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Entscheid

RRB Nr. 1533/2021

Sportpolitisches Konzept Kanton Zürich, Festsetzung

15. Dezember 2021Deutsch3 min

Source zh.ch

Sportpolitisches Konzept Kanton Zürich, Festsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Dezember 2021

1533. Sportpolitisches Konzept des Kantons Zürich, Festsetzung

Erwägungen

Am 5. April 2006 hat der Regierungsrat das «Sportpolitische Konzept des Kantons Zürich» festgesetzt (RRB Nr. 530/2006) und darin festge- halten, dass das Konzept periodisch auf seine Übereinstimmung mit den tatsächlichen Verhältnissen zu überprüfen ist. Das Konzept hat sich be- währt und die Ausrichtung hat nach wie vor Gültigkeit. Aufgrund geänderter gesetzlicher Grundlagen besteht ein formeller Anpassungsbedarf. Der Regierungsrat hat am 2. Mai 2012 beschlossen, die Fachstelle Sport in ein kantonales Sportamt mit eigener Leistungs- gruppe umzuwandeln, und die Verordnung über die Organisation des Re- gierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 18. Juli 2007 (LS 172.11) geändert. Am 1. Oktober 2012 trat das neue Bundesgesetz über die För- derung von Sport und Bewegung (SR 415.0) in Kraft. In Bezug auf die kantonale Sportförderung sind zudem das Lotteriefondsgesetz vom 2. No- vember 2020 (LS 612) und die darauf gestützte Sportfondsverordnung vom 9. Dezember 2020 (LS 612.2) zu erwähnen, die am 1. Januar 2021 in Kraft traten. Weiter ergibt sich ein inhaltlicher Anpassungsbedarf aufgrund der Entwicklung des Sportverhaltens und der Sportbedürfnisse der Zürcher Bevölkerung. Sportliche Betätigung ist heute ein fester Bestandteil des Alltags vieler Menschen im Kanton Zürich und eine bedeutende gesell- schaftliche Realität. Im Vordergrund stehen dabei Motive der Gesund- heitsförderung sowie der Wunsch, körperlich fit und leistungsfähig zu sein. Der Sport ist in den letzten Jahren vielfältiger geworden. Es sind neue Sportarten, Bewegungsformen und Organisationsformen entstan- den. Sport findet heute immer und überall statt. Neben der freien Natur ist der öffentliche Raum zunehmend zum Leistungsträger für die sport- lichen Aktivitäten der breiten Bevölkerung geworden. Das Sportamt hat das sportpolitische Konzept unter Berücksichti- gung des erwähnten Anpassungsbedarfs aktualisiert. Dabei sind die kan- tonale Sportkommission, die der Sicherheitsdirektion beratend zur Seite steht, sowie der Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich in die Überprüfung und Aktualisierung des Konzepts einbezogen worden. Die kantonale Sportkommission besteht aus Vertreterinnen und Vertre- tern anderer Direktionen sowie von Gemeinden und Sportverbänden. Sie hat dem aktualisierten Konzept an ihrer Sitzung vom 22. November 2021 zugestimmt.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Sportpolitische Konzept des Kantons Zürich wird festgesetzt.

II. RRB Nr. 530/2006 vom 5. April 2006 wird aufgehoben.

III. Mitteilung an den Zürcher Kantonalverband für Sport, Garten- strasse 10, 8600 Dübendorf, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli