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Entscheid

RRB Nr. 1525/2009

GIS-Strategie, neue Finanzierung, Konzept, Genehmigung

23. September 2009Deutsch7 min

Source zh.ch

GIS-Strategie, neue Finanzierung, Konzept, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. September 2009

1525. Geographisches Informationssystem (Strategie GIS-ZH, Finanzierungskonzept)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1093/1992 stimmte der Regierungsrat dem Konzept für den Aufbau des direktionsübergreifenden, koordinierten Geogra- phischen Informationssystems (GIS-ZH) zu. Mit Beschluss Nr. 1441/2005 legt er die neue Angebotsstrategie GIS-ZH fest. Das GIS-ZH ist als strategisch wichtige Querschnittaufgabe ein un- entbehrliches Hilfsmittel zur wirksamen Unterstützung verschiedenster Aufgaben in der kantonalen Verwaltung. Es wird täglich in vielfältiger Weise benutzt, so als Informationsmittel (GIS-Browser im Intra- und Internet) oder um Datenanalysen durchzuführen. Für Wirtschaft, Poli- tik, Wissenschaft und Gesellschaft hat das GIS-ZH ebenfalls eine grosse Bedeutung. Der GIS-Browser wird auch ausserhalb der kantonalen Verwaltung häufig benutzt. Am 1. Juli 2008 ist das Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über Geo- information (GeoIG) in Kraft getreten. Gleichzeitig sind zehn Ausfüh- rungsverordnungen erlassen bzw. teilrevidiert worden. Mit diesem Er- lasspaket regelt der Bund erstmals umfassend den gesamten Bereich der Geoinformation nach einheitlichen Gesichtspunkten. Als Geobasis- daten werden Geodaten bezeichnet, die auf einem rechtsetzenden Er- lass des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde beruhen. Zahlrei- che im GIS-ZH geführte Geobasisdaten des Bundesrechts, für die der Kanton zuständig ist, fallen unter das GeoIG. Mit RRB Nr. 58/2008 wurde die Baudirektion beauftragt, gestützt auf das vorliegende Ge- setzgebungskonzept, den Antrag für ein kantonales Geoinformations- gesetz zu unterbreiten.

B. Strategie GIS-ZH 1. Allgemeines Mit dem GeoIG, dem darauf aufzubauenden kantonalen Geoinfor- mationsgesetz (KGIG), dem Aufbau einer Nationalen Geodateninfra- struktur (NGDI) und dem raschen Wandel in der GIS-Landschaft drängte sich eine Überarbeitung der bisherigen Strategie GIS-ZH aus dem Jahr 2000 auf. Die Ziele dieser bisherigen Strategie wurden weitge-

hend erreicht. Durch die Einrichtung des GIS-Browsers konnte sowohl die Datennutzung kantonsintern wie auch kantonsextern verbessert und für die Nicht-GIS-Spezialistinnen und -Spezialisten wesentlich er- leichtert werden. Das GIS-Zentrum hat mit Unterstützung der Ernst Basler + Partner AG sowie in enger Zusammenarbeit mit dem GIS- Ausschuss und den GIS-Hauptbenutzerinnen und -benutzern in der Verwaltung eine neue Strategie GIS-ZH entwickelt, die der GIS-Aus- schuss am 17. Dezember 2007 gutgeheissen hat. Diese beschreibt Ziele und Massnahmen im Bereich von Daten, Personal, Finanzen, Organisa- tion und Technologie mit einem Zeithorizont bis 2012. Die neue Strategie geht vom grossen Nutzen der bisher durch das GIS-Zentrum und von weiteren Stellen gewonnenen Geodaten aus. 2. Wichtigste Strategien mit Zielen und Massnahmen a. Datennutzung Ziel: Das GIS-ZH ermöglicht nachhaltig die gemeinsame, breite Nut- zung aktueller Geodaten von Behörden des Kantons, der Gemeinden, der Nachbarkantone und des Bundes zur Optimierung verschiedenster Arbeitsprozesse. Massnahmen: – Das GIS-Zentrum betreibt zentral für das GIS-ZH eine moderne, leistungsfähige und einfach zu bedienende GIS-Infrastruktur. – Das GIS-ZH setzt sich für die Verbreitung des GIS-Verständnisses ein und fördert das GIS-Knowhow. Das GIS-Zentrum bietet Informa- tionsveranstaltungen an und koordiniert aktiv Schulungsangebote. b. Datenpflege Ziel: Kantonale Geodaten werden effizient erfasst, verwaltet und nachgeführt. Die Datenqualität erfüllt die Standards von kantonalen und eidgenössischen Geoinformations-/Fachgesetzen und Normen sowie die zusätzlichen Anforderungen der Benutzer des GIS-ZH. Massnahmen: – Die zuständigen Amtsstellen als Datenherren sorgen mit Unterstüt- zung des GIS-Zentrums dafür, dass die Daten nach anerkannten Normen modelliert und dargestellt werden. Ebenso sollen Metada- ten für jeden Geodatensatz bereitgestellt werden. – Für die nachhaltige Nachführung und wiederkehrende Aufbereitung von Geodaten, insbesondere für die Bereitstellung von Daten der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, bestehen standar- disierte und dokumentierte Prozesse und Richtlinien sowie geeignete Tools.

c. Datenaustausch mit Gemeinden, Nachbarkantonen und Bund Ziel: Der Kanton Zürich tauscht mit Gemeinden, Nachbarkantonen und Bund rationell Geodaten aus. Doppelspurigkeiten in der Datener- fassung werden vermieden. Massnahmen: – Das GIS-ZH fördert den partnerschaftlichen Austausch mit Gemein- den, Nachbarkantonen und Bund und stellt die entsprechende Koor- dination und Finanzierung sicher. Im Rahmen des zu erlassenden KGIG werden die Zuständigkeiten und Aufsichtsfunktionen betref- fend die Geobasisdaten nach kantonalem Recht geregelt. – Das GIS-Zentrum stellt Geodienste für die Vernetzung des GIS-ZH mit der NGDI zur Verfügung. – Das GIS-ZH definiert und integriert verbindliche Datenmodelle und koordiniert die Harmonisierung. Es wird dabei im Rahmen von Fach- informationsgemeinschaften eine enge Koordination mit Fachämtern, anderen Kantonen und dem Bund angestrebt. d. Daten für die Wirtschaft, Bevölkerung sowie Bildung und Forschung bereitstellen Ziel: Geodaten des GIS-ZH werden der Wirtschaft, Bevölkerung sowie Bildung und Forschung mit leichtem Zugang möglichst kosten- günstig zur Verfügung gestellt. Massnahmen: – Die Veröffentlichung von Geodaten über GIS-ZH wird gefördert.

C. Finanzierungskonzept, Kostenverrechnungsgrad GIS-Zentrum 1. Allgemeines Mit Beschluss Nr. 1441/2005 hat der Regierungsrat das Grund- und Serviceangebot für das GIS-ZH festgelegt, das im bisherigen, seit 1992 angewandten Konzept als Vollkosten weiterverrechnet wurde. Er hat dabei jedoch gefordert, dass die interne Verrechung des Grundangebo- tes im Hinblick auf die Verursachergerechtigkeit überprüft werden soll. Mit dem Konzept für die neue Finanzierung vom 6. Oktober 2008 wird eine Lösung vorgeschlagen, die grundsätzlich an der bisherigen inter- nen Verrechnung von Dienstleistungen festhält. Ein Teil des Grundan- gebotes, nämlich die GIS-Koordination und das Zurverfügungstellen sachbereichsübergreifender Geodienste (GIS-Browser), soll neu als Leistungsauftrag durch das Amt für Raumordung und Vermessung (als Fachstelle für Geoinformation) erbracht und nicht mehr intern weiter- verrechnet werden. Diese Leistungen können mit vertretbarem Auf- wand nicht klar einer Kostenstelle zugeordnet werden.

Die Aufwendungen für die Koordination betrugen in den letzten Jah- ren rund Fr. 400 000 pro Jahr, die Aufwendungen für die Bereitstellung des GIS-Browsers rund Fr. 160 000 pro Jahr. Ohne Verrechnung dieser Leistungen hätte ein Kostendeckungsgrad von rund 75% anstelle von 100% bestanden. 2. Finanzierungskonzept a. Verrechnete Leistungen – Der Raumdatenpool und die zentrale GIS-Infrastruktur ermöglichen den Amtsstellen, ihren gesetzlich verpflichteten Aufgaben im Bereich Erhebung, Nachführung, Verwaltung und Auswertung von Geodaten nachzukommen. Der Raumdatenpool und die zentrale GIS-Infra- struktur als Teil des Grundangebotes sollen weiterhin den GIS-Be- nutzerinnen und -benutzern verrechnet werden. Zu diesen Leistungen gehören: – Bereitstellung von Referenzdaten wie Landeskarten, amtliche Vermessung, Übersichtsplan, Orthofotos – Datenserver, Raumdatenpool, Datendrehscheiben – Zentrale GIS-Software und Lizenzpool – Fachspezifische Geodienste Nicht zu diesen Leistungen gehören: – Arbeitsplatzrechner für GIS – Kauf und Wartung dezentraler GIS-Software – Die Leistungen des Serviceangebotes werden weiterhin verrechnet. Zu diesen Leistungen gehören: – Beratung und Unterstützung – Plotdienste – Die Leistungen im Angebot für Private und Gemeinden werden mit Ausnahme der sachbereichsübergreifenden Geodienste weiterhin verrechnet. Zu diesen Leistungen gehören: – Geodatenshop, Abgabe von Geodaten (mit Verrechnung) – Besondere Dienstleistungen (aus Kapazitätsgründen nur in sehr beschränktem Mass möglich) b. Nicht verrechnete Leistungen im Rahmen eines Leistungsauftrages – GIS-Koordination: – Koordination und Ausbau GIS-ZH – Führen der Datenkataloge – Hotline – GIS-Gremien (GIS-Ausschuss, GIS-Arbeitsausschuss, GIS-Forum) – Koordination mit Bund, Nachbarkantonen, Gemeinden – weitere Leistungen

– Sachbereichsübergreifende Geodienste: Das GIS-Zentrum betreibt den kantonalen GIS-Browser im Intra- und Internet. Das Einrichten von neuen Themen wird zusammen mit den Fachstellen vorgenommen und der spezifische Aufwand im Rah- men des Serviceangebotes diesen Amtsstellen verrechnet. 3. Auswirkungen des neuen Finanzierungskonzeptes auf den Aufwand des GIS-Zentrums und die interne Kostenverrechnung Das neue Finanzierungskonzept hat keinen Einfluss auf die Kosten des Angebotes des GIS-ZH. Der Unterschied zur bisherigen Verre- chung besteht lediglich darin, dass der interne Verrechnungsgrad des GIS-ZH von 100% auf rund 75% gesenkt wird, indem die Leistungen für die Koordination GIS-ZH und für den Betrieb des GIS-Browsers, die in den letzten beiden Jahren rund Fr. 560 000 pro Jahr betrugen, nicht mehr intern weiterverrechnet werden. Das Konzept der neuen Fi- nanzierung wirkt sich saldoneutral aus und soll ab 1. Januar 2010 ange- wendet werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Konzept neue Finanzierung GIS-ZH vom 6. Oktober 2008 wird genehmigt und ab 1. Januar 2010 angewendet.

II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi