RRB Nr. 151/2018
Gemeindewesen, Primarschulgemeinde Birmensdorf, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
28. Februar 2018Deutsch2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Februar 2018
151. Gemeindeordnung (Primarschulgemeinde Birmensdorf)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV) regeln die politi- schen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zu- ständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeindeordnun- gen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regierungsrat prüft die Gemeindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Ge- nehmigung wirksam (§ 4 Abs. 1 Gemeindegesetz vom 20. April 2015). All- fällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Birmensdorf ha- ben anlässlich der Urnenabstimmung vom 26. November 2017 die Total- revision der Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde beschlossen. Die Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Birmensdorf tritt auf den Tag der Genehmigung der Gemeindeordnung durch den Regierungsrat in Kraft und enthält die notwendigen Anpassungen an das neue Gemeinde- gesetz vom 20. April 2015. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ge- meindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Primar- schulgemeinde Birmensdorf aufgehoben. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind des- halb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Birmens- dorf am 26. November 2017 beschlossene Gemeindeordnung wird geneh- migt.
II. Mitteilung an die Primarschulpflege Birmensdorf, Schulhaus Linde, Schulhausstrasse 1, 8903 Birmensdorf, den Bezirksrat Dietikon, Bahnhof- platz 10, Postfach, 8953 Dietikon, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli