RRB Nr. 154/2020
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Aeugst am Albis, Auflösung Primarschulgemeinde, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
26. Februar 2020Deutsch2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Aeugst am Albis, Auflösung Primarschulgemeinde, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Februar 2020
154. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Aeugst a. A.)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde und der Politi- schen Gemeinde Aeugst a. A. haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 17. November 2019 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Poli- tischen Gemeinde sowie sinngemäss die Auflösung der Primarschulge- meinde Aeugst a. A. beschlossen (Bildung einer Einheitsgemeinde). Die Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Aeugst a. A. tritt am 1. Juli 2020 in Kraft und enthält die notwendigen Anpassungen an das Ge- meindegesetz. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Primarschulpflege nimmt im Gemeinderat Einsitz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung werden die bis dahin geltende Gemeindeord- nung der Politischen Gemeinde Aeugst a. A. sowie die Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Aeugst a. A. aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Aeugst a. A. am 17. November 2019 beschlossene Gemeindeordnung wird geneh- migt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Aeugst a. A., Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 22, Postfach, 8914 Aeugst am Albis, die Primarschulpflege Aeugst a. A., Schulanlage Gallenbüel, 8914 Aeugst am Albis, den Bezirks- rat Affoltern, Bezirksgebäude, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, so- wie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Peter Hösli