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Entscheid

RRB Nr. 15/2014

Strassen Zürich, Witikonerstrasse RVS 30051, Projektgenehmigung

7. Januar 2014Deutsch3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Januar 2014

15. Strassen (Zürich, Witikonerstrasse RVS 30051)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 28. Mai 2013 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung der Bushaltestelle «Schlyfi», Zürich (Bau Nr. 12 028), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Unterhaltspauschale. Das Projekt sieht Erneuerungsarbeiten im Bereich der Bushaltestelle «Schlyfi» vor. Mit der Sanierung der Bushaltestelle werden die Beläge erneuert und die Bushaltestelle mit einer Betonplatte ausgestattet. Die Haltestellenkante soll zudem im Zuge der Unterhaltsarbeiten behinder- tengerecht ausgestaltet werden. Dazu wird die Kante des Gehweges um einige Meter gegen Osten und die Lage der Bushaltestelle geringfügig gegen Norden verschoben. Durch die neue Lage der Haltestelle wird der übrige Strassenverkehr einen stehenden Bus nicht mehr überholen können. Der bestehende Fussgängerübergang wird weiterhin nur auf Anmeldung hin geregelt. Der Baubeginn ist für Anfang 2014 vorgesehen. Die Bauarbeiten dauern etwa drei Wochen. Mit Begehrensäusserung vom 8. Oktober 2012 hat sich das AFV mit Vorbehalten zum Projekt geäussert. Die Vorbehalte betrafen die Anord- nung der Haltestelle und die behindertengerechte Ausgestaltung der Haltestelle. Die Bereinigung ergab, dass für die Anordnung einer behin- dertengerecht ausgestalteten Haltestelle an dieser Lage kein wesent- licher Anordnungsspielraum besteht. Die Lage der Bushaltestelle ergibt sich aus den Anforderungen für einen behindertengerechten Ausbau (Mindestbreiten, gerade Haltekante) sowie der angrenzenden Topo- grafie (hohe Stützmauer, Hanglage). Da sich in unmittelbarer Nähe der Haltestelle ein Wohnheim für Menschen mit Sehbehinderung befindet und ein hindernisfreier Wanderweg geplant wird, besteht ein erhebliches Interesse an der behindertengerechten Ausgestaltung der Haltestelle. Ein sicheres Überholen des stehenden Busses ist an dieser Stelle wegen der ungenügenden Sichtverhältnisse nicht möglich, weshalb dies mit baulichen Massnahmen unterbunden werden soll. Dies hat grund- sätzlich einen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit für den motorisierten Individualverkehr. Die Haltestelle wird tagsüber durch eine Buslinie im 7,5-Minuten-Regeltakt sowie durch zwei Nachtbuslinien bedient. Auf-

grund dieser eher geringen Frequentierung erweist sich der Einfluss auf die Leistungsfähigkeit als vernachlässigbar. Der Anordnung einer Kap- haltestelle kann somit unter den gegebenen Umständen zugestimmt werden. Da das Vorhaben von untergeordneter Bedeutung ist, hat die Stadt Zürich auf eine Mitwirkung der Bevölkerung nach § 13 StrG sowie auf ein Planauflageverfahren gemäss §§ 16/17 StrG verzichtet. Das Projekt wurde mit Verfügung Nr. 130 des Tiefbau- und Entsorgungsdeparte- mentes der Stadt Zürich vom 6. Mai 2013 festgesetzt und ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Bushaltestelle «Schlyfi», betragen Fr. 437 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Unterhaltspauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 292 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) den- jenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Unterhaltspauschale gemäss § 47 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung der Bushaltestelle «Schlyfi», Zürich, wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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