RRB Nr. 1508/2011
Anfrage Ursina Egli, Stäfa betreffend dem E-Voting endlich zum Durchbruch verhelfen, Beantwortung
13. Dezember 2011Deutsch6 min
Source zh.ch
Anfrage Ursina Egli, Stäfa betreffend dem E-Voting endlich zum Durchbruch verhelfen, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 287/2011
Sitzung vom 13. Dezember 2011
1508. Anfrage (Dem E-Voting endlich zum Durchbruch verhelfen) Kantonsrätin Ursina Egli, Stäfa, hat am 3. Oktober 2011 folgende An- frage eingereicht: Die elektronische Stimmabgabe (E-Voting) ist technisch ausgereift und birgt für die Demokratie und die Stimmberechtigten zahlreiche Vorteile. Für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer führt das E-Voting zu einer erheblichen Vereinfachung der Stimmabgabe. Schwie- rigkeiten, die sich durch den Postverkehr ergeben, können weitest- gehend ausgeräumt werden. E-Voting soll mittelfristig aber auch für alle Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit Wohnsitz in der Schweiz möglich sein. Insbesondere bei den jungen Wählerinnen und Wählern, die mit dem Internet gross geworden sind, könnte sich E-Voting positiv auf die Stimm- und Wahlbeteiligung auswirken. Zudem können auf die- sem Weg Aufwand und Fehlermöglichkeiten beim Auszählen minimiert werden. E-Voting ist ein Kernelement eines zukunftsgerichteten und bürgernahen Service Public. Die an der Frühjahrestagung der Staatsschreiberkonferenz disku- tierte «Strategische Planung Vote électronique» (Roadmap) sprach sich u. a. für die Einsetzung eines neunköpfigen Steuerungsausschusses «Vote électronique» für die Behandlung strategischer und politischer Fragen aus. Dieser Steuerungsausschuss setzt sich aus Vertretern von Bund und Kantonen – darunter auch der Kanton Zürich – zusammen. Im Kanton Zürich geht nun 2011 die Versuchsphase in 11 Gemeinden sowie den Stadtkreisen 1 und 2 in Zürich und dem Stadtkreis Altstadt in Winterthur zu Ende. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beant- wortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Trägt der Regierungsrat das erklärte Ziel dieses Steuerungsausschus- ses mit, bis 2015 einer Mehrheit der Auslandschweizer und Ausland- schweizerinnen die elektronische Stimmabgabe zu ermöglichen?
2. Warum gehört der Kanton Zürich nicht zu jenen vier Kantonen (AG, BS, SG, GB), welche den Auslandschweizern und Auslandschweize- rinnen bereits anlässlich der eidg. Wahlen 2011 die elektronische Stimmabgabe ermöglichen?
3. Trägt der Regierungsrat die weiteren Zielsetzungen der «Strategi- schen Planung Vote électronique» (Roadmap) mit?
4. Bis wann wird der Kanton Zürich sämtlichen Stimm- und Wahl- berechtigten die elektronische Stimmabgabe anbieten?
5. Nur 13 Kantone sind an den Versuchen zur elektronischen Stimmab- gabe beteiligt. Ist der Regierungsrat bereit, als E-Voting-Pionier eine Vorbildfunktion wahrzunehmen und sich bei den anderen 13 Kanto- nen für die Einführung des E-Voting stark zu machen?
6. Welche Kantone beabsichtigen, sich in technischer Hinsicht dem Zürcher System für die elektronische Stimmabgabe anzuschliessen? Ist der Regierungsrat weiterhin bereit, diese Kantone mit seiner tech- nischen Lösung für das E-Voting zu unterstützen?
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Ursina Egli, Stäfa, wird wie folgt beantwortet: Seit 2005 führte der Kanton Zürich im Rahmen eines Pilotprojektes in einer Auswahl von Gemeinden Testabstimmungen mit E-Voting durch. Mit Beschluss Nr. 1391 vom 16. November 2011 hat der Regie- rungsrat vom Schlussbericht des Statistischen Amtes zur Testphase 2008 bis 2011 Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen ab 2012 fest- gelegt. Im Sinne der von ihm beschlossenen E-Government-Strategie strebt der Regierungsrat für die Zukunft einen flächendeckenden Einsatz von E-Voting für alle Stimmberechtigten an. Er hat deshalb entschieden, die Testabstimmungen mit dem bestehenden kantonalen E-Voting-System auf Ende 2011 einzustellen sowie die Direktion der Justiz und des Innern zu beauftragen, die Möglichkeiten des Einsatzes eines neuen künftigen E-Voting-Systems zu prüfen. Das neue System soll insbesondere auf einem zentralen Stimmregister beruhen und nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen und unter Mit- wirkung des Bundes entwickelt und eingesetzt werden. Dabei sind die von Bund und Kantonen gemeinsam formulierten Sicherheitsstandards zu beachten und es soll eine möglichst papierlose Abwicklung, d. h. ohne brieflichen Versand der Abstimmungsunterlagen einschliesslich der Stimmrechtsausweis erfolgen. Die Möglichkeiten zum Einsatz eines solchen Systems werden nunmehr im Rahmen eines Vorprojektes von der Direktion der Justiz und des Innern geprüft.
Zu Frage 1: Ergänzend wurde die Direktion der Justiz und des Innern beauftragt, für die im Kanton Zürich stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer die Erfassung in einem zentralen Stimmregister sowie die Möglichkeiten einer Beherbergung auf dem E-Voting-System eines andern Kantons zu prüfen und dem Regierungsrat entsprechend Antrag zu stellen. In diesem Sinne unterstützt der Regierungsrat das Ziel, den im Kanton Zürich stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern eine elektronische Stimmabgabe zu ermöglichen. Ob dies bereits bis 2015 möglich ist, wird im Rahmen der erwähnten Vorprojekte zu prüfen sein. Zu Frage 2: Im kantonalen und eidgenössischen Wahljahr 2011 wurde darauf verzichtet, in den 13 Testgemeinden des Kantons Zürich E-Voting bei gemeindeübergreifenden Wahlen einzusetzen. Davon ausgenommen waren zweite Wahlgänge für Majorzwahlen. Der Grund lag darin, dass in früheren Wahljahren technische Pannen mit der WABSTI-Software aufgetreten waren. Da das WABSTI-System mit dem E-Voting-System über eine Schnittstelle verbunden war, wollte man für das Wahljahr keine unnötigen Risiken eingehen und verzichtete deshalb bei den Wahlen grundsätzlich auf den Einsatz von E-Voting. Oberstes Gebot war die pannenfreie Durchführung der Wahlen, was auch gelang. Zu Fragen 3 und 4: Die von der Bundeskanzlei im Frühjahr 2011 erstellte strategische Planung zu Vote électronique sieht insbesondere eine prioritäre Be- handlung der Auslandschweizer-Stimmberechtigten sowie der Menschen mit Sehbehinderung vor. Weiter plant die Bundeskanzlei, dem Bundes- rat im Frühjahr 2013 Antrag über die Erhöhung der geltenden Limiten (E-Voting für höchstens 10% der eidgenössischen Stimmberechtigten, bei obligatorischen Referenden, bei denen auch das Ständemehr ent- scheidend ist, nicht mehr als 20% der jeweils betroffenen kantonalen Wählerschaften, ohne Berücksichtigung des Anteils der stimmberech- tigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer) zu stellen. Dabei soll eine schrittweise Erweiterung der zu E-Voting-Versuchen zuge- lassenen Wählerschaft erfolgen. Bedingung dazu soll insbesondere die pannenfreie Durchführung einer entsprechenden Anzahl von Ver- suchen sein. Grundlage dazu werden auch die 2012 zu definierenden Sicherheitsstandards sein und die eidgenössische Verordnung über die politischen Rechte soll dementsprechend 2013 angepasst werden. Dem- gegenüber strebt der Regierungsrat für den Kanton Zürich für die Zu-
kunft einen kantonsweit flächendeckenden Einsatz von E-Voting mit einem neuen System an, in Beachtung der vom Bund und Kanton gemeinsam formulierten Sicherheitsstandards. Bis wann ein solcher flächendeckender Einsatz möglich sein wird, ist aufgrund der geltenden Vorschriften des Bundes zurzeit noch offen. Zu Frage 5: Der Regierungsrat hat in seinem Beschluss vom 16. November 2011 ausdrücklich festgehalten, dass die Entwicklung und der Einsatz eines neuen Systems nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen und unter Mitwirkung des Bundes erfolgen sollen. In diesem Sinne wird sich der Regierungsrat bei den anderen Kantonen der Schweiz für ein gemeinsames Vorgehen einsetzen. Zu Frage 6: Der Regierungsrat hat entschieden, ab 2012 auf weitere Testabstim- mungen mit dem bestehenden kantonalen E-Voting-System zu verzich- ten. In diesem Sinne ist auch der Anschluss weiterer Kantone an das Zürcher System nicht mehr möglich. Wie in der Beantwortung der Frage 5 erwähnt, strebt der Regierungsrat jedoch die Entwicklung eines neuen Systems zusammen mit anderen Kantonen und unter Mitwir- kung des Bundes an. Schliesslich hat der Regierungsrat die Direktion der Justiz und des Innern beauftragt, die Sicherheitsinfrastruktur des bestehenden Systems im bisherigen Umfang zugunsten des E-Voting- Systems des Konsortiums (eine Kopie des E-Voting-Systems des Kan- tons Zürich) zur Ermöglichung einer Beherbergung der Ausland- schweizer-Stimmberechtigten bei eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Urnengängen bis Ende 2014 weiter zu betreiben. In die- sem Sinne ist die Unterstützung dieser Kantone sichergestellt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi