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Entscheid

RRB Nr. 1532/2022

Kantonsspital Winterthur, Spitalrat, Amtsdauer 2023-2027, Erneuerungswahl

23. November 2022Deutsch9 min

Source zh.ch

Kantonsspital Winterthur, Spitalrat, Amtsdauer 2023-2027, Erneuerungswahl

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. November 2022

1532. Kantonsspital Winterthur, Spitalrat, Erneuerungswahl

Erwägungen

A. Rechtliche Grundlagen Gemäss Gesetz über das Kantonsspital Winterthur (KSWG, LS 813.16) ist das Kantonsspital Winterthur (KSW) eine Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die oberste Füh- rungsverantwortung des Spitals obliegt dem Spitalrat (§ 10 Abs. 1 KSWG). Dieser besteht aus sieben bis neun Mitgliedern (§ 9 Abs. 1 KSWG) und wird vom Regierungsrat gewählt (§ 8 Ziff. 7 KSWG); die Wahl ist durch den Kantonsrat zu genehmigen (§ 7 Ziff. 4 KSWG). Die Amtsdauer be- trägt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich (§ 9 Abs. 2 KSWG). Gemäss Verordnung über die Spitalräte (SRV, LS 813.12) beträgt die Amtszeit eines Mitglieds des Spitalrates längstens zwölf Jahre (§ 5 Abs. 1 SRV) oder endet spätestens mit Vollendung des 75. Altersjahres (§ 5 Abs. 2 SRV).

B. Aufgaben und Anforderungsprofil des Spitalrates Gemäss KSWG ist der Spitalrat als oberstes Führungsorgan verant- wortlich für die Erfüllung der kantonalen Leistungsaufträge und die Um- setzung der Eigentümerstrategie. Er legt die Unternehmensstrategie fest, regelt die Zusammenarbeit mit Hochschulen, verabschiedet zuhanden des Regierungsrates die Rechenschaftsberichte und stellt Antrag zur Ver- wendung des Gewinns oder zur Deckung des Verlusts. Daneben sorgt er für ein angemessenes Risikomanagement sowie ein internes Kontroll- system und übt die direkte Aufsicht über den operativen Betrieb und die mit der Geschäftsführung betrauten Personen aus. Aus der Aufgabenstellung gemäss KSWG sowie den Vorgaben der Eigentümerstrategie 2022–2025 und der Verordnung über die Spitalräte ergibt sich das Anforderungsprofil für das Gremium als Ganzes, die einzelnen Mitglieder sowie die Präsidentin oder den Präsidenten. Ge- samthaft soll der Spitalrat eine ausgeprägte Fähigkeit zur Strategieent- wicklung und -beurteilung aufweisen. Daneben muss ein profundes Ver- ständnis von betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen und von strate- gischer, operativer und finanzieller Unternehmensführung vorhanden sein.

Konkret sollen im Spitalrat Kompetenzen in den Bereichen Führung eines grösseren Unternehmens, vorzugsweise eines Spitals, Medizin, Pflege und Finanzen abgedeckt sein (§ 2 Abs. 1 SRV). Weitere Kompe- tenzen, die im Spitalrat vertreten sein sollen, richten sich nach den stra- tegischen Herausforderungen des Spitals im Zeitpunkt der Wahl. Sie können die Bereiche Personalführung und Personalentwicklung, Digi- talisierung, Recht, Kommunikation, Medizinaltechnik und Pharmazie, Bau- und Immobilienmanagement sowie Forschung und Lehre betref- fen (§ 2 Abs. 2 SRV). Da der Spitalrat gemäss KSWG aus höchstens neun stimmberech- tigten Mitgliedern besteht und je ein Mitglied von der Stadt Winterthur und den weiteren der Spitalregion Winterthur zugeteilten Gemeinden vorgeschlagen werden kann (§ 9 Abs. 1 KSWG), ist bei den übrigen Mit- gliedern eine ausgewogene Zusammensetzung aus Persönlichkeiten an- zustreben, die möglichst viele der zuvor genannten Bereiche abdecken. Bei der Neubesetzung einer vakanten Position ist zudem auf eine aus- gewogene Vertretung der Geschlechter und eine altersmässige Durchmi- schung der Mitglieder des Spitalrates zu achten (§ 3 SRV).

C. Rückblick auf die bisherigen Amtsperioden Für die vergangenen vier Amtsperioden des Spitalrates erarbeitete die Gesundheitsdirektion unter Beachtung des geschilderten Anforde- rungsprofils jeweils Wahlvorschläge zuhanden des Regierungsrates. Der Regierungsrat folgte diesen Vorschlägen 2006, 2011, 2014 und 2018 (RRB Nrn. 1216/2006, 608/2011, 1139/2014 und 1231/2018). Der Kantons- rat genehmigte jeweils die Wahlen (Vorlagen 4347, 4802, 5142 und 5512). Während der vierten, nun zu Ende gehenden Amtsperiode war ein Rücktritt aus dem Spitalrat zu verzeichnen: Barbara Brühwiler, Mitglied des Spitalrates des KSW seit 2011 und dessen Vizepräsidentin seit 2015, trat auf Ende 2021 aus dem Spitalrat zurück. An ihrer Stelle wählte der Regierungsrat Michèle Schmid als neues Mitglied des Spitalrates auf den 1. Januar 2022 (RRB Nr. 893/2021). Der Kantonsrat genehmigte die Wahl (Vorlage 5738).

D. Wahl des Spitalrates für die Amtsperiode 2023–2027 Für die fünfte Amtsperiode des Spitalrates, die am 1. Juli 2023 beginnt, tritt eine amtierende Spitalrätin aufgrund der Amtszeitbeschränkung nicht mehr zur Wahl an: Dr. phil. Barbara Meili. Die anderen bisherigen Spitalrätinnen und Spitalräte stellen sich zur Wiederwahl. Es ist somit ein neues Spitalratsmitglied zu wählen. Da die zurücktretende Barbara

Meili den Bereich Kommunikation abgedeckt hat, wurde für die vakante Position erneut eine Person mit Kompetenzen in diesem Bereich gesucht. Mit Prof. Dr. Sabina Heuss konnte eine bestens qualifizierte Kandidatin gefunden werden. Die Zusammensetzung des Gremiums ist somit weiterhin ausgewogen. Die wesentlichen in der SRV genannten Kompetenzen werden abgedeckt, namentlich die Bereiche Unternehmensführung, Medizin, Pflege, Finan- zen, Recht, Bau- und Immobilienmanagement, Personalführung und Kommunikation. Unvereinbarkeiten oder Interessenkonflikte mit ande- ren Funktionen der kandidierenden Mitglieder des Spitalrates sind nicht ersichtlich. Damit besteht auch zukünftig Gewähr für die qualifizierte strategische Führung des KSW. Als Präsident und als weitere stimmberechtigte Mitglieder des Spital- rates des Kantonsspitals Winterthur stellen sich zur Verfügung: Präsident: – Dr. iur. Franz Studer, geboren 1965, studierte Rechtswissenschaft an der Universität Zürich, wo er auch promovierte. Nach der Zulassung als Rechtsanwalt war er zunächst als freischaffender Anwalt tätig. Ab 1999 bekleidete er verschiedene leitende Funktionen in der Industrie. 2007 erwarb er den Executive MBA an der Universität St. Gallen, 2014 das Certificate in Corporate Governance der INSEAD Business School Paris. Derzeit arbeitet er hauptberuf‌lich als Investment Direc- tor und Mitglied der Geschäftsleitung bei der EGS Beteiligungen AG in Zürich, einem Unternehmen der Ernst Göhner Stiftung. Das Mandat als Präsident des Spitalrates KSW übt er seit 2015 aus. Weitere stimmberechtigte Mitglieder: – Andreas Diesslin, geboren 1966, ist Architekt, Immobilienökonom und Raumplaner. Nach einem Architekturstudium an der Fachhoch- schule für Technik in St. Gallen absolvierte er dort ein Nachdiplom- studium in Immobilienökonomie / Facility Management. Er erwarb zudem einen Executive MBA in General Management und Leader- ship der Universität St. Gallen und ein Diplom in Raumplanung der ETH Zürich. Nach verschiedenen Stationen in den Bereichen Archi- tektur, Immobilienberatung und Stadtplanung sowohl in der Privat- wirtschaft als auch für die öffentliche Hand ist er seit 2018 als Director bei der Credit Suisse Asset Management (Schweiz) AG für die Projekt- entwicklung von Grossprojekten zuständig. Das Mandat als Mitglied des Spitalrates KSW übt er ebenfalls seit 2018 aus.

– Prof. Dr. med. Markus Furrer, geboren 1958, studierte Medizin an der Universität Basel. Er arbeitet seit 1996 am Kantonsspital Graubünden in Chur und ist dort seit 2003 Chefarzt und Departementsleiter Chir- urgie. Spezialisiert hat er sich auf die Bereiche Gefäss- und Thorax- chirurgie. Seit 2013 nimmt er zudem die Funktion als ärztlicher Direk- tor und stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsleitung des Kan- tonsspitals Graubünden wahr. Daneben ist er seit 2019 Stiftungsrat der Schweizerischen Rettungsflugwacht. Das Mandat als Mitglied des Spitalrates KSW übt er seit 2015 aus. – Nicolas Galladé, geboren 1975, ist seit 2010 Stadtrat von Winterthur und Vorsteher des Departements Soziales, dem die städtischen Pflege- zentren und die Spitex-Dienste sowie die Suchtprävention und Sucht- hilfe angehören. Nach einer Banklehre und der Matura auf dem zwei- ten Bildungsweg arbeitete er bei einer Bank und anschliessend als Lokaljournalist für das Limmattaler Tagblatt. Bis zu seiner Wahl in den Stadtrat war er bei der SP Schweiz als Mediensprecher, Wahl- kampf- und Kampagnenleiter tätig. Seit seiner Wahl in den Stadtrat Winterthur nimmt er von Amtes wegen im Spitalrat des KSW Einsitz (gemäss § 9 Abs. 1 KSWG; die Amtszeitbeschränkung gemäss § 5 Abs. 1 SRV greift hier nicht). – Prof. Dr. Sabina Heuss, geboren 1972, dissertierte an der Technischen Universität München am Institut für Sport, Medien und Kommunika- tion. Sie absolvierte verschiedene Weiterbildungen und erwarb einen Executive MBA in Medical Management an der Privaten Hochschule Wirtschaft in Bern. Nach verschiedenen Stationen in den Bereichen Kommunikation, PR und Marketing übernahm sie 2012 die Leitung der Direktion Marketing & Kommunikation des Universitätsspitals Basel. 2017 wechselte sie an die Fachhochschule Nordwestschweiz (FNHW) und ist dort seit 2020 Co-Direktorin Focus Healthcare am Centre for communication, marketing and strategy in healthcare der FHNW. Seit 2021 ist sie zudem Professorin für Kommunikation mit Fokus Gesundheitskommunikation an der FHNW. – Dr. oec. Bettina Huber, geboren 1970, ist Gemeinderätin von Wiesen- dangen und Vorsteherin des Ressorts Hochbau. Sie studierte Wirt- schaftswissenschaften an der Universität Zürich, wo sie auch promo- vierte. Nach Stationen als Projektleiterin sowie Produkt- und Marke- ting-Managerin wurde sie 2005 Professorin für Betriebswirtschaft und Leiterin des Kompetenzbereichs Management und Bauprozesse an der Berner Fachhochschule. 2012 wurde sie Leiterin Unternehmens- entwicklung und Mitglied der Spitaldirektion der Integrierten Psy-

chiatrie Winterthur – Zürcher Unterland bevor sie 2019 als CEO und Geschäftsführerin zu den Zurzach Care Kliniken für Schlafmedizin wechselte. Bettina Huber nimmt seit 2018 als Vertreterin der Gemein- den der Spitalregion Winterthur im Spitalrat des KSW Einsitz. – Dieter Keusch, geboren 1953, studierte Rechtswissenschaft an der Universität Fribourg. Anschliessend bildete er sich weiter zum Per- sonalmanager IAP und zum eidg. dipl. Sozialversicherungsfachmann. Ab 1988 war er in verschiedenen Funktionen am Kantonsspital Baden tätig, von 2008 bis 2014 als dessen CEO. Heute ist er Senior Consul- tant bei der Keller Unternehmensberatung AG in Baden. Zudem ist er Verwaltungsratspräsident der Klinik Im Hasel AG und Stiftungsrat von deren Trägerin, der Von Effinger-Stiftung in Brugg. Das Mandat als Mitglied des Spitalrates KSW übt er seit 2015 aus. – Michèle Schmid, geboren 1983, ist diplomierte Expertin Notfallpflege NDS HF und seit 2010 in der Pflege des Kantonsspitals Baden in ver- schiedenen Funktionen tätig. Von 2012 bis 2018 war sie Leiterin Pflege des Interdisziplinären Notfallzentrums, von 2017 bis 2018 stellver- tretende Direktorin des Departements Pflege und seit 2018 ist sie Direktorin des Departements Pflege und Mitglied der Geschäftslei- tung des Kantonsspitals Baden. Daneben ist sie seit 2017 Vorstands- mitglied der Spitex Surbtal-Studenland und seit 2020 an der Höhe- ren Fachschule für Gesundheit und Soziales in Aarau Dozentin zum Thema Lean Management. Das Mandat als Mitglied des Spitalrates KSW übt sie seit 2022 aus.

E. Amtsdauer Die Amtsdauer des Spitalrates beträgt vier Jahre (§ 9 Abs. 2 KSWG). Die fünfte Amtsperiode beginnt am 1. Juli 2023 und endet am 30. Juni 2027.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom Ausscheiden von Dr. phil. Barbara Meili auf Ende der Amts- periode 2019–2023 wird unter Verdankung der geleisteten Dienste Kennt- nis genommen.

II. Als Präsident des Spitalrates des Kantonsspitals Winterthur wird für die Amtsdauer vom 1. Juli 2023 bis am 30. Juni 2027 gewählt: – Franz Studer, Dr. iur., geboren 1965, Winterthur.

III. Als weitere stimmberechtigte Mitglieder des Spitalrates des Kan- tonsspitals Winterthur werden für die Amtsdauer vom 1. Juli 2023 bis am 30. Juni 2027 gewählt: – Andreas Diesslin, geboren 1966, Wil; – Markus Furrer, Prof. Dr. med., geboren 1958, Felsberg; – Nicolas Galladé, geboren 1975, Winterthur; – Sabina Heuss, Prof. Dr., geboren 1972, Muttenz; – Bettina Huber, Dr. oec., geboren 1970, Wiesendangen; – Dieter Keusch, geboren 1953, Villigen; – Michèle Schmid, geboren 1983, Endingen.

IV. Die Wahl des Präsidenten und der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Spitalrates des Kantonsspitals Winterthur bedarf der Genehmigung durch den Kantonsrat.

V. Mitteilung an die Ausscheidende und die Gewählten (durch die Ge- sundheitsdirektion) sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli