanton mit den Einschränkungen für nicht immunisierte Personen bei privaten Treffen im Innenbereich einverstanden? Nein Bemerkungen Der Kanton Zürich hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach dafür ausgesprochen, dass nur Massnahmen beschlossen werden sollen, die auch umgesetzt und vollzogen werden können. Dies ist bei der vor- liegenden Massnahme nicht möglich.

9. Ist der Kanton mit der 2G-Regel für Bereiche mit Möglichkeit für eine Masken- und/oder Sitzpflicht einverstanden? Ja

10. Ist der Kanton einverstanden, dass für Restaurants die 2G-Regel anstelle der 2G-plus-Regel gelten soll? Ja

11. Ist der Kanton mit der 2G-plus-Regel für Bereiche ohne Möglichkeit für eine Masken- und Sitzpflicht einverstanden? Ja Bemerkungen Personen, die bereits eine Auffrischimpfung (Booster) erhalten haben, sollen von der 2G-plus-Regel oder einer allfälligen Maskenpflicht aus- genommen werden.

12. Ist der Kanton mit der 2G-Regel und einer Masken- und Sitz- pflicht einverstanden (ohne Konsumation am Sitzplatz)? Nein Bemerkungen Vollständige Schliessungen gewisser Bereiche sind unter allen Um- ständen zu verhindern.

13. Ist der Kanton mit der Schliessung der Bereiche ohne Möglich- keit einer Maskenpflicht einverstanden? Nein

14. Welche Variante soll nach Ansicht des Kantons in einem nächsten Schritt ergriffen werden? Variante 1

15. Würde der Kanton eine Beschränkung des aktuell geltenden Testregimes bei Einreisen in die Schweiz für geimpfte und genesene Personen auf nur noch einen Test befürworten? Ja Bemerkungen Geimpfte und genesene Personen mit Zertifikat, die aus dem Schen- gen-Raum in die Schweiz einreisen, sollen – analog zu den Regelungen in den Nachbarländern – von der Testpflicht befreit werden. Die Prüfung des für die Einreise erforderlichen Tests sollte im Fall des Flugverkehrs (weiterhin) am Abflugort beim Check-in erfolgen.

16. Ist der Kanton der Ansicht, dass geimpfte und genesene Personen nach der Einreise in die Schweiz auf die Durchführung eines zweiten Covid-19-Tests verzichten können? Ja

17. Ist der Kanton damit einverstanden, dass Personen bei der Einreise in die Schweiz auch einen Antigen-Schnelltest (Gültigkeits- dauer 24 Stunden) vorweisen können, anstelle nur eines PCR-Tests? Ja

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Gesundheits- direktorenkonferenz (office@gdk-cds.ch) sowie an die Gesundheitsdirek- tion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli